22.09.2016
RWE Aktiengesellschaft DE0007037129
DGAP-Adhoc: RWE Aktiengesellschaft: Vorstand und Ausschuss des Aufsichtsrats legen Preisspanne und Angebotsstruktur für Börsengang der innogy SE fest
RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Börsengang
22.09.2016 21:13
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Der Vorstand der RWE Aktiengesellschaft hat gemeinsam mit dem Vorstand der
innogy SE mit Zustimmung der zuständigen Ausschüsse der Aufsichtsräte der
Gesellschaften die Preisspanne für die Aktien der innogy SE im Rahmen des
Börsengangs auf Euro 32 bis Euro 36 festgelegt. Das Grundkapital der innogy
SE beträgt Euro 1.000.000.000 und ist eingeteilt in 500.000.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien. Angeboten werden sollen zum einen 55.555.000
neue Aktien aus einer noch durchzuführenden Kapitalerhöhung der innogy SE.
Zudem wurde beschlossen, dass im Rahmen des Börsengangs auch Aktien aus dem
Bestand der RWE Downstream Beteiligungs GmbH, einer hundertprozentigen
Tochtergesellschaft der RWE Aktiengesellschaft, angeboten werden. Das
Basisvolumen der von der RWE Downstream Beteiligungs GmbH zu veräußernden
Bestandsaktien der innogy SE wurde auf 45.455.000 Aktien und ein mögliches
Erhöhungsvolumen auf 25.252.000 Aktien festgelegt. Darüber hinaus wurde
beschlossen, dass im Rahmen möglicher Stabilisierungsmaßnahmen den Anlegern
zusätzlich bis zu 12.626.200 weitere Aktien der Gesellschaft aus dem
Bestand der RWE Downstream Beteiligungs GmbH zugeteilt werden können.
Im Rahmen des Angebots werden Angebotsaktien in einem
Gesamtinvestitionsbetrag von EUR 940 Mio. aus dem Bestand der RWE
Downstream Beteiligungs GmbH von mehreren Fonds und Konten, welche von
direkten und indirekten Vermögensverwaltungstochtergesellschaften von
BlackRock Inc., Delaware, USA verwaltet werden (zusammen die "Cornerstone
Investoren") im Rahmen einer Privatplatzierung erworben. Die Cornerstone
Investoren haben sich vorbehaltlich bestimmter Kündigungsrechte und unter
der Bedingung des Vollzugs des Angebots verpflichtet, Angebotsaktien zu dem
im Rahmen des Börsengangs festgelegten Angebotspreis zu erwerben. Den
Cornerstone Investoren ist eine vollständige Zuteilung derjenigen Anzahl an
Angebotsaktien zugesagt worden, für die sie ein bindendes Kaufangebot
abgegeben haben.
Der Vorstand
Mitgeteilt von Dr. Claudia Mayfeld, Head of Group Legal & Compliance
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