Spätestens, seit dem die Beteiligungsgesellschaft Scherzer & Co. ihren Anteil von 6,07 Prozent an Data Modul veräußerte (HIER), war klar, dass der amerikanische Großaktionär Arrow Electronics neue Töne bei dem Displayanbieter anschlagen würde. Nun gibt es eine offizielle Bestätigung, wonach Arrow einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) anstrebt. Den aktuellen Anteilsbesitz beziffert die Gesellschaft auf 69,2 Prozent, nachdem zuvor stets von 53,66 Prozent die Rede war. Was heißt das nun alles für die verbliebenen Aktionäre? Zunächst einmal ist klar, dass Arrow in den vergangenen Wochen auch über die Börse Stücke eingesammelt haben muss, sonst wären sie nicht auf die jetzige Quote gekommen. So gesehen gibt es also eine nachträgliche Erklärung für die zuletzt so rasante Kursentwicklung. Losgelöst davon: Bei einem BuG gelten besondere Beziehungen zwischen dem Großaktionär und dem übernommenen Unternehmen, etwa im Bereich der Gewinnabführung bzw. der Verlustübernahme. Geregelt sind diese Punkte in einem Vertrag, dem auf der Hauptversammlung (HV) mit mindestens 75 Prozent der anwesenden Aktien zugestimmt werden muss.
Für Privatanleger besonders relevant sind die Angaben zur jährlichen Ausgleichszahlung (Garantiedividende) und der alternativ gewährten einmaligen Abfindung. Häufig ergeben sich hier interessante Konstellationen für Renditejäger. Ob das auch bei der Data Modul der Fall sein wird, lässt sich freilich noch nicht sagen. Auf einem ganz anderen Blatt steht außerdem die Frage, ob die Aktie dauerhaft auf dem Kurszettel notiert bleibt. Es gibt Fälle, bei denen Unternehmen mit einem BuG seit vielen Jahren „normal“ gelistet sind. Für andere Mehrheitsgesellschafter ist der BuG dagegen nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem kompletten Börsenrückzug (Squeeze-out). Zunächst einmal muss bei Data Modul ein entsprechender BuG-Vertrag mit angemessenen „Entschädigungen“ für die freien Aktionäre aufgesetzt und auf der HV verabschiedet werden. Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Münchner findet allerdings bereits am 11. Mai 2017 statt. Für ein Ergänzungsverlangen der Tagesordnung hätte Arrow nur bis zum 10. April 2017, 24.00 Uhr Zeit gehabt. Demnach wird es zur Beschlussfassung wohl auf eine außerordentliche Hauptversammlung zu einem späteren Zeitpunkt hinauslaufen. Wer den Titel im Depot hat, bleibt am besten einfach engagiert und lässt die Dinge auf sich zukommen.
Die wichtigsten Finanzdaten auf einen Blick | ||||||||
2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | ||
Umsatzerlöse1 | 218,26 | 241,42 | 203,31 | 192,19 | 194,77 | 276,05 | 283,24 | |
EBITDA1,2 | 18,32 | 23,59 | 15,64 | 17,75 | 18,58 | 32,97 | 28,43 | |
EBITDA-Marge3 | 8,39 | 9,77 | 7,69 | 9,24 | 9,54 | 11,94 | 10,04 | |
EBIT1,4 | 15,91 | 20,80 | 10,19 | 11,83 | 12,70 | 27,15 | 22,30 | |
EBIT-Marge5 | 7,29 | 8,62 | 5,01 | 6,16 | 6,52 | 9,84 | 7,87 | |
Jahresüberschuss1 | 10,62 | 14,28 | 6,51 | 7,56 | 7,90 | 18,37 | 14,49 | |
Netto-Marge6 | 4,87 | 5,92 | 3,20 | 3,93 | 4,06 | 6,65 | 5,12 | |
Cashflow1,7 | 6,67 | 10,80 | 10,45 | 10,78 | -15,72 | -2,83 | 23,85 | |
Ergebnis je Aktie8 | 3,01 | 4,05 | 1,85 | 2,14 | 2,24 | 5,21 | 4,11 | |
Dividende8 | 0,12 | 0,12 | 0,12 | 0,12 | 0,12 | 0,12 | 0,12 |
1 in Mio. Euro; 2 EBITDA = Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; 3 EBITDA in Relation zum Umsatz; 4 EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern; 5 EBIT in Relation zum Umsatz; 6 Jahresüberschuss (-fehlbetrag) in Relation zum Umsatz; 7 Cashflow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; 8 in Euro; Quelle: boersengefluester.de Wirtschaftsprüfer: Forvis Mazars |
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