29.04.2016
Hyrican Informationssysteme AG DE0006004500
DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
DGAP-News: Hyrican Informationssysteme AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Hyrican Informationssysteme AG: Rechtssache
29.04.2016 / 10:03
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Die Hyrican Informationssysteme AG teilt mit, dass das Thüringer
Oberlandesgericht mit Urteil vom 20. April 2016 ein Urteil des Landgerichts
Erfurt bestätigt hat, wonach die Beschlüsse von Vorstand und Aufsichtsrat
vom 8./12. Dezember 2011 und vom 28. Dezember 2011 über die Ausnutzung des
genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
nichtig sind. Gleichzeitig ergibt sich aus der Urteilsbegründung des
Senats, dass "die jeweilige Kapitalerhöhung mit ihrer Eintragung in das
Handelsregister wirksam geworden [ist], §§ 203 Abs. 1, 189 AktG" und dass
"nichtige Entscheidungen des Vorstandes und des Aufsichtsrates
einschließlich der Verletzung des Bezugsrechts der Aktionäre die
Wirksamkeit der durchgeführten und eingetragenen Kapitalerhöhung und der
damit entstandenen neuen Mitgliedschaftsrechte nicht" [berühren].
Die Gesellschaft prüft derzeit, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel
einlegt.
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