HFG
HELLOFRESH INH
Anteil der Short-Position: 8,48%
PBB
DT.PFANDBRIEFBK
Anteil der Short-Position: 8,42%
SDF
K+S
Anteil der Short-Position: 5,63%
NDA
Aurubis
Anteil der Short-Position: 4,91%
ZAL
ZALANDO
Anteil der Short-Position: 4,70%
NDX1
Nordex
Anteil der Short-Position: 3,79%
ENR
SIEMENS ENERGY
Anteil der Short-Position: 3,76%
AIXA
Aixtron
Anteil der Short-Position: 3,26%
BOSS
HUGO BOSS
Anteil der Short-Position: 3,14%
S92
SMA Solar Techn.
Anteil der Short-Position: 3,07%
LXS
Lanxess
Anteil der Short-Position: 3,04%
ECV
ENCAVIS
Anteil der Short-Position: 2,65%
RHM
Rheinmetall
Anteil der Short-Position: 2,58%
TEG
TAG Immobilien
Anteil der Short-Position: 1,97%
EVK
EVONIK INDUSTRIES
Anteil der Short-Position: 1,78%
EVT
Evotec OAI
Anteil der Short-Position: 1,40%
GXI
Gerresheimer
Anteil der Short-Position: 1,27%
WCH
Wacker Chemie
Anteil der Short-Position: 1,26%
ADS
Adidas
Anteil der Short-Position: 0,65%
LHA
Lufthansa
Anteil der Short-Position: 0,62%
VNA
VONOVIA
Anteil der Short-Position: 0,58%
VOW
VW
Anteil der Short-Position: 0,58%
IFX
Infineon
Anteil der Short-Position: 0,50%

China-Aktien: “Wir wissen, dass wir einiges verlangen”

Wenn es um chinesische Unternehmen mit Börsennotiz in Deutschland geht, gehört die Frankfurter BankM zu den wichtigsten Akteuren. Zu ihren Kunden zählen Firmen wie Haikui Seafood, Tintbright und VanCamel – keine einfache Situation momentan. Nach den jüngsten Skandalen um verschwundene Vorstände und Firmenkassen hat sich das Institut nun zu einem radikalen Schritt entschlossen und die Bewertungen für sämtliche von ihm gecoverten China-Aktien ausgesetzt. Diese Maßnahme ist allerdings nur der äußere Rahmen für einen Katalog von Forderungen, den die BankM an die von ihr betreuten Unternehmen aus China gestellt hat. Ziel ist es, das verlorene Vertrauen aufzubauen, Investments sicherer und die Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Stefan Otto, der bei boersengefluester.de das Portal „Chinageflüster” betreut, sprach mit Thomas Stewens, dem Leiter der BankM – Repräsentanz der biw AG, über seine Forderungen an die Unternehmen, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Korruption (Fraud) und darüber, was Anleger in der jetzigen Situation tun sollten.

 

Herr Stewens, die undurchsichtigen Vorfälle bei einigen chinesischen Unternehmen haben Sie veranlasst, Ihre Bewertungsergebnisse im Rahmen der Analysetätigkeiten bei allen von Ihnen beobachteten China-Aktien auszusetzen. Was hat Sie zu diesem Schritt bewogen?

Thomas Stewens: Wir hatten ursprünglich gedacht, dass unsere mit international anerkannten Wirtschaftsprüfern und chinesischen Anti-Fraud-Spezialisten gemeinsam entwickelten Prüfungsprozesse die Integrität des Zahlenwerkes in China sicherstellen können. Die bis dahin zu beobachtenden Betrugsfälle mit abweichenden Steuer- und IFRS-Bilanzen oder falsch dargestellten Eigentumsverhältnissen waren doch eher „rustikal” und durch gute Prüfer relativ einfach aufzudecken. Deshalb hatten wir bei den erheblich tiefergehenden Prüfungsmaßnahmen unserer Partner ein gutes Gefühl der hohen Sicherheit für die deutschen Investoren. Nach den jüngsten mutmaßlichen Veruntreuungsfällen befürchten wir aber, dass private Geschäfte der CEOs über die Firmenkonten abgesichert werden. Das bedeutet, dass das Geld der Firma nur optisch zur Verfügung steht, aber über private, gegebenenfalls mündliche Vereinbarungen – die sich einer Prüfung entziehen – anderweitig gebunden ist. Hier setzen wir mit unseren Vorschlägen an.

Werden Sie das Research – ohne konkretes Bewertungsergebnis – so lange weiterführen?

Wir werden die Firmen weiter kommentierend begleiten, können aber ein Bewertungsergebnis erst dann publizieren, wenn wir gute Compliance-Lösungen für die erkannten Probleme erreicht haben.

Was sollen die Anleger, die die Aktien besitzen, jetzt tun?

Unserer Einschätzung nach kann die Entscheidung der Unternehmen im laufenden Prozess eine wesentliche Entscheidungshilfe liefern. Die Entscheidung selbst muss aber – wie immer – jeder einzelne Investor treffen. Wir können lediglich den nach bestem Wissen ermittelten Kenntnisstand veröffentlichen.

Sie fordern, dass die chinesischen Unternehmen ihr Geld in China bei internationalen Banken mit Compliance-Regeln nach deutschem Standard anlegen. Schwer zu glauben, dass chinesische Mittelständler jahrelang gewachsene Bankverbindungen aufgeben, weil ein Research-Haus und Designated Sponsor das gern möchte. Wie sind die Reaktionen Ihrer chinesischen Kunden auf diese Vorschläge?

Wir wissen, dass wir einiges verlangen, aber es geht auch für die Unternehmen und vor allem für deren Investoren um sehr viel. Außerdem können wir als BankM nicht einfach weitermachen, wenn wir ein Problem erkannt haben. Bisher haben wir die chinesischen Unternehmen mit umfangreichen Anti-Fraud-Methoden prüfen lassen. Dies scheint nicht überall ausreichend gewesen zu sein. Deshalb müssen die Unternehmen jetzt massive eigene Maßnahmen umsetzen, um verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen. Zudem haben wir diese Überlegungen ja nicht als Selbstzweck entwickelt, sondern in Zusammenarbeit mit vielen stark involvierten Aktionären. Das Ziel ist, ein Investment sicherer und die Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Es geht zum Beispiel darum, die nicht operativ verwendeten Mittel auf ein Konto bei einer internationalen Bank zu übertragen. Diese Mittel werden zum Beispiel nur durch Bestätigung eines unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds zur Verwendung freigegeben. Der wesentlich kleinere Teil der liquiden Mittel zur Finanzierung des laufenden Geschäfts verbleibt auf den ursprünglichen Konten. Diese Form der Autorisierung haben wir schon mit führenden Banken besprochen und auch der Aufwand erscheint überschaubar. Außerdem sehen wir die Verbesserung der Compliance als einen wichtigen Schritt der Internationalisierung dieser Unternehmen an. Ob die Gründer diese verbesserte Compliance umsetzen, wissen wir Stand heute nicht, aber eine Gesprächsbereitschaft existiert zumindest.

Wie ist die rechtliche Situation bei den Banken in China? Kann ein „Legal Representative” allein Geld in unbegrenzter Höhe auf jedes Konto seiner Wahl transferieren?

Grundsätzlich ist dies in China möglich, wobei bei unseren Kunden schon das Vier- bis Sechs-Augen-Prinzip (Legal Representative, Finanzabteilung, Kassier) verankert war. Es scheint aber möglich zu sein, dass der Legal Representative sich über diese Compliance-Bestimmungen hinwegsetzt. Dieses Thema steht im Kern unserer Sorge. Denn auch in China ist eine solche zweckfremde Überweisung natürlich illegal und strafbar. Wir können nicht verstehen, wie eine renommierte Bank eine solche Transaktion durchführen kann. Unsere Versuche, dies mit Hilfe der Lokalregierung  sowie der beteiligten Banken nachzuvollziehen, waren bisher nicht erfolgreich. Dies ist auch der Grund, warum die wesentlichen Guthaben bei „neuen” Banken gehalten werden sollten und eine unabhängige verfügungsberechtigte Person autorisiert wird.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat zum Beispiel ein Aufsichtsrat bei der Veruntreuung von Firmengeldern, die Verantwortlichen haftbar zu machen?

Der Sachverhalt der Veruntreuung stellt in China genauso einen Straftatbestand dar, wie in Deutschland. Auch sieht das chinesische Rechtssystem die Möglichkeit vor, entsprechendes Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen. Allerdings, der Prozess von der Anzeige bis zur Durchsetzung von Ansprüchen unterscheidet sich erheblich von den uns bekannten Vorgehensweisen. Dies beginnt damit, dass es ohne die Kooperationsbereitschaft des „Legal Representative”, also des gesetzlich verankerten „Alleinvertreters”, kaum möglich ist, Primär-Daten und Fakten zu beschaffen, die die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Gang setzen könnten. Gleichzeitig ist es sehr schwierig, den „Legal Representative” abzusetzen. Grundsätzlich ist dies über die Holding in Hongkong möglich, aber die Umsetzung ist langwierig und aufwendig.  Deshalb scheint es uns wichtig, dass auch die deutsche AG für den Fall der Fälle ausreichend Liquidität hat. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die deutschen Aktionäre auf diesem langen Weg der Durchsetzung ihrer Rechte durch weitere notwendige Finanzierungsrunden massiv verwässert werden.

Wäre es nicht angebracht, dass die Deutsche Börse sich auf höherer Ebene um faire Regeln des Kapitalverkehrs kümmert?

Wir würden uns eine Unterstützung der Deutsche Börse AG und auch der deutschen Behörden sehr wünschen, um unserem Anliegen mehr Schlagkraft zu verleihen. Grundsätzlich glauben wir, dass die deutsch-chinesischen Wirtschafts- und Finanzmarktbeziehungen eine wesentliche Rolle in der Sicherung des deutschen Wohlstands spielen werden. Dies kann aber nur gelingen, wenn auch die chinesische Seite ernsthaft an vertrauensbildenden Maßnahmen arbeitet. Die bislang geführten Gespräche mit offiziellen Stellen haben uns zumindest von der deutschen Seite Bereitschaft zur Kooperation signalisiert.

Inzwischen ist das Thema „Ultrasonic” selbst beim chinesischen Botschafter angekommen. Bewegt sich in China etwas auf der regulatorischen Ebene?

Es ist wahrscheinlich, dass in China sehr viel passiert, da der Gesichtsverlust immens ist. Es ist für uns jedoch trotz aller Bemühungen, auch über die Deutsche Botschaft in Beijing sowie einer Vielzahl von Gesprächen vor Ort sehr schwierig, an Informationen aus dem zuständigen chinesischen Behördensystem zu gelangen.

Wie viel Zeit geben Sie Ihren Kunden, ihre Wünsche umzusetzen?

Wir gehen davon aus, dass wir innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate erste Ergebnisse präsentieren können.

Was tun Sie, wenn Ihre Forderungen nicht erfüllt werden?

Wir hatten bereits veröffentlicht, bis zur Klärung der Vorgänge in China das IPO-Geschäft mit chinesischen Emittenten einzustellen. Für die bereits gelisteten Kunden haben wir die vergangene Woche veröffentlichten Vorschläge erarbeitet, die derzeit mit den Unternehmen besprochen werden. Das heißt auch ähnliche Maßnahmen, die das gleiche Ziel erfüllen, sind akzeptabel. Für den Fall, dass keine zufriedenstellenden Resultate  in den Gesprächen mit den Unternehmen zu erzielen sind, besteht aufgrund der Tatsache, dass BankM aktuell die einzige deutsche Institution ist, die eine entsprechende Verschärfung der Compliance zum Schutz von Investoren einfordert, natürlich die Gefahr, unsere chinesischen Unternehmenskunden zu verlieren. Dies würden wir sehr bedauern, denn nach wie vor bietet der Markt in China unter dem Aspekt langfristiger Entwicklungen erhebliche Potenziale. Dieser Konsequenz sind wir uns bewusst, aber wir können nur mit Unternehmen zusammenarbeiten, bei denen belastbare Strukturen zum Schutz des Investoreninteresses sowie ein wechselseitiges Vertrauensverhältnis bestehen.


 

 

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Thomas Stewens
ist seit 2007 bei der BankM – Repräsentanz der biw AG und leitet dort das Geschäft. Zuvor war der Diplom-Kaufmann sechs Jahre Vorstandsmitglied bei der Concord Effekten AG. Außerdem war er mehrere Jahre für eine deutsche Großbank tätig, bei der er die für Zentraleuropa zuständige Investment Banking Einheit aufbaute. Mit mehr als zwölf Jahren Erfahrung bei der Begleitung von Eigenkapitaltransaktionen in verschiedenen Bereichen des Investment Banking kennt Stewens die Anforderungen von Unternehmern und Investoren am Kapitalmarkt.

 

Fotos: Shutterstock, BankM

 

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