Die Organe der AG
Eine Aktiengesellschaft besteht aus drei verschiedenen Gremien, die weitestgehend unabhängig voneinander operieren, sich dabei aber trotzdem gegenseitig kontrollieren:
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung (HV).
Das größte dieser Organe ist die ordentliche Hauptversammlung, die einmal pro Jahr stattfindet. Sie besteht aus allen Anteilseignern, also jedem, der Aktien des Unternehmens besitzt und anwesend ist bzw. seine Stimmen vertreten lässt. Gegenüber dem Vorstand hat die HV zwar kein Weisungsrecht, wohl aber ein Stimmrecht, was wichtige strategische Entscheidungen angeht. Jede Aktie repräsentiert dabei eine Stimme – Vorzüge einmal ausgenommen.
Mitreden kann dieses Gremium bei:
• Änderungen der Satzung und anderen wichtigen Entscheidungen
• Bestellung und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern
• Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
• Bestellung von Abschlussprüfern
• Übertragung von Gesellschaftsvermögen bzw. dem Dividendenbeschluss
• Auflösung der Gesellschaft
Der Vorstand leitet das operative Geschäft der AG. Er ist zwar nicht direkt weisungsgebunden, unterliegt allerdings der ständigen Kontrolle durch den Aufsichtsrat.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Aufgabe, die Vorstandsmitglieder zu wählen und deren Arbeit zu überprüfen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, Abschlussprüfer zu bestellen und berufen die Hauptversammlung ein. Das Kontrollgremium einer börsennotierten Aktiengesellschaft muss mindestens vier Sitzungen im Geschäftsjahr abhalten.
Die Vorteile einer Aktiengesellschaft
Es gibt einige Punkte, die dafür sprechen, Unternehmen in Form einer AG zu führen. Die wesentlichsten sind:
Die einfache Übertragung von Anteilen
Da die Anteile an der AG in Form von Aktien ausgegeben werden, ist es vergleichsweise einfach, diese an einen anderen Gesellschafter zu übertragen. Eine Umstrukturierung der Anteile ist also im Vergleich zu anderen Rechtsformen recht unkompliziert – insbesondere bei gelisteten Aktiengesellschaften. Je nach Art der Aktie (Inhaberaktien, Namensaktien, vinkulierte Namensaktien) müssen jedoch bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden:
• Inhaberaktien sind an der Börse der Normallfall – und zwar in der Form von Stammaktien mit Stimmrecht oder stimmrechtslosen Vorzugsaktien. Hier ist die Kauf- und Verkauf völlig problemlos, zumindest sofern die Handelsumsätze ausreichend groß sind
• Bei Namensaktien ist eine Eintragung im Namenregister erforderlich
• Sollen vinkulierte Namensaktien den Besitzer wechseln, ist die Zustimmung der ausgebenden Aktiengesellschaft nötig. Konzipiert wurde diese Gattung zum Schutz vor „unerwünschten“ Aktionären.
Kontinuität trotz wechselnder Anteilseigner
Da sich die Anteile bei notierten Gesellschaften sehr leicht übertragen lassen, herrscht mitunter eine hohe Fluktuation im Aktionärskreis. Um wichtige Veränderungen zu erkennen, sind bei bestimmten Grenzen und je nach Marktsegment Meldeschwellen obligatorisch. Aufgrund der Aufgabenteilung unter den verschiedenen Gremien bleibt das operative Geschäft von Verschiebungen im Aktionärskreis im Normalfall jedoch unberührt. Im schlimmsten Fall kann die Hauptversammlung dem Vorstand zwar per Mehrheitsbeschluss das Vertrauen entziehen. So lange das Unternehmen profitabel ist und keine groben Verstöße vorliegen, gibt es dafür in der Regel aber keinen Grund. In der Praxis kommt es aber dennoch häufig vor, dass aktivistische Aktionäre Druck auf den Vorstand ausüben, um etwa die Geschäfts- oder Dividendenpolitik zu ändern.
Weitere Vorteile auf einen Blick
• Durch einen Börsengang, den man als AG häufig anstrebt, kann man unabhängig von Kreditinstituten Kapital für Wachstum oder zur Schuldentilgung generieren. Gerade für junge Firmen aus dem Technologiesektor kann das ein Anreiz für ein IPO (Initial Public Offering) sein.
• Durch den Besitz von Aktien kann man sich dauerhaften Einfluss im Unternehmen sichern und so beispielsweise sicherstellen, dass es in Familienbesitz bleibt
• Die AG genießt einen sehr seriösen, professionellen und guten Ruf, was besonders bei der Zusammenarbeit mit Banken oder Investoren von Vorteil ist. Aber auch für die Rekrutierung von hochwertigen Mitarbeitern kann die Börsennotiz von Vorteil sein
Die Nachteile einer AG
Neben all diesen Vorteilen, die die Rechtsform Aktiengesellschaft bietet, gibt es aber auch Dinge, die gegen sie sprechen:
Finanzieller Aufwand bei der Gründung
Um eine AG zu gründen, muss man als Unternehmer mindestens 50.000 € Grundkapital einlagern – ein Betrag, den nicht jeder zur Verfügung hat. Und damit ist der finanzielle Aufwand noch nicht abgearbeitet: Viele der Dokumente, die man im Zuge der Gründung braucht, müssen notariell beglaubigt oder im Handelsregister hinterlegt werden, was zusätzliche Gebühren nach sich zieht.
Mitunter komplizierte Abläufe im Tagesgeschäft
So schön die oben beschriebene Aufgabenteilung innerhalb der AG ist – im operativen Geschäft kann sie mitunter dafür sorgen, dass dieses fast zum Erliegen kommt. Um diesen Zustand zu verhindern, muss die Absprache zwischen den verschiedenen Organen sehr transparent und unkompliziert erfolgen, damit wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden können. Bei anderen Rechtsformen ist dies deutlich einfacher.
Weitere Nachteile auf einen Blick
• Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Offenbarungspflicht, die für wichtige Geschäftsunterlagen wie den Jahresbericht gilt, weiß auch die Konkurrenz jederzeit um die Situation eines Unternehmens
• Eine AG zu führen bedeutet einen sehr hohen Verwaltungsaufwand
• Trotz der Reformen des Aktiengesetztes – Stichwort „kleine AG“ – handelt es sich noch immer um eine sehr komplizierte Rechtsform
Nur eine Minderheit entscheidet sich für die AG
Nicht zuletzt wegen dieser Nachteile ist der Anteil der Unternehmen, die sich für die Rechtsform der Aktiengesellschaft entscheiden, noch immer relativ gering. Gerade bei mittelständischen Unternehmen wie dem Freiburger Softwareentwickler Lexware ist die GmbH & Co KG deutlich beliebter, da bei ihr die Vorteile von Personengesellschaften mit denen von Kapitalgesellschaften kombiniert werden.
Verfügt man jedoch über genug Eigenkapital und die nötige Geduld, sich mit den komplizierten Vorschriften des Aktiengesetzes auseinanderzusetzen, kann man auch ein kleines Unternehmen erfolgreich als AG führen.
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