In diesen Tagen bekommen die Aktionäre der Balda AG die Einladung zur Hauptversammlung, die am 30. November stattfinden soll. Auf der Veranstaltung werden die Anteilseigner im wahrsten Sinne des Wortes die Weichen für die weitere Zukunft des Unternehmens stellen. Hauptpunkt auf der Agenda ist schließlich die Entscheidung, ob das verbliebene operative Geschäft der Balda AG komplett verkauft wird. „Nach einem Bieter-Wettstreit steht dabei allein das erhöhte Angebot der Düsseldorfer Unternehmensgruppe Heitkamp & Thumann zur Disposition. Wir sind der Ansicht, dass der Verkauf die richtige Entscheidung wäre”, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Aktionärstreffens appelliert der Anlegerschützer: „Anteilseigner, die keine Zeit zur Teilnahme haben, sollten ihre Stimmrechte unbedingt trotzdem vertreten lassen.”
Vorstand und Aufsichtsrat der Balda AG haben entschieden, zukünftig nicht mehr unternehmerisch tätig zu sein. „Damit lässt die Verwaltung den Aktionären keine echte Wahl. Es würde schlicht die unternehmerische Perspektive fehlen, wenn die Eigentümer sich trotz der Verweigerung der Verwaltung für einen Verbleib der operativen Bereiche im Konzern aussprechen”, so Tüngler. Eine Ablehnung des Angebotes durch die Aktionäre würde zudem auf allen Ebenen nur Verlierer produzieren. „Der Aktienkurs würde massiv einbrechen, die Mitarbeiter würden vor einer unsicheren Zukunft stehen und die Kunden wären gezwungen, sich neue bzw. zuverlässigere Zulieferer zu organisieren“, ist der DSW-Mann überzeugt.
Kritisch bewerten die Anlegerschützer der DSW dagegen die Entwicklung, die zur aktuellen Situation geführt hat. Auch sei die Frage für die Aktionäre existenziell, wie die Balda AG zukünftig aufgestellt sein wird und ob später wieder operative Aktivitäten aufgenommen werden. „Diese Fragen werden spätestens auf der Hauptversammlung zu klären sein. Ohne Perspektive ist ansonsten darüber nachzudenken, eine vollständige Ausschüttung aller liquiden Mittel an die Eigentümer vorzunehmen und damit die Fortführung der Gesellschaft zu beenden”, stellt Tüngler klar.