24.06.2014
FS Technology Holding S.à.r.l. DE0007201907
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: FS Technology Holding S.à.r.l.
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
FS Technology Holding S.à r.l.
19, rue de Bitbourg
1273 Luxemburg
Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B 186360
Zielgesellschaft:
First Sensor AG
Peter-Behrens-Straße 15
12459 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter
HRB 69326
ISIN: DE0007201907
WKN: 720190
Die FS Technology Holding S.à r.l. ('FS Technology Holding S.à r.l.'), eine
100%ige Tochtergesellschaft der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, einem
von der Deutschen Private Equity GmbH verwalteten Private Equity Fonds, hat
heute entschieden, den Aktionären der First Sensor AG im Wege eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')
anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der First Sensor AG
(ISIN DE0007201907, die 'First Sensor Aktien') zu erwerben. FS Technology
Holding S.à r.l. beabsichtigt, eine bare Gegenleistung in Höhe der
gesetzlichen Mindestgegenleistung gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit
§§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die
Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und die Befreiung von der
Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
('WpÜG-Angebotsverordnung') je First Sensor Aktie anzubieten. Die FS
Technology Holding S.à r.l. geht davon aus, dass sie den Vollzug des
Übernahmeangebots von den Bedingungen der Erteilung bestimmter
aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Nichteintritts wesentlicher
Verschlechterungen des Marktumfeldes, abhängig machen wird. Im Übrigen wird
das Übernahmeangebot gemäß den in der Angebotsunterlage enthaltenen
Bedingungen und Regelungen durchgeführt.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den
genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiteren, das
Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt in deutscher Sprache im
Internet unter
http://www.angebotfirstsensor.com.
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Wichtige Hinweise
Die Regelungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin
in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
Investoren und den Inhabern von First Sensor Aktien wird dringend
empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente
nach ihrer Veröffentlichung durch die FS Technology Holding S.à r.l. zu
lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und
Aktionäre der First Sensor AG können diese Dokumente, sobald sie
veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite
http://www.angebotfirstsensor.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung
wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an
einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie
Aktionären der First Sensor AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First Sensor Aktien
dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von First
Sensor Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die
Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch FS Technology Holding
S.à r.l..
Ein Angebot zum Erwerb der First Sensor Aktien erfolgt nur durch die
Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die FS Technology Holding S.à
r.l. rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich ausschließlich nach
deren Regelungen richten. Die Regelungen in der Angebotsunterlage können
von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
sind, abweichen.
Den Aktionären der First Sensor AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung
unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den
Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland
wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,
Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
werden. Die Aktionäre der First Sensor AG werden nicht darauf vertrauen
können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen
Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die FS Technology Holding S.à r.l. hat die Veröffentlichung, Versendung,
Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem
Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die FS
Technology Holding S.à r.l. noch die mit dieser gemeinsam handelnden
Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner
Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer
mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften
anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren
Bestimmungen informieren und diese befolgen.
Luxemburg, 24. Juni 2014
FS Technology Holding S.à r.l.
Die Geschäftsführung
Ende der WpÜG-Meldung
24.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Berlin und Frankfurt (Prime Standard),
Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin Tradegate Exchange, Hamburg, München und
Stuttgart;
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