21.01.2015
DMG MORI GmbH DE0005878003
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT; Bieter: DMG MORI GmbH
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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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DMG MORI GmbH
Stuttgart
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß
§ 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
DMG MORI GmbH
c/o CMS Hasche Sigle
Schöttlestraße 8
70597 Stuttgart, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 750545
Zielgesellschaft:
DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT
Gildemeisterstraße 60
33689 Bielefeld, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144
ISIN DE0005878003
Die DMG MORI GmbH (die 'Bieterin'), eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der DMG MORI SEIKI CO., LTD., Yamato-Koriyama, Nara,
Japan ('DMG MORI SEIKI CO'), hat heute entschieden, den Aktionären der DMG
MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots (Barangebot) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 2,60 je Aktie der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT mit der ISIN
DE0005878003 (die 'DMG MORI SEIKI AG-Aktien') gegen Zahlung einer
Geldleistung von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie zu erwerben (das
'Übernahmeangebot'). Dies entspricht einer Prämie von rund 28,65% auf den
volumengewichteten Durchschnittskurs der DMG MORI SEIKI AG-Aktie während
der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag (Quelle: Bloomberg).
Unmittelbar vor der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des
Übernahmeangebots haben die DMG MORI SEIKI CO, die Bieterin und die DMG
MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT ein sogenanntes Cooperation Agreement 2015
('CA 2015') mit dem Ziel der Stärkung ihrer bestehenden Kooperation
geschlossen, welches bestimmte Parameter und das gemeinsame Verständnis der
Parteien im Hinblick auf das Übernahmeangebot und dessen Umsetzung sowie
die künftige Organisation der gemeinsamen Tätigkeiten skizziert.
Insbesondere hat der Vorstand der DMG MORI SEIKI AKTIENGESELLSCHAFT der
Bieterin zugesagt, dass er das Übernahmeangebot - vorbehaltlich der nach
Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorzunehmenden weiteren Prüfung -
unterstützen wird und zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung der Auffassung
ist, dass der Angebotspreis von EUR 27,50 je DMG MORI SEIKI AG-Aktie
angemessen ist.
Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch
mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen und insbesondere unter
dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot und
weiterer das Angebot betreffender Informationen (jeweils in deutscher
Sprache und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung) erfolgt
im Internet unter
'http://www.onebrandfortheworld.de'.
Die Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und Bereithaltung zur kostenlosen
Ausgabe veröffentlicht.
Stuttgart, den 21. Januar 2015
DMG MORI GmbH
Die Geschäftsführung
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DMG MORI SEIKI
AG-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von DMG MORI SEIKI AG-Aktien dar. Ein
Angebot zum Erwerb der DMG MORI SEIKI AG-Aktien erfolgt ausschließlich auf
Grundlage der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren
Bestimmungen richten. Nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird die Bieterin die
Angebotsunterlage unverzüglich veröffentlichen. Die Bedingungen in der
Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser
Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen. Investoren und Inhabern von DMG
MORI SEIKI AG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie
alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente
zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht worden sind,
da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls unabhängigen
fachkundigen Rat zur Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des
Übernahmeangebots einzuholen.
Ende der WpÜG-Meldung
21.01.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Freiverkehr Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
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