23.12.2016
Deutsche Bank AG DE0005140008
DGAP-Adhoc: Deutsche Bank erzielt grundsätzliche Einigung mit US-Justizministerium zu hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS)
DGAP-Ad-hoc: Deutsche Bank AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Deutsche Bank erzielt grundsätzliche Einigung mit US-Justizministerium zu
hypothekengedeckten Wertpapieren (RMBS)
23.12.2016 / 02:18 CET/CEST
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Die Deutsche Bank AG (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat sich mit dem
US-Justizministerium ("DoJ") grundsätzlich auf einen Vergleich geeinigt.
Damit sollen die zivilrechtlichen Ansprüche beigelegt werden, die das DoJ
wegen der Emission und Platzierung von hypothekengedeckten Wertpapieren
(RMBS) und damit zusammenhängenden Verbriefungstransaktionen der Bank
zwischen 2005 und 2007 erwogen hat. In der Vergleichsvereinbarung hat sich
die Deutsche Bank verpflichtet, eine Zivilbuße in Höhe von 3,1 Milliarden
US-Dollar zu zahlen und 4,1 Milliarden US-Dollar an Erleichterungen für
Verbraucher (Consumer Relief) in den Vereinigten Staaten bereitzustellen.
Diese Erleichterungen erfolgen über einen Zeitraum von mindestens fünf
Jahren, voraussichtlich vor allem durch veränderte Darlehensbedingungen,
andere Hilfen für Wohneigentümer und Kreditnehmer und andere vergleichbare
Maßnahmen.
Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt endgültiger Dokumentation. Es gibt
keine Garantie, dass sich das US-Justizministerium und die Bank darauf
einigen werden.
Im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Verfahrens erwartet die Deutsche
Bank durch die Zivilbuße im Ergebnis des vierten Quartals Belastungen von
etwa 1,17 Milliarden US-Dollar vor Steuern. Ob die Erleichterungen für
Verbraucher finanzielle Auswirkungen haben, hängt von den endgültigen
Bedingungen des Vergleichs ab. Derzeit wird daraus kein wesentlicher
Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 erwartet. Die Bank wird
ihr vorläufiges Jahresergebnis für 2016 wie vorgesehen am 2. Februar 2017
veröffentlichen.
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