Dramatisch zugespitzt hat sich die Lage bei IVG Immobilien. Die Gesellschaft musste nun einräumen, die Gespräche mit den Anwälten der wesentlichen Gläubigergruppen zum gegenwärtigen Zeitpunkt immer noch zu keiner Lösung geführt haben. Zuletzt hatte IVG angekündigt, dass bis zum 30. Juli 2013 ein gemeinsamer Vorschlag vorliegen sollte, um die Sanierung der hoch verschuldeten Gesellschaft außerhalb des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Gleichzeitig hatten die Bonner den Hauptversammlungstermin nochmal nach hinten gelegt, damit auf dem Aktionärstreffen am 12. September über die Ergebnisse des Gesundungsplans abgestimmt werden konnte. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt hatte IVG Immobilien seinen Investoren erklärt, mit welchen Quoten sie im Fall einer Insolvenz zu rechnen hätten. Die Drohkulisse stand also, dennoch haben sich die wesentlichen Gläubiger offenbar nicht davon abschrecken lassen und ihre Pokerrunde fortgesetzt. Dabei läuft die Zeit gegen alle Beteiligten.
„Der Vorstand der Gesellschaft musste heute feststellen, dass ein solcher, umfassender und gemeinsamer Restrukturierungsvorschlag der vorgenannten drei Gläubigergruppen – entgegen der Erwartung und wiederholter Aufrufe der Gesellschaft an die Vertreter der Gläubigergruppen – nicht vorliegt. Vor diesem Hintergrund prüft der Vorstand der IVG derzeit sorgfältig, ob die positive Fortbestehensprognose für die IVG aufrecht erhalten bleiben kann. Das Ergebnis der Überprüfung wird die Gesellschaft so bald wie möglich mitteilen,“ heißt es nun von offizieller Seite bei IVG Immobilien. Damit droht nun der zuvor angekündigte „Plan B“ – eine Fortführung unter dem Schutzschirmverfahren.
Eine solche insolvenzrechtliche Lösung hatte zuletzt etwa auch der Fernsehhersteller Loewe angestrebt. Bei diesem Verfahren wird das von der Pleite bedrohte Unternehmen zunächst einmal für drei Monate vor seinen Gläubigern „geschützt“. Hier geht es darum, dass Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzanträge durch Dritte vermieden werden sollen. Ziel ist es Zeit zu gewinnen, um zu einer möglichst sinnvollen Lösung zu gelangen. Mitunter lassen sich auch frische Gelder auftreiben, die die Insolvenz verhindern können. Bei IVG Immobilien würde das auf einen forcierten Verkauf der Immobilien hinauslaufen, auch wenn der Vorstand bislang bestimmte Teile des Konzerns quasi unter Bestandsschutz gestellt hat. Während dieser Anfangsphase bleibt das bisherige Firmenmanagement in der Regel an Bord. Allerdings bekommt es einen Sachwalter, der den Fortgang der Sanierung genau beobachtet.
Zurzeit ist IVG an der Börse immer noch mit fast 55 Mio. Euro bewertet. Angesichts der schwierigen Verhandlungen scheint das immer noch viel zu viel. Zwar dürfte keiner Partei an einer Insolvenz gelegen sein, aber angesichts der großen Summen um die es geht, pokern alle Beteiligten bis zum Schluss. Leittragende werden vermutlich die Aktionäre sein, denn für die Anteilseigner dürfte am Ende wohl kaum etwas übrig bleiben. Das haben andere Insolvenzen wie etwa bei Pfleiderer deutlich gezeigt.
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Foto: IVG Immobilien AG, © Martin Joppen