13.06.2018
home24 SE DE000A14KEB5
DGAP-News: home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest
DGAP-News: home24 SE / Schlagwort(e): Börsengang
home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest
13.06.2018 / 16:46
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home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest
* Erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse voraussichtlich am
15. Juni 2018
* Bei vollständiger Ausübung der Primary Greenshoe Option beliefe sich die
Marktkapitalisierung auf rund 600 Mio. Euro
* 28,9% des Grundkapitals von home24 (nach dem Börsengang und unter
Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option) werden im
Zusammenhang mit dem Angebot platziert
* 6.521.740 neue Aktien werden platziert, um die angestrebten Bruttoerlöse
in Höhe von rund 150,0 Mio. Euro zu erreichen; zusätzlich werden 978.261
Mehrzuteilungsaktien zugeteilt
Berlin, 13. Juni 2018 - Die home24 SE (die "Gesellschaft" und zusammen mit
ihren konsolidierten Tochtergesellschaften "home24") hat den finalen
Angebotspreis für ihren Börsengang (das "Angebot") auf 23,00 Euro je Aktie,
am oberen Ende der Preisspanne von 19,50 Euro bis 24,50 Euro je Aktie,
festgelegt. Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 15.
Juni 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel H24 und der ISIN DE000A14KEB5
gehandelt.
Im Rahmen des Angebots werden insgesamt 6.521.740 neu ausgegebene, auf den
Inhaber lautende Stückaktien zugeteilt, um die angestrebten Bruttoerlöse in
Höhe von rund 150,0 Mio. Euro zu erreichen. Bei vollständiger Ausübung der
von der Gesellschaft eingeräumten Primary Greenshoe Option zur Deckung von
Mehrzuteilungen würde die Gesellschaft zusätzliche Bruttoerlöse in Höhe von
rund 22,5 Mio. Euro erhalten und insgesamt 7.500.001 neue, auf den Inhaber
lautende Stückaktien ausgeben. Alle Nettoerlöse aus dem Angebot fließen
somit home24 zu.
Unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option würde sich die
Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf Basis des Angebotspreises auf rund
600 Mio. Euro belaufen. 28,9% des Grundkapitals von home24 (nach dem
Börsengang unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option)
werden im Zusammenhang mit dem Angebot platziert.
Im Rahmen des Angebots hat die Rocket Internet SE eine Order abgegeben. Die
Gesellschaft erwägt, der Rocket Internet SE bis zu 22 Mio. Euro zuzuteilen
und diese Order somit teilweise anzunehmen. Dies würde es der Rocket
Internet SE ermöglichen, nach dem Börsengang über der Schwelle von 30% zu
bleiben. Alle neuen Aktien, die der Rocket Internet SE zugeteilt werden,
unterliegen der gleichen Lock-up-Frist von 180 Tagen, die auch für deren
bestehende Beteiligung gilt.
Marc Appelhoff, Co-CEO von home24, sagte: "Das große Interesse von
Investoren an home24 und diesem Börsengang war überwältigend. Wir freuen uns
auch, dass Rocket Internet langfristig an home24 beteiligt bleiben will und
im Rahmen des Angebots neu investieren möchte, um oberhalb der 30%-Schwelle
zu bleiben. Mit unserem einzigartigen Geschäftsmodell sind wir bereits heute
gut aufgestellt, um unseren Kunden das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und
ein inspirierendes Einkaufserlebnis zu bieten. Wir freuen uns, unsere
Wachstumsgeschichte als börsennotiertes Unternehmen mit dem nötigen Kapital
fortzusetzen, um von den großen, noch ungenutzten Marktchancen in der Online
Home & Living-Branche zu profitieren."
Berenberg, Citigroup und Goldman Sachs International agierten als Joint
Global Coordinators und Joint Bookrunners.
Über home24
home24 ist die führende pure-play Home & Living E-Commerce Plattform in
Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 100.000 Artikelnummern, die sie
von mehr als 500 Herstellern bezieht, bietet home24 eine einzigartige
Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen
und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt
weltweit mehr als 1.000 Mitarbeiter. Das Unternehmen ist in sieben
europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den
Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 in
Brasilien tätig. In Europa liefert das Unternehmen seine Produkte -
unabhängig von Größe und Gewicht - kostenfrei bis in die Wohnung seiner
Kunden und bietet zudem kostenlose Retouren an. Das Sortiment von home24
besteht aus zahlreichen Marken, darunter eine Vielzahl von Eigenmarken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmens unter
www.home24.com.
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Die Gesellschaft und die Joint Bookrunner, die im Zusammenhang mit dem
Angebot engagiert wurden (die "Joint Bookrunner"), sowie ihre jeweiligen
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Die Joint Bookrunner, von denen einige durch die Prudential Regulation
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Angebot. Im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot werden die Joint
Bookrunner niemanden sonst als ihren jeweiligen Klienten betrachten und sind
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Schutz zu bieten, den sie ihren jeweiligen Klienten bieten, oder Beratung in
Zusammenhang mit dem geplanten Angebot, den Inhalten dieser Veröffentlichung
oder anderen in dieser Veröffentlichung erwähnten Transaktionen,
Vereinbarungen oder anderen Themen zu gewähren.
In Zusammenhang mit dem geplanten Angebot könnten die Joint Bookrunner sowie
ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen selbst Teile der im Rahmen des
geplanten Angebots angebotenen Aktien erwerben und in dieser Eigenschaft
solche Aktien sowie andere Wertpapiere der Gesellschaft oder damit in
Zusammenhang stehende Investitionen auf eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im
Prospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien der Gesellschaft,
die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden,
so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote,
Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die Joint Bookrunner sowie
ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.
Darüber hinaus könnten die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich von
Swaps oder Differenzgeschäften) mit Investoren abschließen, in deren
Zusammenhang die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien der Gesellschaft erwerben, halten oder
veräußern könnten. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang
solcher Investitionen oder Transaktionen über das rechtlich und
regulatorisch geforderte Maß hinaus offenzulegen.
Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Führungskräfte, Mitarbeiter,
Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder
Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung
hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der
Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von
Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Information
über home24, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder
elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder
Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art
ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer
Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh.
Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Joint Bookrunner als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen
(Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über
Marktmissbrauch, in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel
5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum
beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Gesellschaft am
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird (voraussichtlich dem 15. Juni 2018), und endet spätestens
30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Der
Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet,
Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Kurs der Aktien
der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der
Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzlich zu den Neuen Aktien 978.261 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt (die
"Mehrzuteilungsaktien"). Zudem hat die Gesellschaft den Joint Bookrunnern
eine Option eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, zum Angebotspreis abzüglich
vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der Gesellschaft zu erwerben,
die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (sogenannte
Greenshoe-Option). Der Stabilisierungsmanager ist berechtigt, diese Option
für Rechnung der Joint Bookrunner während des Stabilisierungszeitraums
auszuüben, auch wenn eine solche Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von
zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von
Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisierungsmanager
erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).
Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger
könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen
Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in den Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen
und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen
Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle
Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der
Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu
investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug
auf diese vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der
Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.
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13.06.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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695187 13.06.2018
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