Delistings: Börsenrückzüge seit 2014

In der Nebenwerteszene bleibt es ein Aufregerthema, selbst wenn der Gesetzgeber hier nachgebessert hat: Die Delistingbeschlüsse börsennotierter Unternehmen. Zwar ist bei Aktien aus den regulierten Marktsegmenten inzwischen eine Schlussofferte in Höhe des Sechs-Monats-Durchschnittskurses vorgeschrieben. Für Unternehmen aus dem Freiverkehr gilt diese Regelung jedoch nicht. Bitter: Die Liste der Delisting-Beschlüsse wir immer länger, und ein Ende Entwicklung ist kaum abzusehen. Ganz unmöglich ist der Börsenhandel für Privatanleger allerdings auch nach der Umsetzung des Delistings nicht. Die meisten Papiere werden an einzelnen Regionalbörsen weitergehandelt. Insbeondere der Hamburger Freiverkehr ist hier sehr aktiv und handelt reglmäßig weiter. Zudem gibt es den Telefonhandel auf der Plattform von Valora Effekten Handel – mit allerdings jeweils recht großen Spannen zwischen An- und Verkaufskursen. Weitere Infos zum Thema Delistings bietet die BaFin HIER.
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Wenn Sie ein Delisting von einem Unternehmen vermissen, können Sie uns gern eine E-Mail an [email protected] schreiben. Wir passen die Tabelle dann entsprechend an. Vielen Dank!