Um Beteiligungsprozesse am Kapitalmarkt möglichst transparent zu gestalten und heimliche Anschleichmanöver zu unterbinden, gibt es in Deutschland mehrere Meldeschwellen – und zwar: 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 und 75 Prozent. Sobald ein Investor eine dieser Marken erreicht bzw. unterschreitet, muss er das innerhalb von vier Handelstagen melden. Privatanleger können diese Stimmrechtsmitteilungen im […]