05.03.2020
USU Software AG DE000A0BVU28
Original-Research: USU Software AG (von GBC AG): Kaufen
Original-Research: USU Software AG - von GBC AG Einstufung von GBC AG zu USU Software AG Unternehmen: USU Software AG Anlass der Studie: Research Comment Vorläufige Zahlen über unseren Erwartungen, neuer Großauftrag aus den USA gemeldet, Rating und Kursziel unverändert Gemäß vorläufigen Zahlen hat die USU Software AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzwachstum in Höhe von 5,6 % auf 95,6 Mio. EUR (VJ: 90,49 Mio. EUR) erreicht und damit die zuletzt auf 93 - 95 Mio. EUR reduzierte Prognosebandbreite leicht übertroffen. Unsere im Nachgang der 9Monatszahlen auf 93,20 Mio. EUR geminderten Umsatzprognosen (siehe Researchstudie vom 22.11.2019) wurden dabei ebenfalls leicht übertroffen. In der Meldung zu den vorläufigen Zahlen hat das USU-Management das wieder angezogene Auslandsgeschäft besonders erwähnt. Gegenüber dem Vorjahr legten die internationalen Umsätze um 9,3 % auf 26,5 Mio. EUR (VJ: 24,25 Mio. EUR) zu, was im Umkehrschluss bei den inländischen Umsätzen ein Umsatzwachstum von 4,3 % auf 69,1 Mio. EUR (VJ: 66,24 Mio. EUR) bedeutet. Bereits unterjährig hatte die USU Software AG vom erfolgreichen Abschluss von Großaufträgen in den USA berichtet, bei denen es noch Ende 2018 zu Verschiebungen gekommen war. Im vierten Quartal 2019 verzeichnete die Gesellschaft an dieser Stelle nochmals eine Beschleunigung des Umsatzwachstums. Anfang des Jahres 2020 hatte die Gesellschaft beispielsweise über mehrere Neuaufträge berichtet, darunter mit einem USamerikanischen Anbieter von Personalsoftware, der bereits in 2019 zum Teil verbucht wurde. Parallel dazu war die USU Software AG mit der Gewinnung von Neuaufträgen in Deutschland in der Lage, absolut gesehen, einen ähnlichen Umsatzanstieg im Inland zu erzielen. Insgesamt war aber die Gesellschaft weiterhin von der tendenziellen Verschiebung von Lizenzerträgen hin zu SaaS-Abschlüssen betroffen, was in der Regel mit einer Abflachung der Umsatzdynamik einhergeht. Das um akquisitionsbedingte Effekte bereinigte EBIT, die für die USU Software AG relevanten Ergebniskennzahl, lag mit 6,2 Mio. EUR (VJ: 4,13 Mio. EUR) im Rahmen der Unternehmens-Guidance (5 - 8 Mio. EUR), hat jedoch unsere Schätzungen übertroffen. Dafür dürfte insbesondere eine etwas stärkere Entwicklung der Lizenzerträge, die einen jeweils signifikanten Ergebnisbeitrag leisten, gesorgt haben. Die starke Entwicklung der Auslandsumsätze liefert hierfür einen wichtigen Anhaltspunkt, da im Ausland vornehmlich Lizenzerträge erwirtschaftet werden. Der Jahresüberschuss lag mit 5,2 Mio. EUR (EPS: 0,50 EUR) deutlich über unsere Prognosen. Dabei hatten wir in unseren Schätzungen eine normale Entwicklung der Steueraufwendungen unterstellt. Tatsächlich weist die Gesellschaft aber einen Steuerertrag in Höhe von 1,2 Mio. EUR (VJ: -1,85 Mio. EUR) aus. Wie bereits in der Vergangenheit erfolgt, wurden latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge aktiviert, was zu einem entsprechenden, jedoch nicht liquiditätswirksamen Ertrag, führt. Mit Meldung vom 05.03.2020 hat die Gesellschaft zudem einen signifikanten Neuauftrag mit dem National Institutes of Health (NIH), mit einem Vertragsvolumen von 5,00 Mio. EUR, bekannt gegeben. Damit ist das von uns erwartete Umsatzwachstum sowie, angesichts der Tatsache, dass dieser Auftrag den margenstarken Lizenzmanagement-Bereich der Tochtergesellschaft Aspera betrifft, auch das von uns erwartete überproportionale Ergebniswachstum als realistisch einzustufen. Wir werden unsere Prognosen sowie unser DCF-Bewertungsmodell erst mit Veröffentlichung des Geschäftsberichtes (26.03.2020) überarbeiten. Bis dahin bestätigen wir unser bisheriges Kursziel von 19,70 EUR und vergeben damit weiterhin das Rating KAUFEN. Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/20201.pdf Kontakt für Rückfragen -------------------übermittelt durch die EQS Group AG.------------------- Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw. Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
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