S92
SMA Solar Techn.
Anteil der Short-Position: 5,10%
TUI1
TUI
Anteil der Short-Position: 3,96%
GXI
Gerresheimer
Anteil der Short-Position: 3,78%
LXS
Lanxess
Anteil der Short-Position: 3,77%
SDF
K+S
Anteil der Short-Position: 3,55%
BOSS
HUGO BOSS
Anteil der Short-Position: 3,32%
TKA
ThyssenKrupp
Anteil der Short-Position: 3,08%
EVT
Evotec OAI
Anteil der Short-Position: 2,90%
NDA
Aurubis
Anteil der Short-Position: 2,79%
LHA
Lufthansa
Anteil der Short-Position: 2,46%
WCH
Wacker Chemie
Anteil der Short-Position: 1,99%
DHER
DELIVERY HERO
Anteil der Short-Position: 1,97%
NAG
NAGARRO
Anteil der Short-Position: 1,37%
SGL
SGL Carbon
Anteil der Short-Position: 1,17%
BC8
Bechtle
Anteil der Short-Position: 1,12%
ZAL
ZALANDO
Anteil der Short-Position: 1,02%
NDX1
Nordex
Anteil der Short-Position: 1,01%
PUM
Puma
Anteil der Short-Position: 0,89%
G24
SCOUT24
Anteil der Short-Position: 0,68%
VBK
VERBIO
Anteil der Short-Position: 0,60%
SZG
Salzgitter
Anteil der Short-Position: 0,59%
RHM
Rheinmetall
Anteil der Short-Position: 0,59%
FRA
Fraport
Anteil der Short-Position: 0,53%

Diesel-Klage für Daimler-Aktionäre: Schadensersatz ohne Kostenrisiko

Auch wenn sich der Aktienkurs 2019 ein gutes Stück erholt hat und es demnächst Dividende gibt: Noch immer hängt die Notiz von Daimler signifikant unter dem Vorjahreshoch von deutlich mehr als 70 Euro. Unwohl ist den meisten Investoren aber wohl nicht nur beim reinen Blick auf den Chart des DAX-Konzerns. Schließlich vergeht kaum ein Tag, an dem keine neuen Details über die Abgastricks mit Diesel-Fahrzeugen ans Tageslicht kommen. Aus dem VW-Skandal ist längst eine handfester Branchenskandal geworden, der sich auch auf andere Hersteller wie BMW und Mercedes ausgeweitet hat. Indirekt erfasst wurden von der „Diesel-Problematik“ zudem die Aktienkurse nahezu aller Automobilzulieferer. Kein Wunder: Einerseits haben die großen Hersteller wichtige Entwicklungsaufträge verschoben oder gar storniert. Darüber hinaus steht der gesamte Sektor vor gewaltigen Umwälzungen durch die Elektromobilität – letztlich auch eine Konsequenz aus den Dieselschummeleien. Boersengefluester.de sprach mit Roland Klaus, dem Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info), über die Möglichkeiten für Daimler-Aktionäre, sich juristisch zu wehren.


 

Herr Klaus, in der Öffentlichkeit wird meist über Nachrüstsätze oder den Wertverlust von Besitzern eines Diesel-Pkw diskutiert. Aber auch Aktionäre haben Schaden erlitten. Wie schätzen Sie die Situation ein?

Roland Klaus: Jüngste Ermittlungen zeigen immer deutlicher, dass gerade die Unternehmensführung von Daimler frühzeitig an Absprachen und Manipulationen der Diesel-Abgaswerte beteiligt war. Ähnlich wie bei Volkswagen deutet vieles darauf hin, dass der Vorstand dabei kapitalmarktrechtliche Verstöße begangen hat, die zu einer Pflicht auf Schadensersatz für Besitzer von Wertpapieren führen können. So spielte Daimler-Vorstandvorsitzende Dieter Zetsche im September 2015 bei Bekanntwerden der VW-Manipulationen noch den Saubermann und sagte, so etwas sei bei Daimler undenkbar.

Am Anfang schenkten die Investoren dem Manager noch Glauben.

Roland Klaus: Offenbar eine Fehleinschätzung, denn spätestens seit den Rückrufen von Mercedes-Fahrzeugen durch das Kraftfahr-Bundesamt (KBA) aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen ist klar: So unschuldig war Daimler nicht. Umso gewichtiger könnten Zetsche – und damit Daimler – seine früheren Aussagen nun auf die Füße fallen. Schließlich zeigen sie, dass hier möglicherweise gegen Vorschriften der Ad-hoc-Publizität verstoßen wurde. Die Folge wären Schadensersatzansprüche der Aktionäre.

Vergleichbare Ansprüche werden seit vergangenem Jahr auch von Aktionären gegen Volkswagen vor dem OLG Braunschweig geltend gemacht. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Roland Klaus: Auch wenn noch nichts entschieden ist. Prozessbeobachter sehen dort sehr gute Chancen für die Kläger. Allerdings werden diese Klagen federführend von großen institutionellen Anlegern, also in der Regel Fondsgesellschaften, geführt. Für Privataktionäre ist ein solches Verfahren in der Regel mit einem signifikanten Kostenrisiko verbunden, da herkömmliche Rechtsschutzversicherungen solche Fälle in der Regel nicht abdecken.

 

Mercedes-Benz Group  Kurs: 51,850 €

 

Damit tritt die von Ihnen gegründete Interessengemeinschaft Widerruf auf den Plan. Was ist Ihr Ansatz, damit Privatanleger Schadensersatz für Kursverluste in Daimler-Aktien geltend machen können?

Roland Klaus: Die ganze Angelegenheit läuft mit einem Prozessfinanzierer, der die Kosten für das Gerichtsverfahren trägt. Im Gegenzug zahlen die Aktienbesitzer ein Erfolgshonorar einem Drittel des Schadensersatzes, der im Rahmen der Klage erstritten wird. Ganz wichtig: Ohne Erfolg entstehen auch keine Kosten für Anleger! Voraussetzung ist lediglich, dass die Aktien zwischen Juli 2012 und Juni 2018 gekauft wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Papiere inzwischen veräußert wurden oder sich noch im Depot des Anlegers befinden. Der Anspruch auf Schadensersatz wird pauschal ermittelt und zwar anhand von Kursbewegungen der Daimler-Aktie im zeitlichen Umfeld wichtiger Veröffentlichungen. Das heißt: Anleger können auch dann Schadensersatz fordern, wenn ihre persönliche Daimler-Position gar nicht im Verlustbereich ist.

Welche Wege gibt es noch?

Roland Klaus: Alternativ zur Prozessfinanzierung können Aktionäre auch auf eigenes Risiko klagen oder sich der Musterklage anschließen, die vermutlich im Sommer vor dem OLG Stuttgart beginnen wird. In beiden Varianten fallen jedoch Kosten an, die – je nach Ausgang des Verfahrens – unter Umständen nicht erstattet werden. Dort hat der Anleger also ein Verlustrisiko, das bei der von uns gewählten Variante der Prozessfinanzierung nicht besteht.
Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet Daimler-Anlegern hier eine kostenlose Prüfung ihrer Ansprüche an. Im Zuge dieser Prüfung werden die verschiedenen Alternativen verglichen. Wir sagen dem Anleger, wie seine Chancen stehen und wie hoch die Kosten eines Vorgehens wären. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so wird darüber hinaus geprüft, ob diese möglicherweise die Kosten trägt. Zu hoch sollte die Erwartungshaltung hier aber nicht sein, da die meisten Rechtsschutzversicherungen bereits seit vielen Jahren eine Kostenübernahme bei Kapitalanlage-Fällen ausschließen.

Gibt es sonstige Fristen zu beachten?

Roland Klaus: Ja. Die Teilnahme an der Prozessfinanzierung ist zeitlich limitiert. Wer mitmachen möchte, muss sich bis zum 15. Juni 2019 bei der IG Widerruf melden. Danach wird die Prozessfinanzierung geschlossen.

 


Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.

Fotos: Clipdealer, privat

Über Gereon Kruse

Gereon Kruse
Gereon Kruse ist Gründer des in Frankfurt ansässigen Finanzportals boersengefluester.de und seit vielen Jahren ein profunder Kenner von Kapitalmarktthemen und Experte für Datenjournalismus. Sein Spezialgebiet sind deutsche Aktien – insbesondere Nebenwerte. Investmentprofis aus dem Small- und Midcap-Bereich stufen die Qualität der Berichterstattung von boersengefluester.de laut der IR.on-Medienstudie 2020/21 mit der Bestnote 1,67 ein. Im Gesamtranking der Onlinemedien liegt die Seite mit Abstand auf Platz 1. Beim finanzblog award der comdirect bank hat boersengefluester.de den Publikumspreis und zusätzlich noch den 3. Platz in der Jurywertung gewonnen. Zuvor war Gereon Kruse 19 Jahre beim Anlegermagazin BÖRSE ONLINE tätig – von 2000 bis Anfang 2013 in der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs.