25.03.2015
Heidelberger Druckmaschinen AG DE0007314007
DGAP-Adhoc: Heidelberger Druckmaschinen AG: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur
Heidelberger Druckmaschinen AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Anleihe
25.03.2015 08:01
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN
STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN
RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,
Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,
in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht
untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in
irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder
rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.
* Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von
Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR
* 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft
* Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur
teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden
Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
(Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht
nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit
bis März 2022 (die "Wandelschuldverschreibungen") und einem
Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das "Angebot").
Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.
Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg,
seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive
Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu
nutzen.
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden
zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche
Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und
6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die
Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem
Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs
der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis
zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen
entspricht.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird
Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018
zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen
bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen
übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März
2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder
gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die
Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.
Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am
25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes
Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der
Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager.
Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien
oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere
aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.
Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen
in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Disclaimer
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit
den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt
erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und
LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen
handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine
Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
erstellen oder einreichen müssten.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung
genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein "maßgeblicher Mitgliedstaat"), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte Anleger" im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ("Qualifizierte Anleger"). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff "Prospektrichtlinie" die
Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
Begriff "Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie" bezeichnet
die Richtlinie 2010/73/EU.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die "Verordnung") verfügen
oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche
Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten
Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf
stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",
"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder
"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von
Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf
die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
gültig, an dem sie gemacht werden.
Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche
Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder
anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern.
Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der
Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie
Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich
der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen
als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen
Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den
Betroffenen konsultieren.
Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht
sowie durch die Europäische Zentralbank ("EZB") autorisiert und unterliegen
der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und
die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch
die EZB sind auf Anfrage erhältlich.
BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und
der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ("ACPR"). BNP Paribas
London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation
Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht
durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation
Authority.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang
mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf
dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten
und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend
verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu
gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem
Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder
sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird,
zu erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und
ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung,
Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in
dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf
unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und
anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden
Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen
Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung
genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas,
Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen
oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen
hinaus offenzulegen.
Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige
Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder
geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen
jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder
die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen
wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob
schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich
auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg,
deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf
irgendeinen wie auch immer gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im
Zusammenhang damit entstanden ist.
Kontakt:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Corporate Public Relations
Thomas Fichtl
Tel: +49 (0)6222 82-67123
Fax: +49 (0)6222 82-67129
E-Mail: [email protected]
Investor Relations
Robin Karpp
Tel: +49 (0)6222 82-67120
Fax: +49 (0)6222 82-99 67120
E-Mail: [email protected]
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG INNERHALB DER ODER IN DIE
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA , KANADA, JAPAN, AUSTRALIEN ODER IN
STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG AUFGRUND GELTENDEN
RECHTS UNZULÄSSIG WÄRE
Diese Mitteilung ist kein Prospekt und kein Angebot zum Erwerb von
Wertpapieren zum Verkauf innerhalb einer Jurisdiktion oder in eine
Jurisdiktion, einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Italien,
Kanada, Japan, Südafrika oder Australien oder jeder anderen Jurisdiktion,
in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht
untersagt sind. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in
irgendeiner Jurisdiktion als Grundlage irgendeines Angebotes oder
rechtlicher Verpflichtungen jeglicher Art.
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beschließt Begebung von
Wandelschuldverschreibungen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur
* Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft plant Platzierung von
Wandelschuldverschreibungen von bis zu 58,6 Millionen EUR
* 7-jährige Laufzeit verbessert Fristigkeitenprofil der Gesellschaft
* Emissionserlös soll zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur und zur
teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe verwendet werden
Der Vorstand der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
(Heidelberg) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht
nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit
bis März 2022 (die 'Wandelschuldverschreibungen') und einem
Gesamtnennbetrag von bis zu 58,6 Millionen Euro zu begeben (das 'Angebot').
Die Bezugsrechte der Aktionäre von Heidelberg sind ausgeschlossen.
Mit der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigt Heidelberg,
seine Finanzierungsstruktur weiter zu verbessern und das derzeit attraktive
Kapitalmarktumfeld zur teilweisen Rückführung einer Hochzinsanleihe zu
nutzen.
'Durch die Neuausrichtung von Heidelberg haben wir Vertrauen des
Kapitalmarkts zurückgewonnen', sagte Dirk Kaliebe, Finanzvorstand des
Unternehmens. 'Dies versetzt uns in die Lage, unsere Finanzierungskosten
nachhaltig zu senken. Die Begebung der Wandelanleihe ist dabei ein
wichtiger Baustein.'
Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von 7 Jahren und werden
zu 100 Prozent ihres Nennbetrages begeben und zurückgezahlt. Die jährliche
Verzinsung der Wandelschuldverschreibungen wird zwischen 5,5 Prozent und
6,5 Prozent liegen und vierteljährlich nachträglich zahlbar sein. Die
Wandlungsprämie wird zwischen 25 Prozent und 30 Prozent über dem
Referenzpreis festgesetzt, welcher dem volumengewichteten Durchschnittskurs
der Aktie im XETRA-Handel während des Zeitraums von Beginn des Angebots bis
zur endgültigen Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibungen
entspricht.
In Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird
Heidelberg die Möglichkeit haben, alle Schuldverschreibungen zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen am oder nach dem 20. April 2018
zurückzukaufen, wenn der Wert der zugrunde liegenden Aktien über einen
bestimmten Zeitraum hinweg 130 % der Wandelschuldverschreibungen
übersteigt. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen werden am 30. März
2020 die Möglichkeit haben, eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor zurückgezahlt oder
gekauft und entwertet wurden, können die Anleihegläubiger die
Wandelschuldverschreibungen in Aktien wandeln.
Die Preisfestsetzung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am
25. März 2015 stattfinden, im Anschluss an ein beschleunigtes
Platzierungsverfahren. Das Settlement erfolgt am oder um den 30. März 2015.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW begleiten das Angebot der
Wandelschuldverschreibungen als Joint Bookrunner und Joint Lead Manager.
Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei qualifizierten
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien
oder anderer Staaten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere
aufgrund geltenden Rechts unzulässig wäre, platziert.
Heidelberg beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen
in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
Nach der geplanten Emission und der teilweisen Rückführung der
hochverzinslichen Unternehmensanleihe wird die Finanzierungsstruktur von
Heidelberg im Wesentlichen aus einer syndizierten Kreditlinie in Höhe von
rund 277 Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer Wandelanleihe über 60
Mio. EUR mit Laufzeit bis Mitte 2017, einer hochverzinslichen Anleihe über
rund 300 Mio. EUR mit Laufzeit bis April 2018 und der neuen Wandelanleihe
über bis zu 58,6 Mio. EUR mit Laufzeit bis März 2022 bestehen.
Bildmaterial sowie weitere Informationen über das Unternehmen stehen im
Presseportal der Heidelberger Druckmaschinen AG unter www.heidelberg.com
zur Verfügung.
Für weitere Informationen:
Heidelberger Druckmaschinen AG
Corporate Public Relations
Thomas Fichtl
Tel.: +49 (0)6222 82-67123
Fax: +49 (0)6222 82-67129
E-Mail: [email protected]
Investor Relations
Robin Karpp
Tel: +49 (0)6222 82-67120
Fax: +49 (0)6222 82-99 67120
E-Mail: [email protected]
Wichtiger Hinweis:
Diese Presseerklärung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, welche
auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft beruhen. Auch wenn die
Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen
zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die
künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen
aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren
können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der
Wechselkurse und der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der grafischen
Industrie gehören. Die Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige
Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in
dieser Presseerklärung geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen
werden.
Disclaimer
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als
Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Es kann nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder
deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit
den in dieser Mitteilung genannten Wertpapieren wird kein Prospekt
erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner
Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu
führen würde, dass Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und
LBBW oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen oder in ihrem Namen
handelnde Personen in dieser Rechtsordnung einen Prospekt oder eine
Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
erstellen oder einreichen müssten.
Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die
Veröffentlichung oder die Weitergabe in den Vereinigten Staaten bestimmt.
Die Verbreitung dieser Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der
darin genannten Wertpapiere in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich
beschränkt sein, und Personen, die in den Besitz von in dieser Mitteilung
genannten Dokumenten oder anderen Informationen gelangen, sollten sich über
diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten. Die
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung darstellen.
Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum
Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten, Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan oder in einer sonstigen
Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche
Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine
solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht so
auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind und werden
auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des US Securities Act
(Wertpapiergesetz) von 1933 in der jeweils geltenden Fassung oder den
Gesetzen eines Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den
anwendbaren Wertpapiergesetzen von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten
angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Securities Act
registriert werden oder im Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft
werden, die von den Registrierungspflichten des Securities Act befreit ist
oder diesen nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen
die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Italien,
Australien, Kanada, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden
bzw. an oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Italien, Australien, Kanada, Südafrika
oder Japan angeboten oder verkauft werden. Es erfolgt kein öffentliches
Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten
Staaten, Italien, Australien, Kanada, Südafrika oder Japan.
Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') erfolgt, die die Prospektrichtlinie
umgesetzt haben (jeweils ein 'maßgeblicher Mitgliedstaat'), richtet es sich
ausschließlich an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im
Sinne der Prospektrichtlinie handelt ('Qualifizierte Anleger'). Im
vorliegenden Sinn bezeichnet der Begriff 'Prospektrichtlinie' die
Richtlinie 2003/71/EG (sowie deren etwaige Änderungen, einschließlich der
Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie, soweit diese in einem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurde) und schließt alle maßgeblichen
Umsetzungsmaßnahmen in dem maßgeblichen Mitgliedstaat mit ein, und der
Begriff 'Richtlinie 2010 zur Änderung der Prospektrichtlinie' bezeichnet
die Richtlinie 2010/73/EU.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an
Qualifizierte Anleger, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick
auf Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (Verordnung über die
Werbung für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über
Finanzdienstleistungen und -Märkte von 2000; die 'Verordnung') verfügen
oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen, oder
(iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt
werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als 'maßgebliche
Personen' bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei
denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außer dem Vereinigten
Königreich, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger handelt,
dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und sich nicht darauf
stützen.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als
zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete
Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu
erkennen, einschließlich Begriffen wie 'glaubt', 'nimmt an', 'schätzt',
'plant', 'rechnet mit', 'erwartet', 'beabsichtigt', 'kann', 'wird' oder
'sollte' oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder
andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die
Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen
Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich
von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen, und tun dies auch häufig. Alle
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise von
Heidelberg im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen
Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,
Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gruppe, auf
die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das
Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum
gültig, an dem sie gemacht werden.
Heidelberg, Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und ihre
jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche
Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder
Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder
anderer Gründe ab.
Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser
Mitteilung können sich ändern.
Das Datum der Zulassung der Wandelschuldverschreibungen und der bei der
Wandlung zu begebenden Aktien zum Handel kann durch Umstände wie
Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt keine Gewähr, dass es zur
Zulassung kommt, und im derzeitigen Stadium sollte eine
Finanzierungsentscheidung nicht auf die Absichten von Heidelberg bezüglich
der Zulassung gestützt werden. Ein Investment in die Produkte, auf die sich
diese Mitteilung bezieht, kann einen Investor einem erheblichen Risiko des
Verlustes des gesamten investierten Betrages aussetzen. Personen, die
erwägen, solche Investitionen zu tätigen, sollten sich an eine autorisierte
Person wenden, die auf die Beratung bezüglich solcher Anlagen spezialisiert
ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots der
Wandelschuldverschreibungen dar. Der Wert der Aktien kann sowohl steigen
als auch sinken. Potenzielle Investoren sollten einen professionellen
Berater hinsichtlich der Eignung der Wandelschuldverschreibungen für den
Betroffenen konsultieren.
Deutsche Bank AG, Commerzbank AG und LBBW sind nach deutschem Bankenrecht
sowie durch die Europäische Zentralbank ('EZB') autorisiert und unterliegen
der Aufsicht durch die EZB. Weitere Einzelheiten über die Autorisierung und
die Aufsicht der Deutschen Bank AG, der Commerzbank AG und der LBBW durch
die EZB sind auf Anfrage erhältlich.
BNP Paribas London Branch unterliegt primär der Aufsicht durch die EZB und
der Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution ('ACPR'). BNP Paribas
London Branch ist durch die EZB, ACPR und der Prudential Regulation
Authority autorisiert und unterliegt im beschränktem Umfang der Aufsicht
durch die Financial Conduct Authority und der Prudential Regulation
Authority.
Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW handeln im Zusammenhang
mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere
ausschließlich für Heidelberg und niemanden sonst. Sie werden in Bezug auf
dieses Angebot keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden betrachten
und sind außer Heidelberg keiner anderen Person gegenüber dahingehend
verantwortlich, den ansonsten ihren jeweiligen Kunden gewährten Schutz zu
gewähren oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren, dem
Inhalt dieser Mitteilung bzw. jeder Transaktion, Vereinbarung oder
sonstigen Angelegenheit, auf die in dieser Bekanntmachung verwiesen wird,
zu erbringen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung genannten
Wertpapiere können Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW und
ihre verbundenen Unternehmen, handelnd als Anleger für eigene Rechnung,
Wandelschuldverschreibungen von Heidelberg zeichnen oder kaufen und in
dieser Eigenschaft behalten, kaufen, verkaufen, ein Angebot zum Verkauf
unterbreiten oder auf sonstige Weise für eigene Rechnung mit diesen und
anderen Wertpapieren von Heidelberg oder damit in Zusammenhang stehenden
Anlagen handeln und diese Wertpapiere und sonstigen Anlagen auch in anderen
Fällen als in Zusammenhang mit dem Angebot der in dieser Mitteilung
genannten Wertpapiere anbieten oder verkaufen. Deutsche Bank, BNP Paribas,
Commerzbank und LBBW beabsichtigen nicht, den Umfang derartiger Anlagen
oder Geschäfte über die gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen
hinaus offenzulegen.
Weder Deutsche Bank, BNP Paribas, Commerzbank und LBBW noch deren jeweilige
Geschäftsleiter, Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter
übernehmen in irgendeiner Hinsicht die Verantwortung oder Haftung oder
geben ausdrücklich oder stillschweigend Zusicherungen oder Gewährleistungen
jeglicher Art in Bezug auf den Wahrheitsgehalt, die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder
die Frage, ob irgendeine Information in dieser Mitteilung unterlassen
wurde) oder irgendeiner anderen Information ab, gleichgültig ob
schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form und gleich
auf welchem Übertragungs- oder Übermittlungsweg, in Bezug auf Heidelberg,
deren Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder in Bezug auf
irgendeinen wie auch immer gearteten Verlust, der aufgrund der Verwendung
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in sonstiger Weise im
Zusammenhang damit entstanden ist.
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