„PUMA plant Aktiensplit und Kapitalerhöhung“, lautete die Schlagzeile auf einem großen Finanzportal zur Neueinteilung des Grundkapitals 1:10. Formal liegen die Kollegen damit zwar richtig, allerdings scheint es boersengefluester.de trotzdem sinnvoll, die Maßnahme des Sportartikelherstellers in ihrer psychologischen Wirkung als auch bilanztechnisch kurz vorzustellen. Zunächst einmal gehört die Puma-Aktie mit Kursen von gut 500 Euro zu den optisch teuersten Werten auf dem heimischen Kurszettel Von den bekannten Unternehmen kosten zurzeit nur die Anteilscheine von Rational und Audi absolut mehr Geld. Dabei sagt die Höhe des Kurses noch gar nichts über die Bewertung der Aktie aus. Die wiederum lässt sich erst ermitteln, wenn Anleger den gesamten Wert aller umlaufenden Aktien in Relation zu Kennzahlen wie Umsatz, Gewinn oder Eigenkapital setzen – aber darum geht es in diesem Beitrag nicht. Zunächst einmal sind Aktiensplits ein Instrument zur optischen Kurspflege.
Die Überlegung dahinter: Ein niedrigerer Aktienkurs suggeriert eine zumindest eine günstigere Bewertung und führt in der Regel auch zu einem entsprechend höheren Handelsvolumen. Das wiederum kann für die Berücksichtigung in einem der Auswahlindizes (DAX, MDAX, SDAX, TecDAX) der Deutschen Börse wichtig werden. Bei dem MDAX-Unternehmen Puma muss man sich das ungefähr so vorstellen, dass Anleger statt eines 500-Euro-Scheins künftig zehn 50-Euro-Scheine im Portemonnaie haben. Dadurch sind sie zwar nicht reicher oder ärmer – aber irgendwie fühlt man sich vielleicht doch liquider mit dem Bündel an Banknoten. Nichts anderes führt Puma im Schilde. Etwas flapsig wird in diesem Zusammenhang übrigens von Gratisaktien gesprochen. Dabei gibt es – so viel sollte schon jetzt klar sein – nichts umsonst.
Bilanztechnisch passiert folgendes: Zum Jahresende 2018 beträgt das Gezeichnete Kapital von Puma 38.611.107,84 Euro und ist eingeteilt in 15.082.464 Aktien. Jede einzelne Puma-Aktie hat demnach einen theoretischen Nennwert von 2,56 Euro (38.611.107,84 Euro/ 15.082.464 Aktien = 2,56 Euro je Aktie). Auf der Hauptversammlung am 18. April 2019 soll nun beschlossen werden, dass von den Rücklagen – also aus Mitteln der Gesellschaft – 112.213.532,16 Euro in das Gezeichnete Kapital umgebucht werden. Demnach würde sich das Gezeichnete Kapital auf 150.824.640,00 Euro erhöhen – und die Rücklagen entsprechen verringern. Die Höhe des Eigenkapitals bleibt bei dieser Transaktion unverändert, nur die Zusammensetzung aus Gezeichnetem Kapital, Rücklagen und Bilanzgewinn verschiebt sich.
Wichtig: Es fließt durch diese Form der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kein frisches Geld in die Firma und die Aktionäre müssen nichts zahlen! Dafür gibt es – nach einer noch zu erfolgenden Satzungsänderung zur Neueinteilung des Grundkapitals – künftig 150.824.640 Puma-Aktien mit einem theoretischen Nennwert von jeweils 1 Euro: Also exakt zehn mal so viele Stücke wie bislang. Auf dem Kurszettel und im Depot wirkt sich das dann folgendermaßen aus: Ein Anleger, der gegenwärtig beispielsweise 10 Puma-Aktien zum Kurs von jeweils 504 Euro (entsprechend einem Depotwert von 5040,00 Euro) hat, besitzt künftig 100 Anteilscheine zu einem Kurs von jeweils 50,40 Euro (sofern sich sonst nichts ändert). Unterm Strich ist also alles gleich geblieben – übrigens auch unsere Kaufen-Einschätzung für die Puma-Aktie. So funktioniert Börsenpsychologie.
Foto: PUMA SE