22.04.2016
Ströer SE & Co. KGaA DE0007493991
DGAP-News: Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung (News mit Zusatzmaterial)
DGAP-News: Ströer SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Stellungnahme/Stellungnahme
Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch
Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung
(News mit Zusatzmaterial)
22.04.2016 / 12:06
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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PRESSEMITTEILUNG
Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur Short-Attacke durch
Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle Geschäftsentwicklung
Köln, 22. April 2016
A. Executive Summary
1. Der gestern veröffentlichte Bericht von Muddy Waters Capital besteht in
erster Linie aus der Verarbeitung von Ströer bereits veröffentlichten
und bekannten Fakten, die in bewusst irreführenderweise dargestellt und
mit falschen Behauptungen und Unterstellungen vermengt und damit
verfälscht werden, um die Aktionäre von Ströer aus eigenem
wirtschaftlichen Interesse (Short-Position von Muddy Waters Capital)
gezielt zu schädigen.
2. Alle hieraus von Muddy Waters Capital abgeleiteten Schlussfolgerungen
sind im Kern falsch. Muddy Waters Capital hat auch zu keinem Zeitpunkt
versucht Kontakt mit Ströer aufzunehmen, geschweige denn, dass ein
Telefonat oder persönliches Gespräch stattgefunden hätte.
3. Muddy Waters Capital hält nach eigenen Aussagen eine signifikante
Short-Position in Ströer und betreut mindestens einen privaten Fond,
der ebenfalls eine Short-Position in Ströer hält. Deshalb hat Muddy
Waters Capital ein fundamentales Eigeninteresse daran, mit falschen
Behauptungen und falschen Schlussfolgerungen die Reputation von Ströer
zu schädigen, dadurch den Aktienkurs von Ströer zu manipulieren und bei
deutlich sinkenden Kursen signifikante Spekulations-Gewinne zu Lasten
unserer Aktionäre zu erzielen.
4. Damit hat Muddy Waters Capital ethische und rechtliche Grenzen
überschritten. Wir hoffen, dass dieser Fall ein Ausgangspunkt dafür
wird, dass derlei Geschäftspraktiken des Unfair Trading in Zukunft
erschwert werden. Wir werden deswegen verschiedene rechtliche Maßnahmen
ergreifen und stehen mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) bereits im
Austausch.
5. Die aktuelle Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr sowie der Ausblick
stehen im krassen Widerspruch zu den von Muddy Waters Capital
getätigten Unterstellungen. Im ersten Quartal 2016 wird Ströer seine
eigene Guidance von 10% organischem Wachstum mit 11,5% klar
übertreffen. Vor dem Capital Markets Day am Freitag kommender Woche,
wird Ströer vorläufige Zahlen zu dem erfolgreichen ersten Quartal 2016
veröffentlichen. Der Start ins zweite Quartal 2016 schließt sich
nahtlos an die erfreuliche Performance im ersten Quartal an.
B. Richtigstellung
In der Folge stellen wir die wesentlichen unzutreffenden Behauptungen von
Muddy Waters Capital wie folgt richtig:
I. Muddy Waters Capital behauptet:
"Organic Growth in Digital and Overall Appear to be Greatly Overstated"
Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Die von uns für das Jahr 2014 berichtete organische Wachstumsrate beträgt
11,4%. Die von Muddy Waters Capital auf Seite 7 des "Reports" gezeigte
Berechnung hierzu enthält zwei gravierende, materielle Fehler:
(1) Die Wechselkurseffekte, die im Jahr 2014 einen Effekt von 12 Millionen
Euro ausgemacht haben, sind nicht berücksichtigt worden.
(2) Die Quotenkonsolidierung unserer Joint Venture Unternehmen ist nicht -
wie in unserem Geschäftsbericht dargestellt - berücksichtigt worden.
Muddy Waters Capital behauptet weiterhin:
"Organic growth should be adjusted even lower."
Dafür werden drei Gründe genannt: 1. Abzug von Disposals; 2.
Neusegmentierung des Bereichs Public Video; 3. Änderungen in der
Berechnungsmethodik
Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
1. Muddy Waters Capital zitiert Investopedia, "organic growth represents
the true growth for the core of the company". Genau aus diesem Grund
ist es ein übliches und angemessenes Vorgehen, Umsätze aus verkauften
Unternehmen und nicht fortgeführten Geschäftsbereichen bei der
Berechnung des organischen Wachstums zu eliminieren.
2. Die Zuordnung von Public Video Produkten in das Segment "Digital" hat
nichts mit der Frage zu tun, ob diese Produkte über Computer oder
mobile Endgeräte angesteuert werden. Vielmehr folgen diese Produkte
denselben Vermarktungslogiken wie im Bereich der Online-Vermarktung und
werden bei uns einheitlich gesteuert. Die Entwicklung der Public
Video-Produkte, die übrigens auch an Ad-Server angeschlossen werden
können, ist direkt mit der Entwicklung unserer Online
Vermarktungsaktivitäten verbunden. Die Zuordnung dieses
Geschäftsbereichs ist somit korrekt.
3. Mit der von uns gewählten Berechnungsmethode setzen wir konsequent das
Verantwortungsprinzip ("accountability principle") um. Ab dem Zeitpunkt
der Übernahme ist die akquirierte Unternehmung Teil unseres
Kerngeschäfts ("core of the company"). Dieses von uns angewendete
Prinzip kann positive wie negative Effekte auf das organische Wachstum
haben. So wäre beispielsweise das organische Wachstum des
Digitalbereichs im vierten Quartal 2015 noch besser ausgefallen, wenn
wir nicht diese Methode angewendet hätten.
II. Muddy Waters Capital behauptet:
"Ströer Appears to Artificially Inflate EBITDA"
Die Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Zunächst ist festzuhalten, dass Muddy Waters Capital bei der Bewertung
unseres Geschäfts zu Unrecht sich auf das reported EBITDA bezieht. Richtig
und Marktstandard ist, uns nach dem Operational EBITDA zu beurteilen. Da
hier außerordentliche Einmaleffekte, die nichts über die operative
Entwicklung des Geschäfts aussagen, eliminiert werden. Damit ist das
maßgebliche operative EBITDA in 2015 um 15 Millionen Euro höher. Die
sonstigen betrieblichen Erträge von Ströer sind während der letzten Jahre
stabil im Verhältnis zur Entwicklung des Geschäftsumfangs gewesen und
betragen etwa 3% der Umsätze. Im Fall von Einmaleffekten in den sonstigen
betrieblichen Erträgen werden diese Effekte stets als außerordentliche
Position behandelt und sind daher nicht im Operational EBITDA enthalten.
Die Kompensationszahlungen, die in 2014 in Verbindung mit erworbenen
Werberechten vereinnahmt wurden und die nicht im vereinbarten Umfang
genutzt werden konnten, wurden im Abschnitt 13 unseres Geschäftsberichts
2014 veröffentlicht (Seite 125). Da diese Art von Kompensationszahlungen
vor dem Hintergrund der Struktur unserer Werberechte regelmäßig und geplant
auftreten, klassifizieren wir diese nicht als außerordentliche Posten.
Der Anstieg der Rechte und Lizenzen steht in direkter Verbindung mit
unserer auf Wachstum ausgerichteten Unternehmensstrategie und mit dem damit
verbundenen signifikanten Anstieg unseres gesamten Geschäftsvolumens vor
allem in den Jahren 2015, 2016 sowie in den nachfolgenden Jahren. Der
Anstieg beruht unter anderem auf dem Erwerb von umfangreichen Datenvolumina
für unsere neue Data Management Plattform, den Erwerb von Datenbanken
vorrangig für unseren Publishing-Bereich, von Software-Rechten und
-Lizenzen im Rahmen der durchgreifenden Digitalisierung unserer
Geschäftsprozesse, von Werberechten sowie von Rechten und Lizenzen in
Verbindung mit mehreren Asset Deals im Segment Digital.
III. Muddy Waters Capital hält folgende Adjustierung für richtig:
"We Adjust Operating Cash Flow Downward"
Diese Adjustierung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 121,7
Millionen Euro um 58,7 Millionen Euro auf 180,4 Millionen Euro beruht im
Wesentlichen auf der Einbeziehung neuer Gesellschaften in das
Digital-Segment (z.B. T-Online) sowie auf dem allgemeinen Anstieg der
Investitionstätigkeit in der gesamten Ströer Gruppe (siehe Geschäftsbericht
2015, Seite 41). Die gestiegene Investitionstätigkeit im Hinblick auf
immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen hat über die
Abschreibungen praktisch keinen Einfluss auf die Umsatzkosten.
Die Einbeziehung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die
auf unseren Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und in
Sachanlagevermögen beruhen, führt zur falschen Berechnung der
DaysPayable-COGS. Tatsächlich hat es bei Ströer keine wesentliche
Veränderung der DaysPayable-COGS gegeben. Die von Muddy Waters Capital
willkürliche Anpassung ist daher vollkommen falsch.
IV. Muddy Waters Capital hält folgendes Adjustment für richtig:
"We Adjust 2015 FCF Downward by EUR51.7 million (-33.1%), and Discuss Our
Concerns About Balance Sheet and Cash Flow Statement Accounts"
Diese Anpassung von Muddy Waters Capital ist falsch!!
In der Bilanz sind Zugänge von immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagevermögen in Höhe von (59,0 + 49,1 =) 108,1 Millionen Euro
enthalten. Die Kapitalflussrechnung enthält dagegen nur Auszahlungen in
Höhe von 76,3 Millionen Euro für immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagevermögen. Die Differenz in Höhe von 31,8 Millionen Euro ergibt
sich aus dem noch nicht gezahlten Anteil im Rahmen des Erwerbs von
immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagevermögen. Davon entfallen 24,8
Millionen Euro auf den noch nicht gezahlten Anteil jener Transaktionen, bei
denen bereits ein Teilbetrag gezahlt wurde, aber gleichzeitig auch noch
Beträge zum 31. Dezember 2015 ausstanden (siehe oben Nr. III, in der wir
den Anstieg der Verbindlichkeiten erklärt haben). Die übrigen 6,9 Millionen
Euro entfallen auf Transaktionen, bei denen Ströer noch überhaupt keine
Zahlungen bis zum 31. Dezember 2015 geleistet hat. Daher haben wir diese
6,9 Millionen Euro als zahlungsunwirksame Transaktionen bezeichnet. Vor
diesem Hintergrund gibt es keinen Grund für eine Anpassung, wie sie von
Muddy Waters Capital fälschlicherweise vorgesehen ist.
Ströer zeigt 26,9 Millionen Euro als Auszahlungen an (nicht beherrschende)
Gesellschafter, von denen 19,5 Millionen Euro auf gezahlte Dividenden an
die Aktionäre der Ströer entfallen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 7,4
Millionen Euro resultiert aus Auszahlungen, die im Rahmen des Erwerbs
weiterer Anteile an nicht beherrschenden Gesellschaftern angefallen sind
und als solche im Finanzierungs-Cashflow ausgewiesen werden. Dies ist im
Einklang mit IFRS. Es gibt keinen Grund, den Free Cashflow um 26,9
Millionen Euro nach unten anzupassen.
V. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:
"Digital Segment Operational EBITDA in 2015 Appears Overstated; operational
EBITDA Growth in 2014 and 2015 Seems to us Low Quality"
Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Im Kontext der strategischen Entwicklung und operativen Steuerung der Firma
war es eine transparente, sachlich logische und vom Kapitalmarkt begrüßte
Entscheidung, Public Video im Bereich des neu gebildeten Digitalsegments zu
reporten. Im Rahmen der Segment-Veränderung wurde der Bereich, anders als
von Muddy Waters Capital behauptet, mit allen zuordenbaren Kosten und
Umsätzen konsequent und stringent neu zugeordnet.
Die Anpassungen bei den non-operating Expenses hatte ausschließlich mit der
veränderten Allokation der Holding Costs zu tun - und wirken sich auf alle
operativen Einheiten in gleicher Weise aus.
VI. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:
"Cash Flow Statement Shenanigans Appear to Disguise Cash Flow Needs, and
Indicates Ströer's Auditor is Asleep at the Switch"
Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Die Kapitalflussrechnung Ende 2015 zeigt keine Einzahlungen aus
Finanzkrediten. Es ist falsch zu behaupten, dass dies nicht im Einklang mit
IFRS sei. Die folgenden Normen sind einschlägig:
IAS 7.22:
"Für Cashflows, die aus den folgenden betrieblichen Tätigkeiten,
Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten entstehen, ist ein saldierter
Ausweis zulässig:
.
b) Einzahlungen und Auszahlungen für Posten mit großer Umschlagshäufigkeit,
großen Beträgen und kurzen Laufzeiten."
IAS 7.23 A:
". Beispiele für die in Paragraph 22(b) erwähnten Einzahlungen und
Auszahlungen sind Einzahlungen und Auszahlungen für:
.
c) andere kurzfristige Ausleihungen, wie beispielsweise Kredite mit einer
Laufzeit von bis zu drei Monaten."
Ströer refinanziert sich auf Basis eines 3 Monat EURIBOR (oder kürzeren
Laufzeiten) in 2015, wodurch die Finanzierung als kurzfristige Ausleihung
gilt (Credit facility, insbesondere revolving credit facility). Unabhängig
von der Rechnungslegungsfrage ist nicht nachvollziehbar, warum diese
Thematik einen Einfluss auf die Bewertung haben soll.
VII. Muddy Waters Capital behauptet:
"Switching to Gross Revenue Recognition Obscures Real Revenue"
Die Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Wir haben unsere Grundsätze zur Umsatzrealisierung in den letzten Jahren
nicht geändert. Für den Großteil unseres Online-Geschäfts arbeiten wir als
Geschäftsherrn ("principal") und bilanzieren entsprechend die Umsätze als
Nettogrößen. Agentur-Rabatte und andere Erlösschmälerungen werden vom
Brutto-Umsatz abgezogen, um zum Netto-Umsatz zu gelangen.
VIII. Muddy Waters Capital behauptet:
"Müller and Dirk Ströer Buy a Business and Flip it to Ströer"
Die gesamten in diesem Zusammenhang aufgestellten Behauptungen von Muddy
Waters Capital zu Insiderhandel entbehren jeder Grundlage, sind
ehrabschneidend und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen von Muddy
Waters Capital sind falsch!
Die Akquisition der Ströer Interactive Gruppe (incl. freeXmedia und
BusinessAd) ist vom Unternehmen in jeder Hinsicht "diligent" durchgeführt
worden. Vorstand und Aufsichtsrat waren sich der Besonderheiten der
Transaktion mit Blick auf die Related-Parties-Stellung der Verkäuferseite
in jeder Hinsicht bewusst und haben dem besonders sensibel Rechnung
getragen.
Alle rechtlichen Fragen und Fragen der Bewertung wurden von renommierten
internationalen Rechtsanwaltskanzleien und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Schritt für Schritt geprüft und deren
Rechtmäßigkeit und Richtigkeit durch Gutachten dokumentiert. Der
Aufsichtsrat war über jeden Schritt des Vorstands informiert und hat sich
durch die Berater detailliert schriftlich und mündlich unterrichten lassen.
Spezielle Bewertungsgutachten hat die Gesellschaft im Zusammenhang mit der
im Rahmen der Transaktion durchgeführten Kapitalerhöhung zum
Handelsregister eingereicht und bei einer außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft im März 2013 öffentlich zugängig gemacht.
Die Transaktion war zweifelsfrei für alle Shareholder ein großer Erfolg,
weil sie den erwarteten erfolgreichen Grundstein für die digitalen
Transformation und die sich daran anschließende positive Kursentwicklung
der letzten drei Jahre gelegt hat.
MediaVentures hat nicht als "intermediate" fungiert, sondern war bereits in
einem ca. zwölfmonatigen Prozess, freeXmedia zu übernehmen - lange bevor
Ströer über einen Einstieg in den Online-Bereich nachgedacht hat. Die
Transaktions-Timeline zwischen MediaVentues und der freenet AG hinsichtlich
freeXmedia beginnt zudem nicht am 29.11.2012 sondern viele Monate zuvor.
Ungeachtet dessen, verfügte freeXmedia zu keinem Zeitpunkt auch nur
ansatzweise über eine ausreichende Größe für den Start einer Digitalsparte
im Rahmen des Ströer-Konzerns.
Der Umsatzrückgang bei freeXmedia nach der Transaktion - bedingt durch den
Verlust von zwei Mandaten - war vor der Transaktion hinlänglich bekannt
und von vorneherein in die Bewertung mit eingeflossen. Gleichzeitig ist
dieser Umstand von vorneherein in die Bewertung eingeflossen. Die
Behauptung von Muddy Waters Capital hinsichtlich eines plötzlichen und
unerwarteten Abfalls des Umsatzes des Geschäftes nach Abschluss der
Transaktion ist in jeder Hinsicht falsch.
Der Earnout von MediaVentures bezog sich auch nicht wie von Muddy Waters
Capital unterstellt auf freeXmedia, sondern naturgemäß auf die gesamte
Ströer Interactive Gruppe. Aufgrund der positiven gesamthaften Entwicklung
der Ströer Interactive Gruppe und der erfolgreichen Umsetzung der
erwarteten Synergien, wurde der im Dezember 2012 vertraglich vereinbarte
Earnout entsprechend der festgelegten Performance-Kriterien ausbezahlt - es
gab keinerlei nachvertragliche Erhöhungen, wie von Muddy Waters Capital
fälschlicherweise behauptet.
Der vertragliche Höchstrahmen für den Earnout betrug 13,5 Mio Euro, wurde
aber nicht erreicht. Stattdessen kamen 10,7 Mio Euro zur Auszahlung - genau
der Betrag, für den Bilanzverbindlichkeiten eingebucht wurden. Zum Stichtag
31.12.2013 ist allerdings noch von einer leicht niedrigeren Zahl (9,85 Mio
Euro) ausgegangen worden. Alle Ergebnisse wurden noch dazu im Auftrag des
Aufsichtsrates durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für
richtig befunden.
Die Einschätzungen von Muddy Waters Capital zu dem Teil des Kaufpreises,
der anteilig auf freeXmedia entfallen soll, sind falsch. Die Bewertung der
Ströer Interactive Gruppe ist auch nicht auf den 2012er Zahlen erfolgt,
sondern auf den Ergebnissen von 2013. Im Übrigen wurde keine Verteilung des
Kaufpreises auf Teil-Assets vereinbart, diskutiert oder kalkuliert.
Insofern ist auch der von Muddy Waters Capital dem Teilbetrieb freeXmedia
vermutlicher weise zugeordnete Kaufpreis-Anteil von 22,4 Mio. Euro grob
falsch.
Uns lag und liegt keine Anfrage von Muddy Waters Capital zu einem Treffen
oder Gespräch mit Vertretern der Ströer SE & Co KGaA vor, und es hat auch
keinen Call eines Investor Relations Mitarbeiters im März 2016, wie Muddy
Waters Capital behauptet, gegeben - keiner der Anrufer im IR-Bereich hat
sich als Mitarbeiter von Muddy Waters Capital zu erkennen gegeben.
Die Behauptung von Muddy Waters Capital, dass mit der Transaktion von
Ströer Interactive die Beeinträchtigung der Governance Struktur von Ströer
seinen Anfang genommen hätte, ist in jeder Hinsicht falsch. Die
Governance-Strukturen von Ströer waren und sind intakt und erfüllen in
jeder Hinsicht die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
an ein börsennotiertes Unternehmen.
Die Behauptung von Muddy Waters Capital, dass im Zusammenhang mit der
Transaktion im Dezember 2012 zwei Organpersonen ihr Mandat niedergelegt
haben, ist falsch.
Die Berufung von Herrn Vilanek in den Aufsichtsrat steht ebenfalls in
keinem Zusammenhang mit dem Kauf von freeXmedia; freeXmedia war im Übrigen
nur ein kleinerer Teil der gesamten Ströer Interactive Transaktion.
Die Aussage von Muddy Waters Capital, dass Ressourcen von Ströer im Rahmen
der vorgenannten Transaktion nachteilig für die Firma eingesetzt wurden,
ist falsch.
Der wirtschaftliche Umfang der Zusammenarbeit zwischen der freenet AG und
der Ströer SE & Co KGaA ist zu keinem Zeitpunkt durch die Transaktion
beeinflusst worden; weder positiv noch negativ. Das angeführte
Kampagnenbeispiel am Hamburger Jungfernstieg (Seite 23 im "Report" von
Muddy Waters Capital) ist eine klassisch gebuchte und bezahlte Kampagne der
freenet AG.
Die Behauptung von Muddy Waters Capital, die Ströer verklage einen
ehemaligen Mitarbeiter in der Türkei, weil er an einer Firma beteiligt ist,
die ordnungsgemäße Geschäftsbeziehungen zu Ströer hat, ist falsch. Wir
nehmen alle Aufträge an, unabhängig davon ob ein Mitarbeiter beteiligt ist,
solange sie unseren Geschäftsbedingungen entsprechen, Interessenskonflikte
offengelegt wurden und nicht zulasten des Unternehmens gehen.
Dies gilt natürlich auch für die MediaVentures.
IX. Muddy Waters Capital behauptet:
"Ströer Insiders' Self-Dealing Goes Beyond freeXmedia"
Diese Unterstellung von Muddy Waters Capital ist tendenziös und falsch! Es
findet keinerlei Self-Dealing im Sinne der von Muddy Waters Capital
dargestellten und für Ströer fälschlicherweise nachteilig deklarierten
Transaktionen statt.
Jegliche Related-Parties-Transaktionen werden nach den bei Ströer schon
lange bestehenden internen Governance Regelungen dem Aufsichtsrat zur
vorherigen Zustimmung vorgelegt; betroffene Vorstände oder Aufsichtsräte
legen hierbei etwaige Interessenskonflikte offen und enthalten sich bei der
Stimmabgabe. Darüber hinaus werden alle entsprechenden Transaktionen einer
jährlichen Prüfung auf Drittvergleichsfähigkeit und ordnungsgemäße
Abwicklung unterzogen.
Dieses Beispiel zeigt, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptaktionäre mit
besonderer Sensibilität Related Parties-Transaktionen prüfen und höchste
Anforderungen an Corporate Governance und Compliance stellen.
Dies gilt auch für MediaVentures als Auftraggeber für die Ströer SE & Co
KGaA: Wir nehmen alle wertsteigernden Aufträge an, unabhängig davon ob ein
Mitarbeiter beteiligt ist, solange sie unseren Geschäftsbedingungen
entsprechen und nicht zulasten des Unternehmens gehen. Das Auftragsvolumen
der MediaVentures beläuft sich im Übrigen auf weniger als 1% unserer
Konzernumsätze, wird jedes Jahr vom Wirtschaftsprüfer auf ordnungsgemäße
Abwicklung und Drittvergleichsfähigkeit geprüft und wurde bei Abschluss und
jeder Veränderung dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Das gleiche gilt für die Geschäftsbeziehung der Ströer SE & Co KGaA und der
SAW im Rahmen des Vermarktungsvertrages mit der SAW, welcher der Ströer SE
& Co KGaA ermöglicht, Werbeflächen der SAW, zu vermarkten. Dieses
transparente Vertragsverhältnis der Ströer SE & Co KGaA wurde bereits im
Rahmen des IPO ausführlich erläutert und in jedem Geschäftsbericht
transparent dargestellt. Die SAW hat zuletzt ihr Portfolio in Berlin um
rund 1.000 geklebte Plakatflächen erweitert. Diese Transaktion ist im Sinne
der Ströer SE & Co KGaA, da die Ströer SE & Co KGaA schon zum Zeitpunkt des
IPO angekündigt hat, zukünftig nicht mehr in geklebte Flächen investieren
zu wollen, sondern nur über Vermarktungsmandate von Dritten (wie z.B. der
SAW) die zum IPO bestehende Vermarktungs-Reichweite im Bereich
traditioneller, geklebter Plakatflächen zu erhöhen.
In Hinsicht auf die Erweiterung unseres Flächen-Bestandes im Bereich
Out-of-Home konzentriert sich die Ströer SE & Co KGaA ausschließlich auf
moderne hinterleuchtete und digitale Werbeträger und investiert schon seit
mehr als fünf Jahren nicht mehr in traditionelle, geklebte Plakatflächen.
X. Muddy Waters Capital behauptet:
"Unreported and Opaque Insider Sales"
Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Die Ströer SE & Co KGaA hat die ihr von den Hauptaktionären Dirk Ströer und
Udo Müller überlassenen Stimmrechtsmitteilungen jedoch von einer
international renommierten Anwaltskanzlei rechtlich prüfen lassen und
anschließend veröffentlicht. Bei den Verkäufen in 2015 hat die Ströer SE &
Co KGaA sich vergewissert, dass die verkaufenden Hauptaktionäre rechtlich
durch eine andere internationale Anwaltskanzlei beraten waren.
Gleichzeitig haben Dirk Ströer und Udo Müller versichert, dass alle
ausgeführten Transaktionen in Umsetzung der anwaltlichen Empfehlungen und
im Einklang mit einschlägigen Publizitätspflichten ausgeführt wurden.
Darüber hinaus erklärt Dirk Ströer, dass er zu keinem Zeitpunkt die Sambara
Stiftung kontrolliert hat.
XI. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:
"Suspected Lack of Impairment for Apparently Failed Investments Suggests
Lack of Accountability at Ströer"
Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist falsch!
Zum Zeitpunkt der Akquisition bestand die Ballroom Gruppe aus 15
Unternehmen, von denen sich einige stellenweise über- und andere
unterdurchschnittlich entwickelt haben. Im Laufe des Jahres 2015 haben wir
einen Impairment Test für die Ballroom Gruppe durchgeführt. Dabei überstieg
der Widerbeschaffungswert (ie "recoverable amount") der Gruppe den Buchwert
mit einem klaren Headroom. Dabei ist zu beachten, dass die Ballroom Group
zum Jahresende 2015 als Bestandteil der Cash Generating Unit "Digital
Group" war.
XII. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:
"Cavalier About Capital Allocation"
Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist falsch!
Christian Schmalzl hat eine inhaltlich fundierte und dem Publikum von
Start-up-Unternehmen angemessene, unterhaltsame und in der gesamten
Industrie sehr positiv aufgenommene Rede gehalten.
XIII. Muddy Waters Capital behauptet folgendes:
"Governance Seems to be Extremely Investor Unfriendly"
Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Ähnlich wie die in den USA häufig verwendeten Mehrfachstimmrechte gibt die
deutsche KGaA Gründern die Möglichkeit, auch mit weniger als 50% der
Stimmrechte den unternehmerischen Einfluss auf das Unternehmen zu behalten.
Die Umwandlung in eine KGaA ist im Kontext der Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlage der Deutschen Telekom AG zu sehen und wurde auf der
außerordentlichen Hauptversammlung 2015 mit einer überwältigenden Mehrheit
von 84% aller Stimmen und der Unterstützung unserer wichtigsten Investoren
angenommen und vom Kapitalmarkt positiv bewertet.
Muddy Waters Capital behauptet weiterhin:
"Ströer CFO involved with questionable US-listed Company"
Diese Behauptung von Muddy Waters Capital ist falsch!
Bernd Metzner ist Aufsichtsrats-Mitglied und Vorsitzender des
Prüfungsausschusses von Anavex. Anders als von Muddy Waters Capital
dargestellt handelt es sich bei Anavex um ein respektables
Biotech-Unternehmen mit ca. 200 Millionen US-Dollar Market Cap.
Muddy Waters Capital behauptet weiterhin:
"Constantly Shifting Supervisory Board Membership"
Diese Aussage von Muddy Waters Capital ist in ihrem Kern und den damit
beabsichtigten Schlussfolgerungen falsch!
Die Unterstellung von Muddy Waters Capital, dass Veränderungen des
Aufsichtsrates im inhaltlichen Zusammenhang mit der freeXmedia-Transaktion
stehen ist falsch - sie lagen jeweils in der persönlichen Sphäre bzw.
beruflichen Veränderungen der betroffenen Aufsichtsräte.
Alle weiteren Veränderungen in 2015 und 2016 stehen ausschließlich im
Zusammenhang mit dem Formwechsel der Gesellschaft in eine SE & Co KGaA und
den Entsenderechten der Deutschen Telekom AG für zwei
Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der T-Online-Akquisition, die
unterdessen auch bestellt sind.
Das zwischenzeitliche Ausscheiden von Dirk Ströer aus dem Aufsichtsrat
steht ebenfalls ausschließlich im Zusammenhang mit Verpflichtungen die die
Ströer SE & Co KGaA im Kontext des T-Online-Deals zu Entsenderechten der
Deutschen Telekom AG eingegangen ist. Dirk Ströer ist mittlerweile wieder
wie geplant Aufsichtsrat in beiden Aufsichtsratsgremien der Ströer SE & Co
KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin Ströer Management SE.
XIV. Muddy Waters Capital behauptet:
"Curious Changes to Subsidiary Shareholdings"
Die Shareholder Changes sind entgegen der Behauptung von Muddy Waters
Capital nicht merkwürdig sondern vertraglich vereinbart und strategisch
angelegt!
1. Adselect
Wir haben im ersten Schritt mit unserer Firma BusinessAd die Mehrheit an
adselect übernommen, an der der Gründer Ralf Hammerath weiter beteiligt
blieb. Im zweiten Schritt wurde adselect als Sacheinlage in die BusinessAd
eingebracht, und dementsprechend Ralf Hammeraths Beteiligung an adselect in
Anteile an BusinessAd umgewandelt. Eine nur von Ströer finanzierte
Kapitalerhöhung hat für Ströer die notwendige Konsoliderungsmehrheit von
51% an BusinessAd bei der Transaktion sichergestellt.
2. Pacemaker
Die Veränderungen der Beteiligungsstruktur bei Pacemaker sind vertraglich
angelegt und bilden die spezielle Transaktionsstruktur ab. Pacemaker war
von Anfang an gedacht als eine 80%ige Beteiligung von Ströer mit einer
Minderheitenbeteiligung von 20%. Zur Aufsetzung des Joint Ventures hat
Ströer diese Gesellschaft zunächst als 100%ige Beteiligung errichtet, den
Mitgesellschaftern dann eine 20%ige Beteiligung eingeräumt und über diese
Beteiligung Put- und Call-Optionen gewährt. Einige dieser Optionen sind
zwischenzeitlich realisiert worden.
3. OMS
Um das Kern-Asset der OMS - die Vermarktungsrechte der 32 Verlage und
Gesellschafter der OMS - langfristig an Ströer zu binden, wurde die
Übernahme der OMS nicht als Cash-Deal sondern über eine Beteiligung an dem
Online-Vermarkter von Ströer umgesetzt. Unter Berücksichtigung der
Ertragskraft der Ströer Digital Group und der OMS ist der Deal in jeder
Hinsicht wirtschaftlich "accretive" für die Shareholder der Ströer SE & Co
KGaA und strategisch von besonders positiver Bedeutung.
4. ECE
Wie Muddy Waters Capital in diesem Fall ausnahmsweise richtig feststellt,
wollten wir die Beziehung zu dem Shopping-Mall Betreiber ECE stärken.
Insofern ist der jetzt erreichte Endzustand der Beteiligung unseres
Rechtegebers an der ECE-Flatmedia in jeder Hinsicht von strategischem
Interesse und festigt nachhaltig unsere Vertragsbeziehung mit einem
wichtigen Rechtegeber. Völlig falsch ist aber die Unterstellung von Muddy
Waters Capital, dass die Transaktion im Widerspruch zu unseren
strategischen Interessen stehen würde.
XV. Muddy Waters Capital stellt fest:
"Infoscreen Profitability Seems to be an Extreme Outlier"
Die von Muddy Waters Capital implizierte Unterstellung, dass unsere
Guidance zur Profitabilität dieser Produktgruppe fragwürdig ist, grob
falsch!
Grundsätzlich machen wir keine detaillierten Aussagen zu Margen oder zur
Profitabilität einzelner Produkte, Produktbereiche oder Gesellschaften. Wir
steuern und berichten unser Unternehmen auf Basis der bekannten
Segmentstruktur. Es ist generell aber zutreffend, dass Teile unserer
digitalen Geschäftsmodelle nachhaltig sehr profitabel arbeiten.
C. Aktuelle Geschäftsentwicklung und Ausblick der Ströer SE & Co KGaA
Die Geschäftsaussichten sind unverändert positiv:
- Operativ verbucht Ströer den besten Jahresstart in der Geschichte des
Unternehmens
- Im ersten Quartal 2016 wird Ströer seine eigene Guidance von 10%
organischem Wachstum mit 11,5% klar übertreffen. Vor dem Capital
Markets Day am Freitag kommender Woche wird Ströer vorläufige Zahlen
zum erfolgreichen ersten Quartal 2016 veröffentlichen
- Der Start ins zweite Quartal 2016 schließt im Übrigen nahtlos an die
erfreuliche Performance im ersten an
- Für das Gesamtjahr 2016 erwartet Ströer einen Umsatz zwischen 1,1 und
1,2 Mrd. EUR und einem operativen EBITDA zwischen 270 bis 280 Mio. Euro
- Der Free Cash Flow vor M&A in 2016 wird mindestens 125 Millionen Euro
betragen
- Ströer hat angekündigt, eine Dividende von 0,70 Euro je Aktie für das
Geschäftsjahr 2015 auszuschütten
Muddy Waters Capital steht mit seinen interessengeleiteten, falschen
Schlussfolgerungen aus dem gestern veröffentlichten "Report" im krassen
Gegensatz zu allen 14 Analysten, die auf dem Finanzportal Bloomberg ihre
Urteile abgeben. Sämtliche Analysten empfehlen durch die Bank, Ströer als
"Kauf" mit einem durchschnittlichen Zielkurs von knapp 72 Euro.
Bitte beachten Sie auch unsere Telefonkonferenz heute um 14.00 Uhr
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Über Ströer
Die Ströer SE & Co. KGaA ist ein führendes digitales
Multi-Channel-Medienhaus und bietet werbungtreibenden Kunden
individualisierte und voll integrierte Premium-Kommunikationslösungen an.
Ströer setzt damit in Europa auf dem Gebiet der digitalen Medien
zukunftsweisende Maßstäbe in Innovation und Qualität und eröffnet
Werbungtreibenden neue Möglichkeiten der gezielten Kundenansprache.
Die Ströer Gruppe vermarktet und betreibt mehrere tausend Webseiten vor
allem im deutschsprachigen Raum und betreibt rund 300.000 Werbeträger im
Bereich "Out of Home". Sie beschäftigt rund 3.300 Mitarbeiter an mehr als
70 Standorten. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Ströer SE einen Umsatz in Höhe
von 824 Millionen Euro erwirtschaftet. Die Ströer SE & Co. KGaA ist im MDAX
der Deutschen Börse notiert.
Mehr Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.stroeer.com.
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die Geschäftsstrategie, die Pläne und Ziele des Managements und die
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bzw. der Ströer Gruppe wesentlich von derjenigen Ertragslage,
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Gründen.
Kontakt:
Pressekontakt:
Marc Sausen
Ströer SE
Leiter der Konzern-Kommunikation
Ströer-Allee 1 | 50999 Köln
Telefon: 02236 / 96 45-246
Fax: 02236 / 96 45-6246
E-Mail: [email protected]
IR Kontakt:
Dafne Sanac
Ströer Media SE
Manager Investor Relations
Ströer-Allee 1 | D-50999 Köln
Telefon: 02236 / 96 45-356
Fax: 02236 / 96 45-6356
E-Mail: [email protected]
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Zusatzmaterial zur Meldung:
Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=MLAKFBRTSU
Dokumenttitel: Detaillierte Stellungnahme der Ströer SE & Co. KGaA zur
Short-Attacke durch Muddy Waters Capital und Ausblick auf die aktuelle
Geschäftsentwicklung
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22.04.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Unternehmen: Ströer SE & Co. KGaA
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456865 22.04.2016
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