Wenn zwei Reizwörter wie „Dividende“ und „Steuerfrei“ in Kombination auftreten, ist es wohl kein Wunder, dass das Interesse der Anleger in die Höhe schnellt. Daher liefert boersengefluester.de auch 2019 wieder die wohl umfassendste Übersicht mit heimischen Unternehmen, die eine „steuerfreie Dividende“ ausschütten – erneut versehen mit nützlichen Extras wie dem Direktdownload der HV-Einladung sowie dem aktuellen Geschäftsbericht. Die viele Arbeit, die wir uns mit der Recherche machen – immerhin checken wir nahezu jede Hauptversammlungs-Agenda auf den Aspekt der steuerlichen Behandlung der Ausschüttung – kommt offenbar gut an. So rangiert boersengefluester.de bei der Google-Suchanfrage „Steuerfreie Dividende“ regelmäßig auf Seite 1 und Rang 1. Auf Rang 2 liegt kurioserweise ein Beitrag von finanzgefluester.de (Wir haben mit der Seite nichts zu tun.), der steuerfreie Dividenden als „teure Fehler“ hinstellt.
Warum das so sein soll, erschließt uns zwar nicht ganz und regelmäßige Leser von boersengefluester.de wissen ohnehin, dass diese Spezialform der Dividende eigentlich gar nicht steuerfrei ist, sondern die Steuerbelastung nur dem Finanzamt gestundet ist – zumindest, sofern man die Aktie nicht schon vor Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 im Depot hatte. Ansonsten werden die steuerfreien Dividenden über die Haltedauer kaufpreismindernd fortgeschrieben. Sobald ein Investor seine Aktie verkaufen will, wird die Abgeltungsteuer fällig – und zwar auf die Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Kaufpreis, der um die erhaltenen Dividenden gekürzt wurde. Zur Anwendung kommt diese Sonderbehandlung, wenn Dividenden nicht aus den aufgelaufenen Gewinnen der Unternehmen, sondern aus dem steuerlichen Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 KStG ausgekehrt werden, was sich wiederum aus geleisteten Einlagen speist. Dabei handelt es sich freilich nicht um ein spezielles Sonderkonto der Buchführungsabteilung, und ist so in der Bilanz des Geschäftsberichts auch nicht ersichtlich.
Entsprechend aufwändig ist es auch, die Unternehmen zu lokalisieren, zumal das steuerliche Einlagekonto kein unbegrenztes Füllhorn ist und ab einem gewissen Zeitpunkt eine normale Besteuerung einsetzt. Prominentestes Beispiel hierfür ist wohl Infineon: Der Chiphersteller zahlte seine Dividende für das Geschäftsjahr 2017/18 (30. September) diesmal nämlich mit den ganz normalen Abzügen. Auch bei Alstria Office, Washtec, Adesso und QSC hat sich die steuerliche Behandlung geändert. Klassiker wie die Deutsche Telekom, Freenet oder die Deutsche Post schütten dagegen weiterhin steuerfrei aus. Neu in der Liste ist derweil die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG. Zum jetzigen Zeitpunkt kommen wir damit auf 27 Unternehmen, die für 2018 eine Dividende aus dem Einlagekonto zahlen. Mit Sicherheit werden es in den kommenden Wochen noch ein paar Firmen mehr werden. Zum Vergleich: Im Vorjahr kamen wir am Ende auf 37 Unternehmen mit steuerfreie Dividende (HIER). Daher lohnt es sich auch, immer wieder mal einen Blick auf unserer Übersicht zu werfen, die wir selbstverständlich regelmäßig updaten.
Mitmachen ist übrigens ausdrücklich erwünscht! Daher an dieser Stelle unser Aufruf: Sollten Sie noch weitere deutsche Aktien mit steuerfreier Dividende kennen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an [email protected]. Wir ergänzen unsere Tabelle dann umgehend. Ebenfalls an dieser Stelle noch der Hinweis, dass es nicht wirklich sinnvoll ist, seine Aktienauswahl einzig am Kriterium der Dividende – oder gar der steuerlichen Behandlung der Ausschüttung – festzumachen. Letztlich sollte das Gesamtpaket aus verschiedenen Kennzahlen stimmig sein.
Hier geht es zu unserer Übersicht: Steuerfreie Dividenden für die HV-Saison 2019
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