12.03.2015
DMG MORI GmbH DE0005878003
DGAP-WpÜG: Korrekturmeldung;
Zielgesellschaft: DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT; Bieter: DMG MORI GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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BERICHTIGUNG nach § 12 WpÜG
der Änderung des
Freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
(Barangebot)
der
DMG MORI GmbH
c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart, Deutschland
an die Aktionäre der
DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, Deutschland
zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der
DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
gegen eine Geldleistung in Höhe von
EUR 30,55 je Aktie der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Die verlängerte Annahmefrist läuft bis 25. März 2015,
24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland)
Aktien der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT:
ISIN DE0005878003
Zum Verkauf Eingereichte Aktien der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT:
ISIN DE000A14KT17
Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Aktien der DMG MORI SEIKI
AKTIENGESELLSCHAFT:
ISIN DE000A14KT25
1. Vorbemerkung
Am 9. März 2015 hat die DMG MORI GmbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750545,
geschäftsansässig c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart,
Deutschland (die 'Bieterin'), eine Änderung ihres freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Aktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von
EUR 2,60 der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT mit der ISIN DE0005878003
(die 'DMG MORI SEIKI AG-Aktien', und jede einzelne eine 'DMG MORI SEIKI
AG-Aktie') veröffentlicht ('Angebotsänderung' und zusammen mit der
Angebotsunterlage 'Geändertes Angebot' oder 'Geändertes Übernahmeangebot').
Die Angebotsänderung wurde durch (i) Bekanntgabe im Internet unter
http://www.onebrandfortheworld.de in deutscher Sprache, die von der BaFin
nicht geprüft wurde, sowie (ii) im Rahmen der Schalterpublizität durch
Bereithaltung von Exemplaren der deutschen Fassung zur kostenlosen Ausgabe
bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer Jungfernstieg 20, 20354
Hamburg, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 (0) 40 350 60 908 oder
e-mail an [email protected] unter Angabe einer vollständigen
Postadresse) als zentraler Abwicklungsstelle veröffentlicht. Eine
unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsänderung wurde am 10. März
2015 an den gleichen Stellen verfügbar gemacht. Die entsprechende
Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Angebotsänderung zur
kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese
Angebotsänderung veröffentlicht wird, wurde am 9. März 2015 im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
2. Berichtigung
In der Angebotsänderung ist ausgeführt, dass der in der Angebotsunterlage
genannte Angebotspreis von EUR 27,50 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG um
EUR 3,05 auf EUR 30,55 erhöht wird. Tatsächlich hat sich der Angebotspreis
bereits vor der Veröffentlichung der Angebotsänderung durch Parallelerwerbe
von Gesetzes wegen gemäß § 31 Abs. 4 WpÜG auf EUR 30,55 erhöht.
Wie unter Ziff. 4 der Angebotsänderung dargestellt, hat die DMG MORI SEIKI
CO am 2. März 2015 außerbörslich einen Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI
AG-Aktien für eine Gegenleistung von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie
abgeschlossen, der zwischenzeitlich vollzogen wurde. Durch diesen
Parallelerwerb hat sich nach § 31 Abs. 4 WpÜG der in der Angebotsunterlage
genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie von
Gesetzes wegen um EUR 2,50 auf EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht,
wie die Bieterin bereits am 3. März 2015 bekanntgemacht hat.
Am 9. März 2015 hat die DMG MORI SEIKI CO darüber hinaus außerbörslich
einen weiteren Kaufvertrag über DMG MORI SEIKI AG-Aktien für eine
Gegenleistung von EUR 30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie abgeschlossen. Durch
diesen weiteren Parallelerwerb hat sich der Angebotspreis von Gesetzes
wegen weiter von EUR 30,00 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie um EUR 0,55 auf EUR
30,55 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie erhöht.
Vor diesem Hintergrund konnte die Bieterin - anders als in der
Angebotsänderung dargestellt - mit der Angebotsänderung den Angebotspreis
nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG auf EUR 30,55 erhöhen, da dieser
im Zeitpunkt der Angebotsänderung bereits von Gesetzes wegen EUR 30,55
betrug. Die in der Angebotsänderung insbesondere unter Ziff. 3.1 ('Änderung
der Gegenleistung (erhöhter Angebotspreis)') dargestellte Erhöhung des
Angebotspreises nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG liegt daher tatsächlich
nicht vor und entsprechende Aussagen der Angebotsänderung bedürfen der
Berichtigung.
Im Einzelnen:
- Ziff. 3.1 der Angebotsänderung entfällt ersatzlos. Darüber hinaus
bedürfen insbesondere alle Passagen der Angebotsänderung, in denen von
einem 'Erhöhten Angebotspreis' (siehe etwa Inhaltsverzeichnis,
Definitionsverzeichnis, Ziffern 6.1.1, 6.2, 7.2 und 9) und/oder einer
Änderung der Gegenleistung (siehe etwa Ziffer 8) die Rede ist, oder die
einen Verweis auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG enthalten (siehe etwa
Ziffer 1.3), der Berichtigung.
- Auf dem Deckblatt der Angebotsänderung muss der einleitende Hinweis
richtigerweise 'Pflichtveröffentlichung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3,
Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz ('WpÜG')' lauten und der Klammerzusatz nach der
Benennung der Gegenleistung '(Erhöhung des Angebotspreises von EUR
27,50 um EUR 3,05 auf EUR 30,55)' muss richtigerweise ersatzlos
entfallen.
- Vor dem Hintergrund, dass die Bieterin mit der Angebotsänderung den
Angebotspreis nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG erhöhen konnte,
waren die Ziffern 6 und 7 der Angebotsänderung nicht erforderlich.
Sofern DMG MORI SEIKI AG-Aktionäre diese Ziffern der Angebotsänderung
zu Informationszwecken lesen, muss der unter Ziff. 6.1.1 Abs. 6 der
Angebotsänderung genannte Betrag von 'EUR 574 Mio.' richtigerweise auf
'EUR 638 Mio.' lauten, um die Folgen eines Angebotspreises von nunmehr
EUR 30,55 zutreffend widerzuspiegeln.
Als Folge dieser Berichtigung wird durch die Angebotsänderung gemäß § 21
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG letztlich nur die in Ziff. 12.1.3 der
Angebotsunterlage genannte Mindestbeteiligungsschwelle von '50% (plus eine
Aktie)' auf '40%' verringert (siehe Ziff. 3.2 der Angebotsänderung).
3. Veröffentlichung der Berichtigung
Diese Berichtigung wird am 12. März 2015 durch (i) Bekanntgabe im Internet
unter http://www.onebrandfortheworld.de in deutscher Sprache, (ii) durch
Bekanntgabe als DGAP-WpÜG Nachricht sowie (iii) im Rahmen der
Schalterpublizität durch Bereithaltung von Exemplaren der deutschen Fassung
zur kostenlosen Ausgabe bei der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Neuer
Jungfernstieg 20, 20354 Hamburg, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49
(0) 40 350 60 908 oder e-mail an [email protected] unter Angabe
einer vollständigen Postadresse) als zentraler Abwicklungsstelle
veröffentlicht. Eine unverbindliche englische Übersetzung dieser
Berichtigung wird in Kürze an den gleichen Stellen verfügbar sein. Die
entsprechende Hinweisbekanntmachung über die Bereithaltung der Berichtigung
zur kostenlosen Ausgabe und die Internetadresse, unter der diese
Berichtigung veröffentlicht wird, wurde am 12. März 2015 im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
4. Keine Änderung des Angebots
Diese Berichtigung stellt keine Änderung des Angebots im Sinne des § 21
WpÜG dar.
5. Wichtiger Hinweis
Diese Berichtigung stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Verkauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von DMG
MORI SEIKI AG-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der DMG MORI SEIKI
AG-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der
Angebotsunterlage und der in der hiermit korrigierten Angebotsänderung
enthaltenen Regelungen und Bedingungen. DMG MORI SEIKI AG-Aktionären wird
daher dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung,
diese Berichtigung sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente gründlich zu lesen, da sie wichtige Informationen
enthalten.
Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die DMG MORI SEIKI
AG-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der
Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas unterbreitet. Eine Durchführung
des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als
denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren
wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika und
Kanadas erfolgt nicht.
Diese Berichtigung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder
Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen
eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung
des jeweiligen Rechts darstellen würde.
Stuttgart, den 12. März 2015
DMG MORI GmbH
Die Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Meldung
12.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Berlin, Düsseldorf;
Freiverkehr Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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