Im Gegensatz zu den arg gebeutelten Aktien von Volkswagen, Porsche und der Tochter Audi zeigen sich die Papiere der Nutzfahrzeugtochter MAN von dem Diesel-Debakel ziemlich unbeeindruckt: Denn deren Kurs hängt hauptsächlich von der Barabfindung ab, die Volkswagen im Zuge der Übernahme von MAN zahlen muss. Und über die Höhe genau dieser Barabfindung müssen noch einmal die Gerichte tagen. Grund: Ende Juli 2015 hatte das Landgericht München in einem Spruchverfahren entschieden, dass Volkswagen 90,29 Euro je Aktie statt der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehenen 80,89 Euro zahlen müsse. Betroffen sind 35,2 Millionen Stammaktien (24,97 Prozent des stimmberechtigten Kapitals) sowie 3,44 Millionen Vorzugsaktien. Gemessen an der Gesamtzahl von 38,64 Millionen Aktien und der Differenz bei der Barabfindung von 9,40 Euro je Aktie könnten auf Volkswagen damit Mehrbelastungen von mehr als 360 Mio. Euro zukommen. Für den Betrag hat der Konzern zumindest teilweise Rückstellungen gebildet.
Laut unseren Recherchen beim Landgericht München haben inzwischen sowohl Volkswagen als auch etliche der am Spruchverfahren beteiligten Kläger, darunter eine Gruppe von institutionellen Investoren, Beschwerde gegen das Urteil von Ende Juli eingelegt. Nun muss das Landgericht entscheiden, ob es diesen Beschwerden abhilft – sprich ob das Urteil geändert wird. Ein Votum ist aber vermutlich frühestens im November zu erwarten. Da das Gericht mit seiner Entscheidung, aber nicht alle Parteien zufriedenstellen kann, – denn während die eine Seite eine höhere Barabfindung haben möchte, sträubt sich VW gegen eine höhere Abfindung –, wird das Verfahren zwangsläufig an das Oberlandesgericht München weitergeleitet.
Was heißt das für Anleger? Zu der möglichen Barabfindung von 90,29 Euro würden noch Zinsen von rund 1,85 Euro hinzukommen, womit sich ein Betrag von 92,14 Euro ergäbe. Der gegenwärtige Kurs von 91,56 Euro für die Stämme von MAN zeigt, dass Investoren nicht wirklich mit einer höheren Abfindung rechnen. Das Diesel-Debakel bei VW hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf den Streit mit den MAN-Aktionären, dafür aber einen mittelbaren. Denn angesichts der drohenden Belastungen aus dem Debakel könnte Volkswagen mit deutlich mehr Nachdruck als vorher versuchen, das Geld zusammenzuhalten und vor Gericht dafür kämpfen, keine höhere Barabfindung zahlen zu müssen. Früher mögen sich 360 Mio. Euro für Volkswagen nicht als viel Geld angehört haben, inzwischen hat aber eine neue Zeitrechnung begonnen.
MAN-Aktionäre müssen sich dennoch nicht grämen. Denn wenn sie bei MAN dabeibleiben, bekommen sie eine jährliche Ausgleichszahlung von 3,07 Euro. Das entspricht einer Dividendenrendite von gut 3,3 Prozent. In dem Niedrigzinsumfeld ist das nicht zu verachten und wesentlich besser als die Rendite, die die zwei Anleihen von MAN bringen. So wirft die im Mai 2016 auslaufende Anleihe eine Rendite von lediglich 0,47 Prozent pro Jahr ab, während die im März 2017 auslaufende Anleihe 0,62 Prozent bringt. Verabschieden müssen sich die MAN-Aktionäre demnächst aber von der Mitgliedschaft ihres Unternehmens im MDAX, schließlich haben die Münchner Anfang September ihre Zulassung im streng regulierten Börsensegment Prime Standard gekündigt. Bis zur Umsetzung vergeht eine Frist von drei Monaten. Spätestens Anfang Dezember würde MAN dann aus dem Index fliegen, denn ohne Prime Standard keine Index-Zugehörigkeit. Aber keine Sorge: Von einem Delisting ist MAN noch weit entfernt, das Unternehmen wechselt vorläufig „nur” eine Etage tiefer in den General Standard.
Foto: MAN SE