Immerhin zwölf börsennotierte Unternehmen haben 2013 eingestanden, dass die aktuellen Verluste mehr als die Hälfte ihres Grundkapitals übersteigen. Zwar muss eine solche „Verlustanzeige“ nicht zwangsläufig in einer Insolvenz münden. Für Anleger ist in solchen Situationen dennoch höchste Alarmbereitschaft gefordert. Entscheidend für den Fortbestand der Firma ist meist, ob potente Großaktionäre frisches Geld in die Firma schießen.
Auf dieser Liste möchte besser niemand auftauchen, doch allein seit Jahresbeginn mussten folgende Firmen eine Verlustanzeige gemäß § 92 Absatz 1 AktG melden: 4SC, 7days music entertainment, Agennix, Centrosolar, CineMedia, Feedback AG, Group Business Software, Höft & Wessel, IVG Immobilien, Loewe, My Hammer, posterXXL, Solarworld, YOC und Zapf Creation. Eingeführt hat der Gesetzgeber das Procedere als Schutzmechanismus für Aktionäre und Gläubiger, damit diese im Falle eines Falles nicht völlig auf dem falschen Fuß erwischt werden. Die Verlustanzeige soll signalisieren, dass es unter Umständen bedrohlich um die Gesellschaft steht. Auf einer einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung muss der Vorstand anschließend über die aktuelle Situation berichten. Häufig werden auf diesem Aktionärstreffen Hilfsprogramme wie zum Beispiel Kapitalmaßnahmen erörtert.
Wichtig für Anleger: Eine „Verlustanzeige“ heißt nicht, dass die Gesellschaft momentan einfach nur rote Zahlen schreibt. Sie signalisiert vielmehr, dass das Minus eine Grenze überschreitet, die der Gesetzgeber offenbar als kritisch betrachtet und daher dringenden Handlungsbedarf sieht. Umso unverständlicher, dass manche Vorstände – insbesondere von jungen, schnell wachsenden Unternehmen – eine Verlustanzeige offenbar immer noch als Kavaliersdelikt betrachten. Besonders krasses Beispiel ist der Fotodienstleister posterXXL. Die Münchner hatten Mitte 2012 eine Mittelstandsanleihe (WKN: A1PGUZ) platziert und erwähnten im Zuge der Berichterstattung für 2012 quasi nur in einem Nebensatz, dass die Verluste 50 Prozent des Grundkapitals überstiegen hatten. Als wenn nichts passiert wäre, sprach der Vorstand von einer „branchenüblichen Saisonalität“ und deutete sogar noch Zukäufe an. Die Börsianer ließen sich nicht blenden: Der Kurs der Anleihe sackte im Tief von 100 auf 60 Prozent.
Um ihren Anteilseignern die Lage zu erörtern, sind die Unternehmen gehalten, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Auf diesem Treffen werden in der Regel finanzielle Gegenmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen erörtert. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Aktionärsstruktur. So kann ein potenter Großinvestor unter Umständen eine Kapitalerhöhung garantieren. Allerdings gehen solche Rettungsmaßnahmen im Normalfall mit einer deutlichen Verwässerung des eigenen Anteils einher. Mit Schwierigkeiten verbunden, ist regelmäßig die Einbeziehung von Anleihengläubigern in mögliche Sanierungspläne. Dieses Thema hat durch die Emission der zahlreichen Mittelstandsbonds zuletzt deutlich an Bedeutung gewonnen. Eine Reihe von Unternehmen haben aber auch Wandelanleihen im Umlauf, die im Ernstfall häufig in Aktien zwangsgewandelt werden sollen. Ob es sich lohnt, als Aktionär an Kapitalmaßnahmen teilzunehmen, lässt sich pauschal kaum beurteilen. Häufig ist es aber so, dass man gutes Geld schlechtem hinterherwirft.