10.11.2015
Rheinmetall AG DE0007030009
DGAP-Adhoc: Rheinmetall AG: Rheinmetall beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
Rheinmetall AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
10.11.2015 18:42
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rheinmetall AG: Rheinmetall beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage
10. November 2015
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung, mittelbar oder
unmittelbar, in oder innerhalb den USA, Kanada, Australien oder Japan oder
sonstiger Länder, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein
könnte.
Rheinmetall Aktiengesellschaft ("Rheinmetall") beschließt eine
Kapitalerhöhung in Höhe von rund 10 Prozent.
Der Vorstand der Rheinmetall Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (ISIN
DE0007030009), hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das
Grundkapital der Gesellschaft durch eine teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals um rund 10% gegen Bareinlage und unter Ausschluss des
Bezugsrechts zu erhöhen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei von
EUR 101.373.440,00 auf bis zu EUR 111.510.656,00 durch Ausgabe von bis zu
3.959.850 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien (Stückaktien ohne
Nennwert) (die "Neuen Aktien") erhöht. Die Neuen Aktien sind ab dem 1.
Januar 2015 gewinnanteilberechtigt.
Die Neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im
Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten
Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding), welches unverzüglich
nach dieser Mitteilung eingeleitet wird, angeboten werden. Das endgültige
Emissionsvolumen, der Platzierungspreis und Emissionserlös der Platzierung
werden mit einer zweiten Ad-hoc Mitteilung bekannt gegeben, sobald das
finale Platzierungsvolumen und der Platzierungspreis beschlossen wurden.
Rheinmetall behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit das Orderbuch zu
schließen.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll der Finanzierung der
Wachstumsstrategie von Rheinmetall im Defence- und Automotive-Bereich, der
Stärkung der Kapitalbasis des Unternehmens und allgemeinen betrieblichen
Zwecken dienen.
Als Teil der Transaktion hat Rheinmetall einer 180-tägigen Lock-up-Periode
hinsichtlich aller Transaktionen seiner Aktien betreffend zugestimmt,
vorbehaltlich handelsüblicher Ausnahmen.
Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel im Regulierten Markt an den
Wertpapierbörsen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und
Stuttgart sowie zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Abwicklung findet voraussichtlich am
16. November 2015 statt. Die Commerzbank begleitet die Platzierung als
Bookrunner. Lazard agiert als Finanzberater des Unternehmens.
Rheinmetall Aktiengesellschaft
Der Vorstand
IR Kontakt:
Franz-Bernd Reich
+49 (0)211 4734777
[email protected]
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan
oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser
Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen
unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in
Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen
informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher
Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher
Länder darstellen.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Rheinmetall Aktiengesellschaft
oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese
Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem
Land zu Grunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft noch angeboten werden,
solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom
Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") besteht. Die
Wertpapiere der Rheinmetall Aktiengesellschaft wurden und werden nicht nach
dem Securities Act registriert.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (nachfolgend "Order") fallen oder (ii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,
Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten
Personen"). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante
Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder
Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht
ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die
Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedsstaaten")
richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot
ausschließlich an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Prospektrichtlinie
("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die
Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der
Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie 2010, sofern im jeweiligen
Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) und schließt alle relevanten
Umsetzungsmaßnahmen in den Relevanten Mitgliedsstaaten mit ein und der
Begriff "Prospektrichtlinienänderungsrichtlinie 2010" bedeutet Richtlinie
2010/73/EU.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren
Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies
nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese
Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst
informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf
Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der
Rheinmetall Aktiengesellschaft nach bestem Wissen erstellt wurden.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken,
Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz,
Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der Rheinmetall
Aktiengesellschaft wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser
Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In
Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung
gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die
Rheinmetall Aktiengesellschaft übernimmt keine Haftung oder Gewähr für
solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige
Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung der in
dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die "Platzierung") dar.
Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung
des Angebots für die betroffene Person konsultieren.
Im Zusammenhang mit dieser Platzierung handelt die Commerzbank
("Bookrunner") ausschließlich für die Rheinmetall Aktiengesellschaft. Sie
wird im Zusammenhang mit der Platzierung niemand anderen als ihren
jeweiligen Klienten erachten und wird weder jemand anderem als der
Rheinmetall Aktiengesellschaft gegenüber Verantwortung übernehmen oder
Schutz gewähren noch wird sie jemand anderem als der Rheinmetall
Aktiengesellschaft Beratungsleistung in Verbindung mit der Platzierung,
dieser Mitteilung oder irgendeiner anderen hierin in Bezug genommenen
Angelegenheit erbringen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung darf der Bookrunner und mit ihm
verbundene Unternehmen als Investor für eigene Rechnung Wertpapiere der
Rheinmetall Aktiengesellschaft zeichnen oder kaufen und auch im Übrigen
Eigenhandel betreiben. Dementsprechend sollten Bezugnahmen auf die
auszugebenden und die zu verkaufenden Wertpapiere dahingehend verstanden
werden, dass diese auch die Ausgabe, die Platzierung oder den Verkauf an
den Bookrunner und mit ihm verbundene Unternehmen auf eigene Rechnung
einschließt. Darüber hinaus darf der Bookrunner oder dessen verbundene
Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Investoren
abschließen, im Rahmen dessen kann der betroffene Bookrunner (oder mit ihm
verbundene Unternehmen) von Zeit zu Zeit Aktien der Rheinmetall
Aktiengesellschaft erwerben, halten oder veräußern. Der Bookrunner
beabsichtigt nicht, den Umfang derartiger Investitionen oder Transaktionen
zu veröffentlichen, sofern sie nicht gesetzlich oder behördlich zur
Veröffentlichung verpflichtet sind.
Der Bookrunner bzw. dessen jeweilige Organe, Mitarbeiter, Berater oder
Gehilfen übernehmen keine wie auch immer geartete Verantwortung oder
Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit,
Richtigkeit oder Vollständigkeit der in diesem Dokument enthaltenen
Informationen (bzw. zu Fehlen von Informationen in diesem Dokument) oder,
mit wenigen Ausnahmen, zu jedweder anderer Information über die Rheinmetall
Aktiengesellschaft, deren Tochtergesellschaften und verbundenen
Unternehmen, unabhängig davon, ob die Weitergabe in schriftlicher,
mündlicher, optischer oder elektronischer Form erfolgt, sowie der Art der
Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie jedwedem Schaden, der aus
welchem Grund auch immer aus der Verwertung dieser Ankündigung oder ihres
Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit entsteht.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rheinmetall AG
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Telefon: +49 (0)211 473-4718
Fax: +49 (0)211 473-4157
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rheinmetall.com
ISIN: DE0007030009
WKN: 703000
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg, München, Stuttgart; Freiverkehr in
Hannover
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