12.05.2015
EnBW Energie Baden-Württemberg AG DE0005220008
DGAP-Adhoc: EnBW Energie Baden-Württemberg AG: EnBW als bevorzugter Investor für das Investorenmodell vom PROKON-Gläubigerausschuss ausgewählt
EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Firmenübernahme
12.05.2015 18:45
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Die EnBW Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH, eine 100%ige
Tochtergesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, hat im Rahmen
eines Bieterverfahrens ein verbindliches Angebot zum Erwerb sämtlicher
Geschäftsanteile der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON") abgegeben
und wurde heute durch den PROKON-Gläubigerausschuss als bevorzugter
Investor für das Investorenmodell ausgewählt. Der angebotene Kaufpreis
umfasst einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag in Form einer
Barzahlung. Die finale Entscheidung über das Angebot der EnBW trifft die
PROKON-Gläubigerversammlung voraussichtlich Anfang Juli 2015. EnBW hat
damit eine wichtige Hürde in einem mehrstufigen Verfahren zum Erwerb der
PROKON aus der Insolvenz genommen.
Mit einem Erwerb der PROKON würde EnBW einen großen Schritt im Hinblick auf
ihre strategischen Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien machen
und ihr Wachstum in diesem Bereich deutlich beschleunigen. PROKON betreibt
derzeit 54 Windparks in Deutschland und Polen mit einer installierten
Leistung von 537 MW und verfügt zusätzlich über eine Projektpipeline mit
mehr als 170 Windparkprojekten in Deutschland, Polen und Finnland mit einem
Leistungspotenzial von 4.200 MW.
Nach der Entscheidung des PROKON-Gläubigerausschusses vom heutigen Tag wird
das bindende Angebot der EnBW der PROKON-Gläubigerversammlung im
Erörterungs- und Abstimmungstermin voraussichtlich Anfang Juli 2015 als
eine von zwei Sanierungsvarianten vorgelegt. Die
PROKON-Gläubigerversammlung wird dann darüber entscheiden, ob PROKON als
Genossenschaft unter Beteiligung der bisherigen Genussrechtsinhaber
fortgeführt wird oder ob die Sanierung durch die Übernahme von 100% der
Geschäftsanteile durch EnBW erfolgen soll. Sowohl der
PROKON-Gläubigerausschuss als auch der Insolvenzverwalter haben sich für
eine Insolvenzplansanierung ausgesprochen, sehen die Entscheidung zwischen
den beiden Sanierungsvarianten aber allein bei der Gläubigerversammlung und
geben insoweit keine Empfehlung ab. Falls sich die
PROKON-Gläubigerversammlung allerdings für keine der vorgeschlagenen
Sanierungsalternativen entscheidet, würde PROKON der Regelverwertung
zugeführt und anschließend durch den Insolvenzverwalter liquidiert werden.
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