17.12.2014
VMS Deutschland Holdings GmbH DE000A0LBFE4
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: MeVis Medical Solutions AG; Bieter: VMS Deutschland Holdings GmbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Freiwilliges Übernahmeangebot ISIN: DE000A0LBFE4 / WKN: A0LBFE
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß
§ 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmeangebots (WpÜG)
Bieter:
VMS Deutschland Holdings GmbH
Alsfelder Str. 6
64289 Darmstadt
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 8654
Zielgesellschaft:
MeVis Medical Solutions AG
Caroline-Herschel-Str. 1
28359 Bremen
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 23791
Die Aktien der MeVis Medical Solutions AG (die 'Zielgesellschaft') sind im
Regulierten Markt in Frankfurt (Prime Standard) notiert und werden im XETRA
und Freiverkehr von Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart
gehandelt.
VMS Deutschland Holdings GmbH (der 'Bieter') hat heute entschieden, den
Aktionären der Zielgesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Übernahmeangebots (das 'Übernahmeangebot') anzubieten, ihre auf den Namen
lautenden nennwertlosen Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN:
DE000A0LBFE4/WKN: A0LBFE) gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von
EUR 17,50 in bar je Aktie
zu erwerben.
Die genauen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden der
Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot zu entnehmen sein. Die
Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer, das Übernahmeangebot
betreffende Informationen erfolgt im Internet unter:
http://www.variango1.de.
Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger veröffentlicht.
Aktionäre, die über 70 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals der
Zielgesellschaft (eingetragenes Grundkapital der Zielgesellschaft abzüglich
der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) vertreten, haben
mit dem Bieter jeweils separate Vereinbarungen geschlossen, in der sich
diese Aktionäre unwiderruflich verpflichten, das Übernahmeangebot für
sämtliche jeweils von ihnen gehaltene Aktien an der Zielgesellschaft zu den
Bedingungen des Übernahmeangebots anzunehmen.
Der Bieter hält zum heutigen Tag keine Aktien an der Zielgesellschaft.
Der Bieter beabsichtigt, im Rahmen des Übernahmeangebots sämtliche Aktien
der Zielgesellschaft, mindestens jedoch 75 Prozent des stimmberechtigten
Grundkapitals (eingetragenes Grundkapital abzüglich der von der
Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) zu erwerben.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Übernahmeangebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Übernahmeangebots zum Verkauf von Aktien der
Zielgesellschaft oder anderer Wertpapiere dar. Die endgültigen Bestimmungen
und Bedingungen des beabsichtigten Übernahmeangebots werden nach Gestattung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der
Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und den Inhabern von Aktien
der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die maßgeblichen das
Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung durch
den Bieter zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Investoren und Inhaber von Aktien der Zielgesellschaft können diese
Dokumente, sobald sie bekannt gemacht worden sind, auf der Internetseite
http://www.variango1.de einsehen. Nach ihrer Veröffentlichung wird die
Angebotsunterlage außerdem kostenfrei an einem noch zu bestimmenden Platz
zur Verfügung gestellt und Investoren sowie Inhabern von Aktien der
Zielgesellschaft auf Wunsch kostenfrei zugesandt.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung
von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') durchgeführt werden. Eine Durchführung des
Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen
(insbesondere der Rechtsordnungen der Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland
erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
worden. Die Aktionäre von MeVis Medical Solutions AG können nicht darauf
vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Der Bieter hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland nicht gestattet. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderen
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Darmstadt, den 17. Dezember 2014
VMS Deutschland Holdings GmbH
Ende der WpÜG-Meldung
17.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
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