11.07.2018
Rocket Internet SE DE000A12UKK6
DGAP-Adhoc: Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22. Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten
DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleihe
Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle
Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22.
Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten
11.07.2018 / 08:20 CET/CEST
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Ad-Hoc: Rocket Internet SE beschließt über Aufforderung an alle
Anleihegläubiger, ihre Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit am 22.
Juli 2022 zum Verkauf gegen Barzahlung anzubieten
Berlin, 11. Juli 2018 - Der Vorstand der Rocket Internet SE (die
"Gesellschaft")
hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Inhaber der von
Rocket Internet SE am 22. Juli 2015 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen
mit Fälligkeit am 22. Juli 2022, ISIN DE000A161KH4 (die
"Schuldverschreibungen")
mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von ca. EUR 289 Millionen
aufzufordern, Angebote zum Verkauf ihrer Schuldverschreibungen gegen
Barzahlung im Rahmen eines sogenannten Reverse Bookbuilding Modified Dutch
Auction Verfahrens abzugeben (die "Aufforderung").
Die Aufforderung richtet sich nur an Personen, die außerhalb der Vereinigten
Staaten ansässig oder wohnhaft oder nicht sonst U.S. Personen (im Sinne von
Regulation S des US Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen
Fassung) sind, oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen
handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die
Aufforderung oder die Teilnahme hieran nicht rechtswidrig wäre (jeweils ein
"Zulässiger Inhaber").
Die Angebotsfrist wird voraussichtlich am 12. Juli 2018 um 17:45 Uhr (MESZ)
enden. Der Rückerwerb wird voraussichtlich am 18. Juli 2018 abgewickelt.
Nach dem Ende der Angebotsfrist wird die Gesellschaft bekanntmachen, ob sie
angebotene Schuldverschreibungen zu erwerben beabsichtigt oder nicht, und
den Rückerwerbspreis (nach eigenem Ermessen der Gesellschaft festgelegt und
in Prozent des Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen ausgedrückt, zu
dem die Gesellschaft die Schuldverschreibungen zurückerwirbt).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Option zur vorzeitigen
Rückzahlung gemäß den Anleihebedingungen auszuüben und die
Schuldverschreibungen zum Nominalbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen
zurückzuzahlen, sofern nach dem Abschluss des Reverse Auction Prozesses der
Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen 15% oder weniger des
ursprünglich ausgegeben Nennbetrags von EUR 550 Millionen darstellt.
Zudem hat der Vorstand heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
das laufende Rückkaufprogramm für Schuldverschreibungen, das am 28.
September 2017 beschlossen wurde, zu beenden.
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Kontakt:
Christian Lasch
Chief Compliance Officer
Tel: 01 62 / 10 49 35 7
E-Mail: [email protected]
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Unternehmen: Rocket Internet SE
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Fax: +49 (0)30 300 13 1899
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rocket-internet.com
ISIN: DE000A12UKK6
WKN: A12UKK
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxembourg
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