DGAP-Adhoc: windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16.
DGAP-Ad-hoc: windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
windeln.de SE: Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16.
09.05.2022 / 12:11 CET/CEST
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Erneute Verlängerung der Bezugsfrist für das laufende Bezugsangebot bis zum 8. Juni 2022; Veröffentlichung ungeprüfter und nicht gebilligter Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2021 am 16. Mai 2022
- Fortdauernde COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen in China verzögern Umsetzung der Verpflichtungsvereinbarungen mit wesentlichen Investoren
- Verlängerung des Bezugsangebots und Verschiebung der Privatplatzierung
- Veröffentlichung des ungeprüften und nicht vom Aufsichtsrat gebilligten Konzern- und Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 sowie der Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2022 am 16. Mai 2022
München, 9. Mai 2022: Der Vorstand der windeln.de SE ("windeln.de" oder "Gesellschaft"; ISIN DE000WNDL300 und DE000WNDL318) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die derzeit bis zum 11. Mai 2022 (einschließlich) laufende Frist zur Ausübung von Bezugsrechten (Bezugsfrist) im Zusammenhang mit der laufenden Kapitalerhöhung bis zum 8. Juni 2022 (einschließlich) zu verlängern. Vorstand und Aufsichtsrat hatten auf Basis des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28. Januar 2022 mit Beschlüssen vom 28. März 2022 die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festgelegt und mit Beschlüssen vom 13. April 2022 eine Verlängerung der Bezugsfrist bis zum 11. Mai 2022 beschlossen.
Grund für die erneute Verlängerung der Bezugsfrist sind die fortdauernden Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in der Volksrepublik China. Zwei Investoren hatten sich im Rahmen von verbindlichen Verpflichtungsvereinbarungen im Vorfeld der laufenden Kapitalerhöhung gegenüber der Gesellschaft dazu verpflichtet, neue Aktien im Gegenwert von bis zu insgesamt EUR 5,5 Millionen im Rahmen der geplanten Kapitalerhöhung zu erwerben ("Verpflichtungsvereinbarungen"). Das Management dieser Investoren ist in der Volksrepublik China ansässig. Angesichts der in der Volksrepublik China anhaltenden intensiven Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wird es diesen Investoren aller Voraussicht nach nicht möglich sein, ihre Verpflichtungen in dem ursprünglich geplanten zeitlichen Rahmen zu erfüllen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erwarten ohne die Erfüllung der beiden Verpflichtungsvereinbarungen im Rahmen der Kapitalerhöhung keine ausreichende Nachfrage, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022 zu decken. Aus diesem Grund soll die zeitliche Verschiebung es diesen Investoren ermöglichen, ihren Verpflichtungen zum Erwerb der neuen Aktien im Gegenwert von bis EUR 5,5 Millionen nachzukommen.
Um alle potentiellen Investoren gleich zu behandeln und auch den bestehenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, während der verlängerten Frist ihre Bezugsrechte auszuüben, soll die Bezugsfrist entsprechend verlängert werden. Auch die Frist für die Ausübung des im Rahmen der Bezugsrechtskapitalerhöhung gewährten Mehrbezugsrechts wird entsprechend verlängert.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Verlängerung dazu führt, dass sich die laufenden Gespräche mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft über den Nachweis für die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (sog. going concern) im Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 weiter verzögern. Sie erwartet, dass sich diese Gespräche erst nach Umsetzung der Kapitalerhöhung abschließen lassen und die jeweiligen Bestätigungsvermerke dann erteilt werden können.
Um dem Kapitalmarkt ungeachtet dessen weitere Informationen über die Finanzergebnisse des Geschäftsjahres 2021 zur Verfügung zu stellen, wird die Gesellschaft am 16. Mai 2022 den Konzernabschluss und den Jahresabschluss einschließlich der dazugehörigen Lageberichte zum 31. Dezember 2021 veröffentlichen, ohne dass der Abschlussprüfer die jeweiligen Bestätigungsvermerke erteilt hat. Aufgrund der ausstehenden Bestätigungsvermerke werden diese Abschlüsse bei Veröffentlichung nicht vom Aufsichtsrat gebilligt sein. Am selben Tag wird die Gesellschaft die Quartalsmitteilung für das erste Quartal (Q1) 2022 veröffentlichen.
Auf Basis des aufgrund der beschlossenen Verlängerung der Bezugsfrist angepassten Zeitplans plant die Gesellschaft nunmehr, den testierten und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzern- und Jahresabschluss einschließlich der dazugehörigen Lageberichte zum 31. Dezember 2021 bis Ende Juni 2022 zu veröffentlichen.
Weitere Informationen zur verlängerten Bezugsfrist, der Kapitalerhöhung und insbesondere auch zu Risikohinweisen im Zusammenhang mit einer Investition in die im Rahmen des Bezugsangebots angebotenen neuen Aktien der Gesellschaft finden Sie in dem am 30. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebot, der ersten am 13. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung über die Verlängerung der Bezugsfrist sowie in der weiteren Bekanntmachung über die Verlängerung der Bezugsfrist, welche voraussichtlich ab dem 11. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden wird. Die vorgenannten Veröffentlichungen sind auch auf der Website der windeln.de SE (www.corporate.windeln.de) verfügbar bzw. werden dort verfügbar sein.
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Quelle: boersengefluester.de und Firmenangaben
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1 in Mio. Euro; 2 EBITDA = Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen; 3 EBITDA in Relation zum Umsatz; 4 EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern; 5 EBIT in Relation zum Umsatz; 6 Jahresüberschuss (-fehlbetrag) in Relation zum Umsatz; 7 Cashflow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit; 8 in Euro; Quelle: boersengefluester.de
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