Zumindest hier sind sich die Experten einig: Dividenden bleiben auch 2015 eines der wichtigsten Argumente für ein Engagement in Aktien. Schließlich bieten Anleihen und Tagesgeldkonten kaum noch nennenswerte Verzinsungen – von hoch riskanten Mittelstandsanleihen oder den Bonds ausfallgefährdeter Länder abgesehen. Für gewiefte Investoren schon seit vielen Jahren ein besonders lukratives Thema sind sogenannte Garantiedividenden. Solche festgelegten Ausschüttungen gibt es dann, wenn zwischen zwei Unternehmen ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abgeschlossen wird. Formale Voraussetzung ist, dass der Bieter mehr als 75 Prozent des Kapitals besitzt. Relevant für Privatanleger ist in dem BuG neben dem Barabfindungsangebot insbesondere die Höhe der jährlichen Ausgleichszahlung. Dieser Betrag wird während des Vertrags durch die beherrschende Firma garantiert, daher auch der Name Garantiedividende. Der Vertrag läuft in der Regel so lange, bis er gekündigt oder ein Rückzug von der Börse angestrebt wird.
Und hier lauert mittlerweile gleich die erste Gefahr. Dauerte der Schritt bis zum Börsenrückzug in der Vergangenheit in der Regel sehr lange, hat sich in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Unternehmen dazu entschlossen, die eigene Aktie einfach von der Börse zu nehmen – und zwar ohne ordentliche Abfindung wie bei einem Squeeze-out. Für Privatanleger sind solche Rückzüge extrem ärgerlich, da sie meist mit einem spürbaren Kursverlust verbunden sind. Beispiele für Delistings von „Garantiedividenden-Zahlern” sind Unternehmen wie die mittlerweile komplett von Siemens geschluckte IBS, Pixelpark, Cycos oder die Schlossgartenbau-AG. Gut möglich, dass weitere Gesellschaften folgen werden. Tendenzen dazu gibt es schon jetzt, wenn Unternehmen wie etwa Pulsion Medical Systems ihre Aktien aus geregelten Segmenten zurückziehen und nur noch über den Freiverkehr handeln lassen. Als börsenmüde gilt aber auch der Elektronikdistributor Medion. Zwar wird auch bei einem Delisting die vertraglich fixierte Dividende weiter gezahlt. Ein heftiger Malus ist die fehlende Fungibilität der Aktie aber dennoch.
Vorsichtige Anleger ziehen bei ihren Überlegungen daher besser das jeweilige Marktsegment, die Höhe des Streusitzes sowie das Handelsvolumen der jeweiligen Papiere in ihre Überlegungen mit ein. Zudem haben Veränderungen in der Aktionärsstruktur eine besondere Relevanz. Sollte sich beispielsweise die Deutsche Bank – wie kolportiert wird – tatsächlich von der Deutschen Postbank trennen, könnte auf diesem Weg auch die bislang von dem DAX-Konzern garantierte Dividende für die Anteilseigner der Postbank versiegen. Als Klassiker unter den Garantiedividendenzahlern gilt dagegen die zur Börse Stuttgart gehörende EUWAX. Hier erhalten die Anleger bereits seit 2008 eine auf 3,26 Euro je Aktie fixierte Zahlung. Aber auch „Neulinge” wie GSW Immobilien, Celesio oder Kabel Deutschland könnten sich zu verlässlichen Zahlern entwickeln. Wichtig: Auch Garantiedividenden werden ganz normal vom Kurs abgezogen. Eine tatsächliche Rendite stellt sich also erst dann ein, wenn die Notiz den Dividendenabschlag wieder aufholt. Ebenfalls gut zu wissen: In den entsprechenden Mitteilungen der einzelnen Unternehmen ist stets von einer Bruttodividende und einer Nettoausschüttung unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag die Rede. Maßgeblich für Anleger ist der jeweilige Nettobetrag.
Nicht unbedingt allgemein bekannt sein dürfte auch, dass Anleger – während der Dauer des BuG – nicht nur Anspruch auf die Garantiedividende haben, sondern ihre Anteile auch den Unternehmen zu dem festgelegten Abfindungspreis andienen können. Im Regelfall sind die aktuellen Aktienkurse zwar deutlich höher als der jeweilige Rücknahmekurs. Doch es gibt auch Ausnahmen: Bei dem Entsorgungsdienstleister Alba war es in den vergangenen Monaten schon einige Male so, dass die Notiz heftige Schwächephasen verzeichnete. In diesem Fall wirkt die garantierte Abfindung dann wie ein Airbag. Voraussetzung ist allerdings, dass die Muttergesellschaft nicht selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Dann hängt der Kurssturz der übernommenen Gesellschaft mit ziemlicher Sicherheit genau damit zusammen, dass sowohl das Dividendenversprechen als auch die Rückzahlungsvereinbarung eventuell nicht eingelöst werden können. Summa summarum sind Unternehmen mit garantierten Dividenden aber auch 2015 häufig Investments, die sich hinter vielen Anleihen nicht verstecken müssen.
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