Die Sanierung von 3W Power nimmt Formen an. Am 25. November sollen sich die Gläubiger der 2010 emittierten Anleihe (WKN: A1A29T) im Sheraton Hotel am Frankfurter Flughafen zu einer Versammlung treffen. Ende Oktober hatte der Anbieter von unterbrechungsfreien Stromversorgungen und Solar-Wechselrichtern mitgeteilt, dass er externe Finanz- und Rechtsberater damit beauftragt habe, „den Businessplan, die Liquiditätslage und die Ertragsaussichten des Unternehmens zu begutachten“. Die Lage ist prekär: Der Aktienkurs hat in den vergangenen drei Jahren um 94 Prozent an Wert verloren. Der Notiz des 3W-Bonds ist auf 28 Prozent des Nennwerts geschmolzen. Nach einem 2012er-Verlust von beinahe 178 Mio. Euro türmten sich zum Halbjahr 2013 die Miesen bereits wieder auf knapp 23 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote erreicht nur noch knapp 24 Prozent. Zudem drücken Nettofinanzschulden von 60 Mio. Euro. Mit anderen Worten: Ohne bilanzielle Sanierung steuert die Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg auf den Abgrund zu.
Als Vertreter der Anleihengläubiger soll Klaus Nieding gewählt werden. Der auf die Bereiche Bank-, Börsen-, Investment- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwalt gilt als versierter Experte. Unter anderem engagierte sich Nieding bereits bei Problemfällen wie WGF, Solarworld, Solar Millennium oder IVG Immobilien. Konkret geht es bei 3W Power um die vom 1. Dezember 2012 bis 30. November 2013 aufgelaufenen Zinsen, die am 1. Dezember fällig sind. Ausgestattet ist der Bond mit einem Kupon von 9,25 Prozent. Folglich steht eine Summe von fast 10 Mio. Euro im Raum. Ziel der Verhandlungen wird es sein, die Anleihenbedingungen so abzuändern, dass die Zinszahlung verringert, gestundet oder gar komplett ausgesetzt wird. Denkbar ist auch eine Kombination von Verzicht und Stundung. Letztlich gilt es einen Kompromiss zu finden, der einerseits das Überleben der Gesellschaft sichert. Andererseits aber auch die Interessen der Gläubiger angemessen berücksichtigt. Kein ganz einfacher Spagat, wie vergleichbare Fälle bei IVG Immobilien oder Solarworld gezeigt haben.
Erste Voraussetzung für eine wirksame Beschlussfassung ist, dass mindestens die Hälfte des Anleihenvolumens von 100 Mio. Euro auf der Gläubigerversammlung präsent ist. Sollte diese Quote verfehlt werden, wird zeitnah eine zweite Versammlung einberufen. Bei diesem Treffen wäre dann eine Teilnahmequote von 25 Prozent ausreichend, um die Beschlussfähigkeit herzustellen. Anleger, die im Besitz des 3W-Bonds sind, können sich entweder direkt bei Haubrok Corporate Events zu dem Treffen anmelden oder aber „ganz normal“ von ihrer Bank vertreten lassen. Das Anmeldeformular können Sie sich unter diesem LINK herunterladen.
Sollte es bei 3W Power ähnlich wie bei Solarworld laufen, dürfte es – neben bestimmten Zahlungen – auf einen Tausch von Anleihen (Fremdkapital) in 3W-Aktien (Eigenkapital) hinauslaufen. Die Verlierer solch eines „Debt-Equity-Swaps“ sind regelmäßig die Aktionäre, denn ihr Anteil an der Gesellschaft wird erheblich verwässert. Noch lassen sich aber keine validen Prognosen erstellen. Zunächst einmal wird interessant, bei welchen Investoren die Anleihe überhaupt im Depot vertreten ist. Sollten sich hier viele verschiedene Interessengruppen herauskristallisieren, wäre das für eine sinnvolle Lösung nicht wirklich förderlich. Angeboten wurde das Papier im November 2010 aber ausschließlich Vermögensverwaltern und institutionellen Investoren. In welchem Umfang mittlerweile Privatanleger engagiert sind, ist offen. Zumindest für die Aktie steht die Anlageempfehlung von boersengefluester.de fest: Finger weg! Die nächsten Informationen zur aktuellen Geschäftslage wird 3W Power wohl erst Ende November veröffentlichen. Der Börsenwert des Small Caps beträgt gegenwärtig 16,6 Mio. Euro. Zocker finden hier ein dankbares Spielfeld, konservative Anleger schauen sich die Entwicklung entspannt von der Seitenlinie an.
Foto: Fraport AG