Kurz nachdem A.S. Création Tapeten seine Aktionäre mit einer Gewinnwarnung für 2013 vergrätzte, kommt nun auch Bewegung in das bereits seit Ende 2010 schwelende Kartellverfahren gegen den Tapetenhersteller. Konkret geht es um Preisabsprachen zwischen A.S. Création und anderen heimischen Tapetenherstellern in den Jahren 2005 bis 2008. Involviert sind – neben A.S. Création – die Marburger Tapetenfabrik J.B. Schaefer, Erismann aus Breisach am Rhein, die Gummersbacher Pickhardt + Siebert sowie der Verband der Deutschen Tapetenindustrie. Ursprünglich standen fünf Tatvorwürfe gegen A.S. Création im Raum – einer davon wurde nun fallen gelassen. Für zwei Anschuldigungspunkte hat das Bundeskartellamt nun Bußgeldbescheide gegen A.S. Création von insgesamt 10 Mio. Euro verschickt. Hinzu kommen 0,5 Mio. Euro gegen Mitarbeiter, für die die Gummersbacher Gesellschaft allerdings gerade stehen will. Noch offen ist, was mit den zwei verbliebenen Tatvorwürfen passiert. Erst kürzlich hatte A.S. Création 2 Mio. Euro an Rückstellungen für das Kartellverfahren in der 2013er-Bilanz untergebracht. Die gesamte vom Bundeskartellamt verordnete Strafe gegen alle Beteiligten beläuft sich auf rund 17 Mio. Euro.
Nun wechselt das Verfahren in den Gerichtsraum. Dem Vernehmen nach wird A.S. Création beim Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch gegen die Bescheide einlegen. „Nach erster Einschätzung des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG und ihrer Rechtsberater hat das Bundeskartellamt die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Verstöße gegen Kartellrecht sprechen, nicht ausreichend gewürdigt,“ so die offizielle Stellungnahme. Dem hält Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, entgegen: „Die in Deutschland führenden Tapetenhersteller haben zwischen 2005 und 2008 auf Verbandstagungen Preiserhöhungen zu Lasten ihrer Kunden abgesprochen. Wir haben auch ein Bußgeld gegen den Verband verhängt. Verbandsarbeit ist ein ganz wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. In diesem Fall wurde jedoch die Funktion dazu missbraucht, die Absprache der Hersteller aktiv zu unterstützen.“ Zahlen muss A.S. Création allerdings erst, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Zum gegenwärtigen Zeitraum ist jedoch kaum abzuschätzen, wie lange sich so ein Verfahren hinziehen wird.
Fest steht dagegen schon jetzt, dass die bislang angesetzte Rückstellung von 2,0 Mio. Euro „in Abstimmung mit den Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern nochmals überprüft“ wird. Nach aktuellem Stand geht der Vorstand jedoch nicht davon aus, dass eine Erhöhung der Risikovorsorge notwendig sein wird. Hintergrund: Am 18. Februar 2014 hatte A.S. Création mitgeteilt, dass das bisherige Gewinnziel von 5 bis 6,5 Mio. Euro nicht mehr erreicht werde und statt dessen mit einem Überschuss von lediglich 1,3 Mio. Euro zu rechnen sei. Zur Höhe der Dividende wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. März einen Vorschlag unterbreiten. Neben der Rückstellungsdotierung drückten Belastungen aus der schwierigen Inbetriebnahme eines Werks in Russland sowie allgemeine Konjunkturprobleme auf die Bilanz. Immerhin: Nun hat A.S. Création mitgeteilt, wie hoch die Belastung aus Rückstellung für das Kartellverfahren ist. Bislang hatte das Unternehmen nur pauschal über die Rückstellung informiert.
Die Vermögenslage von A.S. Création hatte der Vorstand zum Ende des dritten Quartals als „sehr solide“ bezeichnet. Die Nettofinanzverbindlichkeiten von 19,9 Mio. Euro. machten nur etwa 20 Prozent des Eigenkapitals aus. Der Börsenwert des Small Caps beträgt momentan 93 Mio. Euro. Die Anleger reagierten auf die Neuigkeiten im Kartellstreit erneut mit Verkäufen und ließen die Notiz bis auf 31 Euro absacken. Damit wird der Titel zurzeit etwa auf Höhe des Buchwerts gehandelt. Viel schlechter könnte die Stimmung kaum sein. Normalerweise sind solche Tage Kaufgelegenheiten. Immerhin handelt es sich bei A.S. Création um ein gutes Unternehmen mit ansprechender Bilanz. Vorsichtige Investoren warten dagegen wohl besser noch ein paar Tage ab und schauen zunächst, ob die Unterstützung bei gut 30 Euro getestet wird.
Foto: A.S. Création Tapeten AG