15.12.2016
Westag & Getalit AG DE0007775207
DGAP-Adhoc: Westag & Getalit AG: Westag & Getalit AG setzt Rückkauf eigener Aktien fort; Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
DGAP-Ad-hoc: Westag & Getalit AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Westag & Getalit AG: Westag & Getalit AG setzt Rückkauf eigener Aktien fort;
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m.
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
15.12.2016 / 17:31 CET/CEST
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Der Vorstand der Westag & Getalit AG hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, das laufende Aktienrückkaufprogramm auch in 2017
fortzusetzen. Damit knüpft das Unternehmen an den Beschluss vom 03.05.2016
an und setzt den Rückkauf eigener Vorzugsaktien bis zu zehn vom Hundert des
derzeitigen Grundkapitals über den 31.12.2016 hinaus bis zum 31.12.2017
fort. Auf die erworbenen Aktien dürfen dabei zusammen mit anderen eigenen
Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals
entfallen. Damit macht der Vorstand von der Ermächtigung der ordentlichen
Hauptversammlung vom 18.08.2015 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Ziffer 8 AktG Gebrauch.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse der
Vorzugsaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) an den
jeweils drei vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- bzw.
unterschreiten. Die zurückgekauften Aktien können für alle rechtlich
zulässigen und von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckten Zwecke
verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt durch eine beauftragte Bank nach Maßgabe der
gesetzlichen Bestimmungen. Der Vorstand kann das Aktienrückkaufprogramm
jederzeit aussetzen und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
wieder aufnehmen lassen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1 a). Der für die Obergrenze
des täglichen Rückkaufs maßgebliche durchschnittliche tägliche Aktienumsatz
wird aus dem jeweiligen durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der
letzten 20 Börsentage vor dem Kauftermin abgeleitet. Die Bekanntgabe der
durchgeführten Rückkäufe erfolgt auf der Homepage der
Gesellschaft unter www.westag-getalit.de/aktienrueckkauf.
Die vorstehende Meldung sowie weitere Informationen über unsere
Gesellschaft können über unsere Internetadresse unter www.westag-getalit.de
abgerufen werden.
Kontakt:
Thomas Sudhoff
PR und Finanzkommunikation
Tel.: +49 5242 / 17-5176
E-Mail: [email protected]
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Westag & Getalit AG
Hellweg 15
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Telefon: +49 (0)5242 17 - 0
Fax: +49 (0)5242 17 - 5603
E-Mail: [email protected]
Internet: www.westag-getalit.de
ISIN: DE0007775207, DE0007775231
WKN: 777520, 777523
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
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