S92
SMA Solar Techn.
Anteil der Short-Position: 5,10%
TUI1
TUI
Anteil der Short-Position: 3,96%
GXI
Gerresheimer
Anteil der Short-Position: 3,78%
LXS
Lanxess
Anteil der Short-Position: 3,77%
SDF
K+S
Anteil der Short-Position: 3,55%
BOSS
HUGO BOSS
Anteil der Short-Position: 3,32%
TKA
ThyssenKrupp
Anteil der Short-Position: 3,08%
EVT
Evotec OAI
Anteil der Short-Position: 2,90%
NDA
Aurubis
Anteil der Short-Position: 2,79%
LHA
Lufthansa
Anteil der Short-Position: 2,46%
WCH
Wacker Chemie
Anteil der Short-Position: 1,99%
DHER
DELIVERY HERO
Anteil der Short-Position: 1,97%
NAG
NAGARRO
Anteil der Short-Position: 1,37%
SGL
SGL Carbon
Anteil der Short-Position: 1,17%
BC8
Bechtle
Anteil der Short-Position: 1,12%
ZAL
ZALANDO
Anteil der Short-Position: 1,02%
NDX1
Nordex
Anteil der Short-Position: 1,01%
PUM
Puma
Anteil der Short-Position: 0,89%
G24
SCOUT24
Anteil der Short-Position: 0,68%
VBK
VERBIO
Anteil der Short-Position: 0,60%
SZG
Salzgitter
Anteil der Short-Position: 0,59%
RHM
Rheinmetall
Anteil der Short-Position: 0,59%
FRA
Fraport
Anteil der Short-Position: 0,53%

Diesel-Affäre: So wehren sich Autofahrer mit einem Kredit-Widerruf

Diesel-Fahrer, die sich vor massivem Wertverlust und Fahrverbot schützen wollen, können mit dem Widerruf ihres Kfz-Kredits ihr Fahrzeug wieder loswerden. Die Analyse der Interessengemeinschaft Widerruf zeigt, bei welchen Autobanken dieses Vorgehen besonders gute Chancen hat.

Der sogenannte Widerrufsjoker ist seit einigen Jahren von den Baufinanzierungen bekannt. Dabei widerrufen Verbraucher ihre laufenden Darlehen unter Hinweis auf fehlerhafte Darlehensverträge, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Der gleiche Mechanismus greift auch bei Autokrediten – mit einem charmanten Unterschied: Denn während die Immobilienbesitzer ihr Haus oder ihre Wohnung behalten, können Autokäufer gleichzeitig den Erwerb des Fahrzeugs rückgängig machen – und damit beispielsweise ein von Wertverlust bedrohtes Dieselfahrzeug ohne Minderung loswerden. Denn in den meisten Fällen sind Kfz-Kauf und Abschluss des Darlehens ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“. Das bedeutet: Bei einem erfolgreichen Widerruf bekommt der Kunde die Anzahlung sowie sämtliche Tilgungszahlungen zurück. Im Gegenzug muss er das Auto zurückgeben – und hat das Fahrzeug somit nahezu kostenlos genutzt.

Der Knackpunkt bei den fehlerhaften Darlehen sind zumeist die sogenannten Pflichtangaben. Diese muss der Verbraucher nach dem Willen des Gesetzgebers vollständig erhalten, damit die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen zu laufen beginnt. Fehlen jedoch Pflichtangaben oder sind diese fehlerhaft, so wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt – der Widerruf kann also lange nach Abschluss des Kredits erfolgen. Und genau solche Fehler finden sich nach unseren Untersuchungen in den meisten Darlehensverträgen.

So nennt beispielsweise die Volkswagen Bank nicht das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen frühzeitig gekündigt wird. Auch fehlt die vollständige Aufzählung der Aufsichtsbehörden, die für die Bank zuständig sind. Auch die Mercedes-Benz Bank hat nach Ansicht unserer Anwälte mächtig geschlampt. Unter anderem fehlt in einem Vertrag der Hinweis auf die Möglichkeit des Verbrauchers, das Darlehen vorzeitig zu kündigen. Ebenfalls in die Liste der deutlich fehlerhaften Kreditverträge gehört die Santander Bank. Die Spanier gehören zwar nicht direkt zu einem Autohersteller, haben aber ebenfalls zahlreiche Kfz Kredite finanziert. Angreifbar wird ein uns vorliegendes Darlehen allein schon dadurch, dass das Exemplar weder unterschrieben ist noch eine “Abschrift” im Rechtssinne darstellt.

In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit. Ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden, so kann vor dem Widerruf noch eine Police abgeschlossen werden. Das Kostenrisiko ist in diesen Fällen sehr überschaubar. Auf alle Fälle gilt: Vor dem Widerruf das Darlehen prüfen lassen!

Der Widerruf eines Autokredits oder Leasingvertrags ist ein aussichtsreicher Weg, um die Rückabwicklung eines Autokaufs zu erreichen. In Frage kommen besonders Darlehen, die nach Juni 2014 abgeschlossen wurden – und zwar unabhängig davon, welche Automarke und welche Motorenart (Diesel/Benziner) gekauft wurde. Das Vorgehen klappt bei Neu- und Gebrauchtwagen und beinhaltet in der Regel kein großes Kostenrisiko, weil die Rechtsschutzversicherung deckt. Erster Schritt ist die kostenlose und unverbindliche Prüfung des Leasing- oder Kreditvertrags bei einem spezialisierten Anwalt oder bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

 

Fotos: Pixabay, Privat

 


 

Über den Autor: Roland Klaus arbeitet als freier Journalist in Frankfurt und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den US-amerikanischen Finanzsender CNBC.