15.06.2016
Sparta AG DE000A0NK3W4
DGAP-News: Sparta AG: Information zum Spruchverfahren der AXA Konzern AG
Sparta AG / Schlagwort(e): Sonstiges
15.06.2016 13:25
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die AXA Konzern AG hat im Jahr 2006 den Zwangsausschluss ("Squeeze-Out")
ihrer Minderheitsaktionäre beschlossen. Seit dem Jahr 2007 wird vor dem
Landgericht Köln ein Spruchverfahren durchgeführt, dass die materielle
Angemessenheit der damaligen Abfindungszahlung überprüft. Die Sparta AG ist
Inhaberin einer bedeutenden Anzahl von Abfindungsergänzungsansprüchen der
AXA Konzern AG. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Sparta AG
möchten wir über ein Zwischenergebnis des Spruchverfahrens wie folgt
informieren:
Die Sparta AG hat heute Kenntnis darüber erlangt, dass im erstinstanzlich
vor dem Landgericht Köln geführten Spruchverfahren der Kölnischen
Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte (KVAG) nunmehr ein
Gutachten vorgelegt wurde. Die KVAG war zum Zeitpunkt ihres Squeeze-Outs
mit 25,63% an der AXA Konzern AG beteiligt. Die Beteiligung an der AXA
Konzern AG stellte den wesentlichen Vermögensgegenstand der KVAG dar. Das
Spruchverfahren der AXA Konzern AG läuft aktuell parallel zum
Spruchverfahren der KVAG sowie zwei weiteren Spruchverfahren im AXA-Umfeld
vor dem Landgericht Köln. In allen vier Verfahren wurden vom Landgericht
Köln die NPP Niethammer Posewang & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft als Gutachter
bestellt: "Um zu gewährleisten, dass bei allen Gutachten die gleichen
Grundsätze zum Zuge kommen waren sämtliche vier Gutachten gleichzeitig
vorzulegen." Im Rahmen des vorgelegten KVAG-Gutachtens, das mehrere 100
Seiten umfasst und Sparta bisher auszugsweise vorliegt, wurde für die AXA
Konzern AG ein Unternehmenswert von EUR 7,431 Mrd. ermittelt.
Die hypothetische Zahlung des Differenzbetrags zwischen damaliger Abfindung
und dem gutachterlich ermittelten Wert hätte für Sparta einen
substanziellen Effekt auf die Vermögens- und Ertragslage. Dieser Betrag
wäre zusätzlich um die gesetzlichen Zinsen zu erhöhen. Insgesamt könnte
sich ein potentieller Zahlungsanspruch zu Gunsten von Sparta in Höhe von
mehr als EUR 35 Mio. beziehungsweise von mehr als EUR 45 je Sparta Aktie
ergeben.
Die Zahlung des Nachbesserungsbetrags unterliegt mehreren Voraussetzungen,
die derzeit noch nicht erfüllt sind. Es handelt sich bei den gemachten
Angaben um rein hypothetische Werte, die zum Zeitpunkt einer endgültigen
und unwiderruflichen Entscheidung höher oder niedriger liegen könnten als
der oben ermittelte potentielle Zahlungsanspruch. Uns liegt derzeit kein
Gutachten zur Unternehmenswertermittlung im Spruchverfahren der AXA Konzern
AG vor. Ebenfalls wurde vom Gericht noch kein mündlicher Termin zur
Diskussion mit dem Gutachter anberaumt. Das Spruchverfahren zur AXA Konzern
AG ist demnach trotz der langen Verfahrensdauer seit dem Jahr 2007 zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht erstinstanzlich entschieden. Wir rechnen
nicht mit einer endgültigen Entscheidung im Spruchverfahren im laufenden
Geschäftsjahr. Zum jetzigen Zeitpunkt können dementsprechend keine
verlässlichen Aussagen darüber getroffen werden, ob und wann es
gegebenenfalls zu einer Nachbesserungszahlung zu Gunsten der Sparta AG
kommt.
Der Vorstand
15.06.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
|
Weitere Ad-hoc und Unternehmensrelevante Mitteilungen zu
Sparta AG ISIN: DE000A0NK3W4 können Sie bei EQS abrufen
Beteiligungen , A0NK3W , SPT6 , XETR:SPT6