Was wurde in den vergangenen Monaten nicht alles um die zum 3. Januar 2018 anstehende Umsetzung von MIFID II diskutiert. Aus Aktiensicht ging es dabei freilich meist um die künftige Handhabung bei der Bereitstellung von Research zu Einzelaktien. Kaum jemand dürfte jedoch auf dem Schirm gehabt haben, dass die europäische Aufsichtsbehörde ESMA auch eine Anpassung bei den Mindest-Tickgrößen – also den jeweiligen Euro-Schritten, in denen Aktien gehandelt werden – vorgegeben hat (HIER der Link zu der EU-Richtlinie). Das hört sich zunächst einmal recht technisch an, hat zum Jahresstart an den Börsen aber gleich für eine Menge Diskussionsstoff gesorgt und so manche Order ins Leere laufen lassen. Wesentlicher Grund dafür war zunächst einmal, dass die Neuregelung in Deutschland nicht einheitlich umgesetzt wurde. So hat die Deutsche Börse für die Handelsplätze XETRA und Frankfurt bereits zum 2. Januar 2018 umgestellt, während die Regionalbörsen offenbar erst zum 3. Januar 2018 den Schalter umlegen.
Konkret geht es darum, dass die Euro-Schritte, in denen Aktien gehandelt werden, in neue Liquiditätsbänder – jeweils abhängig von den Handelsumsätzen – eingruppiert worden sind. Extremes Beispiel: Die Audi-Aktie (aktueller Kurs: 726,00 Euro) kann künftig etwa nur noch in Abständen von 2,00 Euro gehandelt werden – und nicht mehr wie bislang in Einheiten von 0,05 Euro. Bei der EQS Group waren bislang Schritte von 0,01 Euro möglich, künftig sind es 0,50 Euro. Bei Klassikern auf boersengefluester.de wie Pantaflix und GK Software ändert sich die Tickgröße von 0,05 auf 0,50 Euro. Kurse für Aktien wie All For One Steeb, Einhell Germany oder Hawesko sind nur noch in Abständen von 0,20 Euro möglich – nach bislang 0,01 Euro. Mit anderen Worten: Es wird wesentlich schwieriger, bei vergleichsweise illiquiden Titeln mit entsprechend engen Limits zu agieren. Diesen Effekt gibt es freilich auch mit umgekehrtem Vorzeichen. So sind für die DAX-Aktien Allianz, Volkswagen VZ, Siemens, Bayer, Deutsche Telekom, Deutsche Bank und Commerzbank nun Kursbewegungen von 0,02 Euro möglich – bislang lag die Mindestgröße bei 0,05 Euro.
Interessant auch ein Blick auf den (Noch)-MDAX-Titel Steinhoff International: Für den von Bilanzungereimtheiten geplagten Möbelkonzern werden jetzt Kurse im Abstand von 0,0001 Euro gestellt und nicht mehr wie bislang im Abstand von 0,0010 Euro. Nach unseren Erkenntnissen ist Steinhoff derzeit damit die erste und einzige Aktie, die in Frankfurt und auf XETRA mit vier Nachkommastellen gehandelt werden kann. Losgelöst davon: Wichtig für Privatanleger ist, dass alte Limits aus dem Vorjahr, die nicht in das neue Tickraster fallen, gelöscht wurden. Natürlich wird sich das Börsenrad auch 2018 trotz der geänderten Tickgrößen weiterdrehen, doch einen wirklich plausiblen Grund findet boersengefluester.de nicht, warum es gut sein soll, dass die Tickgrößen für einzelne Aktien derart ausgeweitet wurden. Und ein einheitlicher Starttermin mit einer entsprechender Kommunikation nach außen wäre mit Sicherheit ebenfalls nicht ganz verkehrt gewesen.
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