PBB
DT.PFANDBRIEFBK
Anteil der Short-Position: 8,37%
SDF
K+S
Anteil der Short-Position: 7,69%
HFG
HELLOFRESH INH
Anteil der Short-Position: 6,69%
VAR1
Varta
Anteil der Short-Position: 4,85%
NDX1
Nordex
Anteil der Short-Position: 4,84%
ZAL
ZALANDO
Anteil der Short-Position: 4,49%
DHER
DELIVERY HERO
Anteil der Short-Position: 4,13%
ENR
SIEMENS ENERGY
Anteil der Short-Position: 3,98%
AIXA
Aixtron
Anteil der Short-Position: 3,83%
COK
Cancom IT Systeme
Anteil der Short-Position: 3,65%
PSM
PROSIEBENSAT.1
Anteil der Short-Position: 3,58%
LXS
Lanxess
Anteil der Short-Position: 3,21%
BOSS
HUGO BOSS
Anteil der Short-Position: 3,18%
S92
SMA Solar Techn.
Anteil der Short-Position: 3,01%
RHM
Rheinmetall
Anteil der Short-Position: 2,41%
SZG
Salzgitter
Anteil der Short-Position: 1,70%
EVT
Evotec OAI
Anteil der Short-Position: 1,61%
TUI
TUI
Anteil der Short-Position: 1,49%
PUM
Puma
Anteil der Short-Position: 1,41%
WCH
Wacker Chemie
Anteil der Short-Position: 1,35%
NEM
Nemetschek
Anteil der Short-Position: 1,26%
FRA
Fraport
Anteil der Short-Position: 1,04%
LHA
Lufthansa
Anteil der Short-Position: 0,59%

VW: Die Folgen für die MAN-Aktie

Ende Juli hat das Landgericht München entschieden, dass Volkswagen den Minderheitsaktionären von MAN eine höhere Barabfindung zahlen muss. Allerdings waren weder Volkswagen noch die Kläger mit der Entscheidung zufrieden. Deswegen wird sich bald das Oberlandesgericht (OLG) der Sache annehmen.

Im Gegensatz zu den arg gebeutelten Aktien von Volkswagen, Porsche und der Tochter Audi zeigen sich die Papiere der Nutzfahrzeugtochter MAN von dem Diesel-Debakel ziemlich unbeeindruckt: Denn deren Kurs hängt hauptsächlich von der Barabfindung ab, die Volkswagen im Zuge der Übernahme von MAN zahlen muss. Und über die Höhe genau dieser Barabfindung müssen noch einmal die Gerichte tagen. Grund: Ende Juli 2015 hatte das Landgericht München in einem Spruchverfahren entschieden, dass Volkswagen 90,29 Euro je Aktie statt der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vorgesehenen 80,89 Euro zahlen müsse. Betroffen sind 35,2 Millionen Stammaktien (24,97 Prozent des stimmberechtigten Kapitals) sowie 3,44 Millionen Vorzugsaktien. Gemessen an der Gesamtzahl von 38,64 Millionen Aktien und der Differenz bei der Barabfindung von 9,40 Euro je Aktie könnten auf Volkswagen damit Mehrbelastungen von mehr als 360 Mio. Euro zukommen. Für den Betrag hat der Konzern zumindest teilweise Rückstellungen gebildet.

Laut unseren Recherchen beim Landgericht München haben inzwischen sowohl Volkswagen als auch etliche der am Spruchverfahren beteiligten Kläger, darunter eine Gruppe von institutionellen Investoren, Beschwerde gegen das Urteil von Ende Juli eingelegt. Nun muss das Landgericht entscheiden, ob es diesen Beschwerden abhilft – sprich ob das Urteil geändert wird. Ein Votum ist aber vermutlich frühestens im November zu erwarten. Da das Gericht mit seiner Entscheidung, aber nicht alle Parteien zufriedenstellen kann, – denn während die eine Seite eine höhere Barabfindung haben möchte, sträubt sich VW gegen eine höhere Abfindung –, wird das Verfahren zwangsläufig an das Oberlandesgericht München weitergeleitet.

 

  Kurs: 0,000 €

 

Was heißt das für Anleger? Zu der möglichen Barabfindung von 90,29 Euro würden noch Zinsen von rund 1,85 Euro hinzukommen, womit sich ein Betrag von 92,14 Euro ergäbe. Der gegenwärtige Kurs von 91,56 Euro für die Stämme von MAN zeigt, dass Investoren nicht wirklich mit einer höheren Abfindung rechnen. Das Diesel-Debakel bei VW hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf den Streit mit den MAN-Aktionären, dafür aber einen mittelbaren. Denn angesichts der drohenden Belastungen aus dem Debakel könnte Volkswagen mit deutlich mehr Nachdruck als vorher versuchen, das Geld zusammenzuhalten und vor Gericht dafür kämpfen, keine höhere Barabfindung zahlen zu müssen. Früher mögen sich 360 Mio. Euro für Volkswagen nicht als viel Geld angehört haben, inzwischen hat aber eine neue Zeitrechnung begonnen.

MAN-Aktionäre müssen sich dennoch nicht grämen. Denn wenn sie bei MAN dabeibleiben, bekommen sie eine jährliche Ausgleichszahlung von 3,07 Euro. Das entspricht einer Dividendenrendite von gut 3,3 Prozent. In dem Niedrigzinsumfeld ist das nicht zu verachten und wesentlich besser als die Rendite, die die zwei Anleihen von MAN bringen. So wirft die im Mai 2016 auslaufende Anleihe eine Rendite von lediglich 0,47 Prozent pro Jahr ab, während die im März 2017 auslaufende Anleihe 0,62 Prozent bringt. Verabschieden müssen sich die MAN-Aktionäre demnächst aber von der Mitgliedschaft ihres Unternehmens im MDAX, schließlich haben die Münchner  Anfang September ihre Zulassung im streng regulierten Börsensegment Prime Standard gekündigt. Bis zur Umsetzung vergeht eine Frist von drei Monaten. Spätestens Anfang Dezember würde MAN dann aus dem Index fliegen, denn ohne Prime Standard keine Index-Zugehörigkeit. Aber keine Sorge: Von einem Delisting ist MAN noch weit entfernt, das Unternehmen wechselt vorläufig „nur” eine Etage tiefer in den General Standard.

 

INVESTOR-INFORMATIONEN
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Dividende '22 in € Dividende '23e in € Div.-Rendite '23e
in %
Hauptversammlung
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Q1-Zahlen Q2-Zahlen Q3-Zahlen Bilanz-PK
Abstand 60Tage-Linie Abstand 200Tage-Linie Performance YtD Performance 52 Wochen
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Foto: MAN SE

 

Dieser Beitrag stammt von Egmond Haidt, der für die boersengefluester.de-Partnerseite Feingold Research schreibt.


Über Gereon Kruse

Gereon Kruse
Gereon Kruse ist Gründer des in Frankfurt ansässigen Finanzportals boersengefluester.de und seit vielen Jahren ein profunder Kenner von Kapitalmarktthemen und Experte für Datenjournalismus. Sein Spezialgebiet sind deutsche Aktien – insbesondere Nebenwerte. Investmentprofis aus dem Small- und Midcap-Bereich stufen die Qualität der Berichterstattung von boersengefluester.de laut der IR.on-Medienstudie 2020/21 mit der Bestnote 1,67 ein. Im Gesamtranking der Onlinemedien liegt die Seite mit Abstand auf Platz 1. Beim finanzblog award der comdirect bank hat boersengefluester.de den Publikumspreis und zusätzlich noch den 3. Platz in der Jurywertung gewonnen. Zuvor war Gereon Kruse 19 Jahre beim Anlegermagazin BÖRSE ONLINE tätig – von 2000 bis Anfang 2013 in der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs.