26.04.2018
Biofrontera AG DE0006046113
DGAP-News: Biofrontera AG: Hinweise zum untersagten Erwerbsangebot der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, an die Aktionäre der Biofrontera AG sowie zur Bekanntmachung der deltus 30. AG, Frankfurt am Main, gem. § 10 WpÜG vom 25.04.2018
DGAP-News: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Biofrontera AG: Hinweise zum untersagten Erwerbsangebot der Deutsche Balaton
AG, Heidelberg, an die Aktionäre der Biofrontera AG sowie zur Bekanntmachung
der deltus 30. AG, Frankfurt am Main, gem. § 10 WpÜG vom 25.04.2018
26.04.2018 / 19:42
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Hinweise zum untersagten Erwerbsangebot der Deutsche Balaton AG, Heidelberg,
an die Aktionäre der Biofrontera AG sowie zur Bekanntmachung der deltus 30.
AG, Frankfurt am Main, gem. § 10 WpÜG vom 25.04.2018
Leverkusen, den 26. April 2018 - Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, hat am
16.03.2018 gem. § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG veröffentlicht, dass sie beschlossen
hat, ein freiwilliges Erwerbsangebot ("Erwerbsangebot") für bis zu 6.250.000
Aktien der Biofrontera AG abzugeben. Am 25.04.2018 wurde dann bekannt
gegeben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
das Erwerbsangebot gem. § 15 WpÜG untersagt hat. Die Deutsche Balaton AG war
demnach nicht in der Lage, den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die
erforderliche Angebotsunterlage zu entsprechen, sondern hat gegen
gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Nachdem das Erwerbsangebot von der BaFin
untersagt wurde, ist ein erneutes Erwerbsangebot der Deutsche Balaton AG vor
Ablauf eines Jahres gem. § 26 WpÜG unzulässig. Mit der Sperrfrist will das
Gesetz das Interesse der Zielgesellschaft, vorliegend der Biofrontera AG, an
einer ungestörten Fortführung der Geschäfte schützen. Durch die Sperrfrist
soll verhindert werden, dass die geschäftlichen Aktivitäten zeitnah und
wiederholt durch einzelne Akteure auf Grund der administrativen und
finanziellen Belastungen, die mit einem Erwerbsangebot auch für die
Zielgesellschaft verbunden sind, beeinträchtigt werden.
Die deltus 30. AG, Heidelberg, hat am 25.04.2018 gem. § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG
veröffentlicht, dass sie beschlossen hat, ein freiwilliges Erwerbsangebot
für bis zu 6.250.000 Aktien der Biofrontera AG abzugeben. Die Bekanntmachung
entspricht weitgehend der oben genannten Bekanntmachung der Deutschen
Balaton AG vom 16.03.2018. Die deltus 30. AG soll zudem zeitnah in Deutsche
Balaton Biotech AG umfirmiert werden. Möglicherweise soll hier versucht
werden, die gegen die Deutsche Balaton AG zum Schutz der Biofrontera AG
verhängte Sperrfrist zu umgehen.
Die deltus 30. AG hat nunmehr eine Angebotsunterlage innerhalb von vier
Wochen nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots
der BaFin zu übermitteln. Soweit nach Prüfung durch die BaFin keine weitere
Untersagung erfolgt, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG zu
der Angebotsunterlage gem. § 27 WpÜG Stellung nehmen. Weitergehende
Stellungnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat der Biofrontera AG
erscheinen, über die vorstehenden Erläuterungen hinaus, mit denen
verschiedenen aktuellen Anfragen Rechnung getragen wird, aus heutiger Sicht
derzeit nicht geboten.
-Ende-
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:
Ansprechpartner für Investoren
Thomas Schaffer, Finanzvorstand [email protected]
Telefon: +49-214-87632-0
Ansprechpartner für Journalisten
Instinctif Partners [1][email protected]
Susanne Rizzo Telefon: +49-89-3090-5189-24
1. mailto:[email protected]
Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die
Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer
Kosmetika spezialisiert ist.
Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund 130 Mitarbeitern entwickelt
und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der
Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz(R), ein
verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und
dessen Vorstufen. Ameluz(R) wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in
den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen die
Dermokosmetikserie Belixos(R), eine Spezialpflege für geschädigte oder
erkrankte Haut. Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte
pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine
US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die
Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr.
Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard)
und an der US amerikanischen NASDAQ gelistet.
www.biofrontera.com
Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft
gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG
betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung
der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten
bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich
erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder
Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht
werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete
Aussagen zu aktualisieren.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 87632 0
Fax: +49 (0)214 87632 90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.biofrontera.com
ISIN: DE0006046113, NASDAQ: BFRA
WKN: 604611
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
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680047 26.04.2018
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