03.06.2018
Bayer Aktiengesellschaft DE000BAY0017
DGAP-Adhoc: Bayer Aktiengesellschaft: Bayer beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von 6,0 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übernahme von Monsanto
DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Bayer Aktiengesellschaft: Bayer beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen
Bareinlagen in Höhe von 6,0 Milliarden Euro zur Finanzierung der Übernahme
von Monsanto
03.06.2018 / 18:44 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER JAPAN
Leverkusen, 3. Juni 2018 -
Der Vorstand der Bayer AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten für die bestehenden
Aktionäre von Bayer aus genehmigtem Kapital beschlossen. Hierzu sollen von
Bayer 74.604.156 neue auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien) mit
Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2018 ausgegeben werden.
Die neuen Aktien sollen den Aktionären von Bayer zu einem Bezugspreis von
81,00 Euro je neuer Aktie im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts angeboten
werden. Die Aktionäre können für je 23 gehaltene Aktien von Bayer 2 neue
Aktien erwerben. Bayer erwartet aus der Kapitalerhöhung einen
Bruttoemissionserlös in Höhe von 6,0 Milliarden Euro. Das Unternehmen
beabsichtigt, die Nettoemissionserlöse aus dieser Transaktion dazu zu
verwenden, gezogene Beträge aus der syndizierten Kreditlinie für die
Übernahme von Monsanto zurückzuzahlen.
Die Kapitalerhöhung ist Teil der im September 2016 angekündigten
Eigenkapitalkomponente zur Finanzierung der Übernahme von Monsanto.
Die Bezugsfrist für die Bezugsrechtskapitalerhöhung soll - vorbehaltlich der
Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des
gebilligten Prospekts - am 6. Juni 2018 beginnen und voraussichtlich am 19.
Juni 2018 enden (jeweils einschließlich). Etwaige nicht bezogene Aktien
sollen nach Ablauf der Bezugsfrist im Rahmen einer Privatplatzierung zu
einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis entspricht, qualifizierten
institutionellen Anlegern zum Kauf angeboten werden.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000BAY1BR7 / WKN BAY 1BR) für die neuen Aktien
werden - vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts - in
der Zeit vom 6. Juni 2018 bis einschließlich zum 15. Juni 2018 (bis etwa 12
Uhr mittags MESZ) im regulierten Markt (Xetra und Xetra Frankfurt
Specialist) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Das Angebot erfolgt auf Grundlage eines am Sonntag zwischen Bayer und einem
Konsortium von 20 Banken unterzeichneten Aktienübernahmevertrags, der eine
feste Zusage zur Übernahme aller neuen Aktien zum Bezugspreis vorsieht.
Es wird erwartet, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis zum 20. Juni
2018 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen wird und die
Aufnahme des Börsenhandels und die Einbeziehung der neuen Aktien in die
bestehende Notierung an den deutschen Wertpapierbörsen am oder um den 22.
Juni 2018 erfolgen werden.
Ansprechpartner Bayer AG, Investor Relations:
Oliver Maier (+49-214-30-81013)
Dr. Jürgen Beunink (+49-214-30-65742)
Peter Dahlhoff (+49-214-30-33022)
Oliver Luckenbach (+49-214-30-20836)
Judith Nestmann (+49-214-30-66836)
Constance Spitzer (+49-214-30-33021)
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Tatsächliche
Ergebnisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen
enthaltenen Einschätzungen oder Vorhersagen abweichen. Faktoren, die zu
einem solchen Abweichen tatsächlicher Ergebnisse führen können, sind unter
anderem: das Risiko, dass die Parteien die von der Transaktion erwarteten
Synergien und Effizienzsteigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums
(oder überhaupt nicht) erzielen oder die Integration des Geschäftsbetriebs
von Monsanto Company ("Monsanto") in die Bayer Aktiengesellschaft ("Bayer")
nicht gelingt; dass die Integration von Monsanto schwieriger,
zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet; dass die Umsätze nach dem
Vollzug der Transaktion niedriger ausfallen als angenommen; dass
Betriebskosten, der Verlust bestehender Kundenbeziehungen oder Störungen des
gewöhnlichen Geschäftsablaufs infolge der Transaktion (einschließlich
Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung bestehender Beziehungen mit
Arbeitnehmern, Auftraggebern, Kunden oder Lieferanten) höher bzw.
schwerwiegender ausfallen als erwartet; der mögliche Verlust wichtiger
Schlüsselarbeitnehmer von Monsanto; die Erfüllbarkeit der Erwartungen der
Parteien hinsichtlich der steuerlichen und bilanziellen Behandlung der
Transaktion; die Folgen der Refinanzierung von Darlehen, die für die
Transaktion in Anspruch genommen wurden; die Folgen der Fremdkapitalaufnahme
durch Bayer im Zusammenhang mit der Transaktion sowie deren mögliche
Auswirkungen auf das Rating von Bayer; die Auswirkungen des
Zusammenschlusses von Bayer und Monsanto, einschließlich der zukünftigen
Finanzlage, des operativen Ergebnisses, der Strategie sowie der Pläne des
kombinierten Unternehmens; weitere Faktoren, die in dem von Monsanto bei der
US-amerikanischen Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereichten
Jahresbericht (Form 10-K) für das am 31. August 2017 zu Ende gegangene
Geschäftsjahr und anderen von Monsanto bei der SEC eingereichten Berichten
(erhältlich unter www.sec.gov und auf Monsantos Webseite unter
www.monsanto.com), in den von Bayer veröffentlichten Berichten (erhältlich
auf der Bayer-Webseite www.bayer.de) und in dem zu veröffentlichenden
Wertpapierprospekt von Bayer beschrieben sind. Soweit rechtlich nicht anders
vorgeschrieben, übernimmt Bayer keine Verpflichtung, die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Zukunftsgerichteten
Aussagen, deren Wirkung lediglich auf das Datum dieser Mitteilung abstellt,
sollte keine unangemessene Bedeutung beigemessen werden.
Stabilisierung/Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052
Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien von Bayer handelt Credit
Suisse Securities (Europe) Limited für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager und kann in Übereinstimmung mit den rechtlichen
Bestimmungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr.
596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission) als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen
vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der
Aktien der Gesellschaft zu stützen und um dadurch einem etwaigen
Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht
verpflichtet, etwaige Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Folglich muss
eine Stabilisierung nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet
werden. Solche Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse von dem
Tag der Veröffentlichung des Bezugsangebots an ergriffen werden und sind
spätestens 30 Kalendertage nach Ablauf der Bezugsfrist, d. h.
voraussichtlich am 19. Juli 2018, einzustellen (die
"Stabilisierungsperiode"). Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung
des Marktpreises der Aktien von Bayer während der Stabilisierungsperiode
gerichtet. Diese Maßnahmen können zu einem höheren Marktpreis der Aktien von
Bayer führen, als es ohne diese Maßnahmen der Fall wäre. Darüber hinaus kann
der Marktpreis vorübergehend auf einem überhöhten Niveau liegen.
Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022,
e-mail: [email protected], Fax: 0214-30-96-33022
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Weitere Informationen
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung
noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde
gelegt werden. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines
zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts. Eine Anlageentscheidung
hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere von Bayer sollte nur auf
der Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen. Der Wertpapierprospekt wird
unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht werden und bei Bayer,
Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51373 Leverkusen, Deutschland, oder auf der Bayer
Webseite (www.bayer.de) kostenfrei erhältlich sein.
Die Wertpapiere von Bayer dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
weder verkauft noch angeboten werden, solange keine Registrierung
vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem
United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der
'Securities Act') besteht. Die Wertpapiere von Bayer wurden und werden nicht
nach dem Securities Act registriert.
Mitteilung für Vertriebsunternehmen
Hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der neuen Aktien wurde -
ausschließlich für den Zweck der Anforderungen an die Produktüberwachung
nach (i) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils gültigen Fassung ('MiFID II'), (ii) Artikeln 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID
II und (iii) lokalen Umsetzungsbestimmungen (zusammen die 'MiFID II
Produktüberwachungsanforderungen') und unter Ausschluss jeglicher
deliktsrechtlicher, vertraglicher oder sonstiger Haftung, die ein
'Konzepteur' (im Sinne der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in Bezug auf diese haben könnte - ein Produktgenehmigungsverfahren
durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgelegt, dass die Bezugsrechte der neuen
Aktien und die neuen Aktien (i) mit einem aus Kleinanlegern und solchen
Anlegern, welche die Anforderungen an professionelle Kunden und geeignete
Gegenparteien erfüllen, (jeweils im Sinne von MiFID II) bestehenden
Zielmarkt vereinbar und (ii) für einen Vertrieb über alle nach MiFID II
zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die 'Zielmarktbestimmung').
Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertriebsunternehmen (zum Zwecke
der MiFID II Produktüberwachungsanforderungen) Folgendes beachten: der Preis
der Bezugsrechte der neuen Aktien und der Preis der neuen Aktien könnte
sinken und Anleger könnten ihre gesamte oder Teile ihrer Anlage verlieren.
Die neue Aktien bieten keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz; und
eine Investition in die Bezugsrechte der neuen Aktien und die neuen Aktien
ist nur für solche Anleger geeignet, die keinen garantierten Ertrag oder
Kapitalschutz benötigen, die (entweder eigenständig oder gemeinsam mit einem
geeigneten Finanzberater oder sonstigen Berater) fähig sind, die Vorzüge und
Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen und die über ausreichende Mittel
verfügen, um jeglichen hieraus möglicherweise erwachsenden Verlust zu
verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen jedweder
vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen
in Bezug auf das Angebot. Es wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung
weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne von
MiFID II, noch (b) irgendeine an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern
gerichtete Empfehlung darstellt, in die neuen Aktien zu investieren, diese
zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf die Bezugsrechte
der neuen Aktien oder die neuen Aktien vorzunehmen.
Jedes Vertriebsunternehmen ist dafür verantwortlich, seine eigene
Zielmarktbestimmung hinsichtlich der Bezugsrechte der neuen Aktien und der
neuen Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
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03.06.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bayer Aktiengesellschaft
Kaiser-Wilhelm-Allee 1
51373 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 30-65742
Fax: +49 (0)21430-9665742
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bayer.com
ISIN: DE000BAY0017
WKN: BAY001
Indizes: DAX, EURO STOXX 50, Stoxx 50
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
(Prime Standard), Hamburg, Hannover, München,
Stuttgart; Freiverkehr in Tradegate Exchange; Madrid
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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