06.07.2018
Biofrontera AG DE0006046113
DGAP-News: Biofrontera AG: Biofrontera AG wird freiwillig eine Prüfung der im Februar 2018 durchgeführten Kapitalerhöhung veranlassen
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Biofrontera AG: Biofrontera AG wird freiwillig eine Prüfung der im Februar
2018 durchgeführten Kapitalerhöhung veranlassen
06.07.2018 / 15:19
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Biofrontera AG wird freiwillig eine Prüfung der im Februar 2018
durchgeführten Kapitalerhöhung veranlassen
Leverkusen, den 06. Juli 2018 - Die Biofrontera AG (Nasdaq Ticker Symbol:
BFRA; ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches
Unternehmen, gab heute eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Deutsche
Balaton AG bekannt, in der die Biofrontera AG die Vorwürfe in Gänze
zurückweist.
Die Biofrontera AG hat heute entschieden die Ansicht eines fachkundigen und
neutralen Gutachters einzuholen, um so den Vorwürfen der Deutsche Balaton AG
zu begegnen und für alle Aktionäre Transparenz zu schaffen.
Hintergrund
Die Biofrontera AG hatte am 29. Januar 2018 beschlossen, das Grundkapital
durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien
("Neue Aktien") zu erhöhen. Im Zuge dessen sollte auch ein öffentliches
Angebot von American Depositary Shares (ADS) in den USA und die Notierung
der ADS an der US-Börse NASDAQ erfolgen.
Neue Aktien wurden zunächst den Aktionären der Biofrontera AG im Rahmen des
gesetzlichen Bezugsrechts zum Bezug angeboten. Die Aktionäre der Biofrontera
AG konnten ihr gesetzliches Bezugsrecht auf die Neuen Aktien in der Zeit vom
30. Januar 2018 bis einschließlich 12. Februar 2018 über ihre Depotbanken
ausüben.
Nur solche Neuen Aktien, die nicht von den Aktionären der Biofrontera AG im
Rahmen des gesetzlichen Bezugsrechts bezogen wurden (sogenannte "Rump
Shares"), konnten in Form von ADS von US-Investoren erworben werden. Im Zuge
dessen erfolgte eine Notierung von ADS an der US-Börse NASDAQ, womit der
Biofrontera AG der erfolgreiche Zugang zum US-Kapitalmarkt gelungen ist.
Der Bezugspreis für die Neuen Aktien wurde am 9. Februar 2018 auf EUR 4,00
je Neuer Aktie festgelegt. Der Schlusskurs der Aktien der Biofrontera AG lag
am 8. Februar 2018 im XETRA Handel der Frankfurter Wertpapier Börse bei EUR
5,45. Hieraus ergibt sich ein Abschlag von rd. 26,6 %. Dabei ist auch zu
berücksichtigen, dass zuvor der Aktienkurs der Biofrontera AG vorübergehend
stark angestiegen war, nachdem die Absicht der Durchführung der
Kapitalerhöhung in Verbindung mit einem US-IPO und NASDAQ-Listing am 11.
Januar 2018 veröffentlicht worden war.
Die Deutsche Balaton AG und weitere mit dieser gemeinsam handelnde Personen
werfen der Biofrontera AG in Bezug auf die Durchführung der Kapitalerhöhung,
das US-IPO und das US-Listing seitdem fortgesetzt und öffentlich vor, die
Biofrontera AG habe pflichtwidrig gehandelt.
Im Kern geht es um folgende Vorwürfe:
- Die Bekanntgabe des Bezugspreises am 9. Februar 2018 für die Neuen Aktien
sei unzulässig gewesen, weil (wohlgemerkt nur einzelne) Depotbanken ihren
Kunden nicht mehr ermöglicht haben, darauf bis zum Ablauf der Bezugsfrist am
12. Februar 2018 zu reagieren.
- Die Festlegung des Bezugspreises auf EUR 4,00 sei unzulässig gewesen, da
der Börsenkurs der Aktien der Biofrontera AG zeitgleich bei EUR 6,00 gelegen
habe (was nicht zutrifft, s.o.).
- Es sei unzulässig gewesen, von den Aktionären nicht bezogene Neue Aktien,
also die Rump Shares, als Grundlage für das öffentliche Angebot in den USA
zu verwenden, zumal seitens der Deutschen Balaton AG nach Veröffentlichung
des Bezugspreises von EUR 4,00 ein Preis von EUR 4,40 pro Aktie geboten
wurde.
Die Deutsche Balaton AG hat u.a. versucht, die Eintragung der Durchführung
der Kapitalerhöhung zu verhindern, was, auch im Falle einer nur
vorübergehenden Verzögerung, schwerwiegende Nachteile für die Biofrontera AG
und ihre Aktionäre hätte bewirken können. Die Einwendungen der Deutsche
Balaton AG, die zeitliche Festsetzung des Bezugspreises am 9. Februar 2018
sei rechtswidrig, ja sogar sittenwidrig gewesen, haben jedoch einer
gerichtlichen Prüfung nicht standgehalten.
Es ist auch juristisch anerkannt, dass bei einer Kapitalerhöhung, bei der
das gesetzliche Bezugsrecht wie vorliegend gewährt wird, der Ausgabebetrag
der Neuen Aktien den aktuellen Börsenpreis der Aktien unterschreiten kann.
Abschläge von bis zu 50 % auf den Börsenkurs werden dabei als zulässig
angesehen. Vorliegend betrug der Abschlag 26,6 %.
Zu der Frage, ob die von den Aktionären nicht bezogenen Neuen Aktien, also
die Rump Shares, als Grundlage für das Angebot in den USA dienen konnten,
selbst wenn ein etwas höheres Angebot zum Erwerb dieser Aktien vorliegt,
hatte der Vorstand der Biofrontera AG die Stellungnahme einer
internationalen Großkanzlei eingeholt. Diese hat u.a. bestätigt, dass es ein
anerkanntes und bei der Verwendung der Rump Shares zu berücksichtigendes
Gesellschaftsinteresse gibt, eine zusätzliche Börsennotierung an einem
ausländischen Kapitalmarkt zu erreichen.
Insgesamt weist die Biofrontera AG daher die vorgenannten Vorwürfe in Gänze
zurück.
Unbeschadet dessen hat die Biofrontera AG auch auf der Basis eines
Austausches mit der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.
(DSW) entschieden, zu den vorstehenden Fragestellungen die Stellungnahme
eines fachkundigen und neutralen Gutachters einzuholen, um so den Vorwürfen
der Deutsche Balaton AG zu begegnen und für alle Aktionäre Transparenz zu
schaffen. Die Biofrontera AG wird sich hinsichtlich der Auswahl des
neutralen Gutachters mit der DSW abstimmen.
Die Biofrontera AG wird ihre Aktionäre über den weiteren Fortgang und das
Ergebnis der Untersuchung unterrichtet halten.
Ziel der Biofrontera AG ist es, mit diesen Schritten offenbar bestehenden
Informationsbedarf zu erfüllen und so dann auch zu einer Befriedung der
Situation beizutragen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht im
Interesse der Biofrontera AG und ihrer Aktionäre liegen kann, dass immer
weitere Streitigkeiten auch gerichtlich ausgetragen werden, da diese auch in
erheblichem Umfang finanzielle und personelle Ressourcen der Biofrontera AG
binden, die zum Wohle des Unternehmens, der Mitarbeiter und der Aktionäre
besser in das operative Fortkommen investiert werden.
-ENDE-
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:
Ansprechpartner für Investoren
Thomas Schaffer, Finanzvorstand [email protected]
Telefon: +49-214-87632-0
Ansprechpartner für Journalisten
Instinctif Partners [1][email protected]
Susanne Rizzo Telefon: +49-89-3090-5189-24
1. mailto:[email protected]
Hintergrund:
Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die
Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer
Kosmetika spezialisiert ist.
Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund 130 Mitarbeitern entwickelt
und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der
Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz(R), ein
verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und
dessen Vorstufen. Ameluz(R) wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in
den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen die
Dermokosmetikserie Belixos(R), eine Spezialpflege für geschädigte oder
erkrankte Haut. Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte
pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine
US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die
Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr.
Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard)
und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet.
www.biofrontera.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Deutschland
Telefon: +49 (0)214 87632 0
Fax: +49 (0)214 87632 90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.biofrontera.com
ISIN: DE0006046113, NASDAQ: BFRA
WKN: 604611
Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
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