HFG
HELLOFRESH INH
Anteil der Short-Position: 10,37%
LXS
Lanxess
Anteil der Short-Position: 10,25%
NDA
Aurubis
Anteil der Short-Position: 9,84%
BOSS
HUGO BOSS
Anteil der Short-Position: 7,92%
SDF
K+S
Anteil der Short-Position: 7,54%
EVT
Evotec OAI
Anteil der Short-Position: 6,05%
AIXA
Aixtron
Anteil der Short-Position: 5,18%
GXI
Gerresheimer
Anteil der Short-Position: 3,74%
TKA
ThyssenKrupp
Anteil der Short-Position: 3,61%
PSM
PROSIEBENSAT.1
Anteil der Short-Position: 3,39%
S92
SMA Solar Techn.
Anteil der Short-Position: 3,39%
LHA
Lufthansa
Anteil der Short-Position: 3,36%
TUI1
TUI
Anteil der Short-Position: 3,32%
RDC
REDCARE PHARMACY ...
Anteil der Short-Position: 3,13%
AFX
Carl Zeiss Meditec
Anteil der Short-Position: 2,59%
EVK
EVONIK INDUSTRIES
Anteil der Short-Position: 2,51%
WAF
SILTRONIC
Anteil der Short-Position: 2,08%
NDX1
Nordex
Anteil der Short-Position: 2,05%
BC8
Bechtle
Anteil der Short-Position: 1,36%
VNA
VONOVIA
Anteil der Short-Position: 1,17%
SMHN
SUESS MICROTEC
Anteil der Short-Position: 0,88%
FNTN
FREENET
Anteil der Short-Position: 0,70%
KGX
KION GR.
Anteil der Short-Position: 0,57%

Analyse: SE wird populärer – AG bleibt aber dominant

Im DAX ist die Quote am höchsten: Immerhin 13 der 40 Unternehmen aus der ersten Börsenliga haben zurzeit die Rechtsform einer SE – also einer Europäischen Aktiengesellschaft. Die im Vergleich zu MDAX und SDAX leicht überproportionale Präsenz von „SE-Companys“ hängt freilich auch damit zusammen, dass mit Airbus, Brenntag, HelloFresh, Porsche Automobil Holding, Puma und Zalando gleich sechs der zehn Aufsteiger der jüngsten Indexneuordnung in der SE-Variante firmieren. Während Börsianer die Rechtsform – einmal abgesehen von eher unbeliebten Ausprägung einer GmbH & Co. KGaA – in der Regel eher kühl lässt, wird die mit der SE implizierte Aushebelung von Mitbestimmungsrechten von Mitarbeitern im Aufsichtsrat in der gesellschaftliche Debatte umso intensiver geführt. Eine gute Einführung in das Thema bietet etwa der auf Legal Tribune Online veröffentlichte Gastbeitrag (HIER) von Günter Seulen und Kathrin Vossen der Kanzlei Oppenhoff.

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Da es auf boersengefluester.de vorzugsweise weder um politische Themen noch um die bekannten DAX-Konzerne geht, haben wir unsere Datenbank nochmals mit Blick auf die Rechtsform gescreent. Immerhin ist unser jüngster Beitrag hierzu (HIER) nun auch schon wieder drei Jahre her, und in der Zwischenzeit gab es etliche Veränderungen in der Zusammensetzung unserer gegenwärtig 634 Unternehmen umfassenden Datenbank. Isoliert man die Firmen in der Rechtsform einer AG sowie einer SE aus dieser Grundgesamtheit, so ergibt sich in dieser Zeit ein Zuwachs von 530 auf 569 Unternehmen. Auffällig, aber natürlich auch dem Basiseffekt geschuldet: Während die Zahl der AGs „nur“ von 454 auf 477 gestiegen ist, ist der prozentuale Zuwachs bei den SEs mit rund 21 Prozent von 76 auf 92 deutlich höher. Fakt bleibt aber, dass die AG weiterhin die mit Abstand populärste Rechtsform bei den Unternehmen aus unserer Datenbank ist.

Bei den Neumissionen der vergangenen Jahre ist die SE-Quote zwar größer, doch ein echter Trend lässt sich hieraus nicht ableiten. Immerhin kommen auch eher große Börsenneulinge noch in der Form einer AG daher. Zudem haben bekannte Spin-offs wie Siemens Healthineers, Siemens Energy, Daimler Truck oder die Continental-Tochter Vitesco regelmäßig die AG-Form der Mutter übernommen. Abzuwarten bleibt trotzdem, welche Rolle das Thema Umwandlung in einen andere Rechtsform auf der kommenden Hauptversammlungs-Saison spielen wird. Mitunter hat es aber auch ganz praktische Ursachen, dass Firmen von einer SE-Gründung absehen: Der IT-Dienstleister Bechtle etwa informierte Ende Oktober 2021 darüber, dass die Umwandlungspläne erst einmal vom Tisch seien. Begründung: „Aufgrund der Pandemielage war es bislang nicht möglich, die vorbereitenden gesetzlich geforderten Präsenzsitzungen durchzuführen.“

Ganz anders dagegen der vor dem Delisting stehende Online-Tierbedarfshändler Zooplus, der am 22. Dezember 2021 auf einer außerordentlichen HV mit 99,99 Prozent der anwesenden Stimmen die Umwandlung in eine SE beschlossen hat. Wann die Maßnahme mit allen Registereintragungen umgesetzt ist, lässt sich allerdings noch nicht sagen. Der Onlinehändler Westwing etwa hat bereits am 5. August 2021 die Umwandlung von einer AG in eine SE beschlossen – firmiert offiziell aber immer noch als klassische Aktiengesellschaft. Tipp von boersengefluester.de: Nachschlagen können Sie die aktuelle Rechtsform der Unternehmen aus unserer Datenbank am besten in unserem interaktiven Tool Wirtschaftsprüfer Pro. Überflüssig zu erwähnen, dass Wirtschaftsprüfer Pro noch ein wenig mehr kann, als “nur” die Rechtsform aufzulisten. Schauen Sie doch gern mal vorbei. Wie immer: Sämtliche Angaben werden von uns mit großem Aufwand selbst gepflegt.

Foto: Clipdealer


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