12.06.2018
Biofrontera AG DE0006046113
DGAP-News: Biofrontera AG: Biofrontera reicht Klage gegen W.K.T. Zours, die Deutsche Balaton AG und weitere Beklagte ein
DGAP-News: Biofrontera AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Biofrontera AG: Biofrontera reicht Klage gegen W.K.T. Zours, die Deutsche
Balaton AG und weitere Beklagte ein
12.06.2018 / 09:25
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Biofrontera reicht Klage gegen W.K.T. Zours, die Deutsche Balaton AG und
weitere Beklagte ein
Leverkusen, Deutschland, 12. Juni, 2018 - Die Biofrontera AG (NASDAQ: BFRA;
FSE: B8F) (die "Gesellschaft"), ein internationales biopharmazeutisches
Unternehmen, gab heute bekannt, dass es beim United States District Court
for the Southern District of New York Klage gegen Wilhelm Konrad Thomas
Zours ("Zours"), Deutsche Balaton AG ("Deutsche Balaton"), DELPHI
Unternehmensberatung AG, VV Beteiligungen AG, ABC Beteiligungen AG und
Deutsche Balaton Biotech AG ("DB Biotech") (zusammen die "Balaton
Beklagten") eingereicht hat. Die Gesellschaft wirft Zours und den Balaton
Beklagten vor, auf verschiedene Weise gegen Bundes- und Landesgesetze in den
USA verstoßen zu haben, insbesondere im Zusammenhang mit dem
unaufgeforderten Angebot der DB Biotech, bis zu 6.250.000 Aktien der
Gesellschaft gegen eine Gegenleistung von einem Euro pro Aktie zuzüglich
eines Optionsscheins zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft zum Preis von
einem Euro zu erwerben. Die Balaton Beklagten sind zusammen ein
Hauptaktionär des Unternehmens. Um weitere Informationen über den
Aktienbesitz der Balaton Beklagten zu erhalten, siehe Punkt
7.A-Großaktionäre des Jahresberichts der Gesellschaft auf Form 20-F, der am
30. April 2018 bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die
"Kommission") eingereicht wurde.
Wie am 11. Juni 2018 angekündigt, haben Vorstand und Aufsichtsrat der
Gesellschaft nach deutschem Recht eine gemeinsame Stellungnahme
veröffentlicht, in der sie die Auffassung vertreten, dass die von der DB
Biotech angebotene Gegenleistung unzureichend ist und ein erfolgreicher
Abschluss des Übernahmeangebots nicht im Interesse der Gesellschaft und
ihrer Tochtergesellschaften, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Aktionäre liegt,
sondern ihnen erheblichen Schaden zufügen könnte, und ihre Empfehlung, dass
die Aktionäre der Gesellschaft das Angebot nicht annehmen sollten.
Die Klage der Gesellschaft gegen die Beklagten beinhaltet insbesondere
Folgendes:
- Die Balaton Beklagten haben gegen Abschnitt 13(d) des U.S. Securities
Exchange Act von 1934 (der "34 Act") und die daraus resultierenden Regeln
verstoßen und verstoßen weiterhin gegen diese Vorschrift, indem sie bei der
Kommission keinen Bericht über das wirtschaftliche Eigentum nach Schedule
13D eingereicht haben, obwohl sie dazu nach den U.S. Federal Securities Laws
verpflichtet waren. Schedule 13D liefert dem Unternehmen, seinen Aktionären
und anderen Investoren oder potenziellen Investoren des Unternehmens
wichtige Informationen über die Identität, die Ressourcen und die Absichten
von Großaktionären.
- Die Balaton Beklagten haben nach der öffentlichen Ankündigung eines
Übernahmeangebots erhebliche Mengen an Aktien der Gesellschaft erworben, was
einen Verstoß gegen die Vorschrift 14e-5 der Kommission nach dem 34 Act und
die Vorschriften zur Marktmanipulation darstellt, die darauf abzielen,
betrügerische, irreführende oder manipulative Handlungen oder Praktiken im
Zusammenhang mit einem Übernahmeangebot für Wertpapiere zu verhindern.
- Durch das öffentliche Angebot von Optionsscheinen in den USA im Rahmen des
Übernahmeangebots ohne Einreichung einer Registrierungserklärung für diese
Wertpapiere bei der Kommission führt DB Biotech ein rechtswidriges
öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA durch, das gegen Abschnitt
5 des U.S. Securities Act von 1933 verstößt.
- Die Deutsche Balaton und Zours haben wissentlich oder leichtfertig falsche
und verleumderische Aussagen über die Kompetenz von Biofrontera und ihren
leitenden Angestellten und Direktoren und die Rechtmäßigkeit ihres Handelns
gemacht, womit sie betrügerische und manipulative Handlungen und Praktiken
im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der DB Biotech für die Aktien der
Gesellschaft unternommen und versucht haben, den Aktienkurs der Gesellschaft
zu drücken, um das Übernahmeangebot attraktiver zu gestalten.
- Deutsche Balaton und Zours haben Verleumdungen und Handelsverleumdungen
gegen das Unternehmen und seine leitenden Angestellten und Direktoren
begangen, indem sie öffentlich Briefe herausgaben, die mehrere
verleumderische Aussagen über Biofrontera und ihr Management enthalten, die
falsch und irreführend waren. Diese Briefe waren für alle im Internet
verfügbar.
- Die Deutsche Balaton und Zours haben sich aus Boshaftigkeit unerlaubt und
absichtlich in den Börsengang von American Depositary Shares in den USA
eingemischt, indem sie falsche, irreführende und diffamierende Aussagen auf
ihrer Website veröffentlichten, während das Unternehmen eine US-Roadshow
durchführte und potenzielle Investoren in den USA aufsuchte.
Darüber hinaus wird in der Klage vorgeworfen, dass Axxion S.A. ("Axxion"
und, zusammen mit den Balaton Beklagten, die "Beklagten") gemeinsam mit den
Balaton Beklagten eine Gruppe zum Zweck des Erwerbs und Haltens von Aktien
der Gesellschaft zum Zwecke der Änderung oder Beeinflussung der Kontrolle
über die Gesellschaft gebildet haben, ohne dass ein Schedule 13D gemäß den
US-amerikanischen Wertpapiergesetzen eingereicht wurde. Die Gesellschaft
geht davon aus, dass Axxion und die Balaton Beklagten seit Februar 2016 in
Bezug auf ihren Aktienbesitz gemeinsam gehandelt haben.
Diese Handlungen sind Teil einer langen, konzertierten und böswilligen
Kampagne der Balaton Beklagten, um das Unternehmen und seine Mitarbeiter,
Führungskräfte, Direktoren und andere Stakeholder in Verlegenheit zu
bringen, zu diskreditieren, abzulenken und zu verletzen und das Unternehmen
zu kontrollieren, ohne jedoch eine Mehrheitsbeteiligung an den Aktien des
Unternehmens zu erwerben. Darüber hinaus ist das Management der Gesellschaft
der Ansicht, dass die Beklagten von Balaton diese Maßnahmen - insbesondere
die Veröffentlichung von diffamierenden und verleumderischen Äußerungen über
die Gesellschaft und ihr Management - ergriffen haben, um den Kurs der
Aktien der Gesellschaft zu manipulieren und zu drücken und die Attraktivität
des Übernahmeangebots von DB Biotech zu erhöhen.
Die Gesellschaft strebt unter anderem folgende Wiedergutmachung an:
- Bußgelder und Schadensersatz für Schäden, die dem Unternehmen durch die
Verleumdungen der Deutschen Balaton und Zours, Handelsverleumdungen und
unerlaubte Einflussnahme auf ihre geschäftlichen Möglichkeiten entstanden
sind.
- Eine Erklärung, dass die Beklagten gegen Paragraph 13(d) des 34 Act
verstoßen haben, indem sie der Kommission keinen Bericht über das
wirtschaftliche Eigentum gemäß Schedule 13D vorgelegt haben, um der
Gesellschaft, ihren Aktionären und anderen Investoren oder potenziellen
Investoren der Gesellschaft wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen,
die sie benötigen, um Investitionsentscheidungen zu treffen.
- Eine Erklärung, dass die Beklagten der Balaton gegen Vorschrift 14e-5
verstoßen haben.
- Eine einstweilige Verfügung, die die Beklagten verpflichtet, bei der
Kommission eine entsprechende Schedule 13D einzureichen und die sie davon
abhält, mit ihren Aktien Stimmrechte auszuüben, Aktien zu erwerben oder
anderweitig zu versuchen, Aktien des Unternehmens zu erwerben oder die
Kontrolle über das Unternehmen zu ändern oder zu beeinflussen, und zwar für
einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Einreichung einer solchen
vollständigen und genauen Schedule 13D bei der Kommission.
- Eine einstweilige Verfügung, die den Beklagten der Balaton den Erwerb
zusätzlicher Aktien der Gesellschaft oder die Ausübung von Stimmrechten von
Aktien, die sie während des Übernahmeangebots erworben haben, für einen
Zeitraum von sechs Monaten untersagt, sowie bestimmte andere
Wiedergutmachungen.
Wichtige Informationen
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Als Reaktion auf
das in dieser Mitteilung erwähnte Übernahmeangebot der DB Biotech haben
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft nach deutschem Recht eine
gemeinsame Stellungnahme zum Übernahmeangebot veröffentlicht (die
"Gemeinsame Stellungnahme"). Die gemeinsame Stellungnahme wurde der
Kommission auf einer von der Gesellschaft vorgelegten Form 6-K übermittelt.
Investoren und Wertpapierinhaber werden aufgefordert, die Gemeinsame
Stellungnahme und alle anderen relevanten Dokumente, die bei der SEC
eingereicht wurden (sofern verfügbar), zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten. Investoren und Wertpapierinhaber können eine
kostenlose Kopie der Gemeinsamen Stellungnahme und anderer Dokumente (sofern
verfügbar) erhalten, die das Unternehmen bei der SEC auf der Website der SEC
unter www.sec.gov und auf der Website der Gesellschaft unter
https://www.biofrontera.com/en/. einreicht.
-Ende-
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:
Ansprechpartner für Investoren
Thomas Schaffer, Finanzvorstand [email protected]
Telefon: +49-214-87632-0
Ansprechpartner für Journalisten
Instinctif Partners [1][email protected]
Susanne Rizzo Telefon: +49-89-3090-5189-24
1. mailto:[email protected]
Über Biofrontera:
Die Biofrontera AG ist ein international tätiges biopharmazeutisches
Unternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung einer Plattform
von pharmazeutischen Produkten zur Behandlung von dermatologischen
Erkrankungen spezialisiert hat, die vor allem durch Sonneneinstrahlung
verursacht werden und zu Sonnenschäden an der Haut führen. Die zugelassenen
Produkte von Biofrontera konzentrieren sich in den USA und Europa auf die
Behandlung von aktinischen Keratosen, die zu Hautkrebs führen können, sowie
auf die Behandlung bestimmter Formen von Basalzellkarzinomen in der
Europäischen Union. American Depositary Shares, die die Stammaktien von
Biofrontera repräsentieren, sind am NASDAQ Capital Market unter dem Symbol
"BFRA" und die Stammaktien von Biofrontera an der Frankfurter
Wertpapierbörse notiert (B8F, ISIN: DE0006046113). Informationen finden Sie
auch unter www.biofrontera.com.
Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtet im
Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 bezüglich des
öffentlichen Angebots und der beabsichtigten Verwendung der Erlöse aus dem
Angebot. Diese Aussagen können unter anderem durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Wörtern wie "antizipieren", "glauben",
"prognostizieren", "einschätzen" und "beabsichtigen" identifiziert werden.
Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen
Einschätzungen und Annahmen des Managements der Biofrontera AG, die in gutem
Glauben und ihrer Meinung nach angemessen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen
beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere
Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die
Finanzlage, die Leistung oder die Errungenschaften des Unternehmens oder die
Branchenergebnisse wesentlich von den Ergebnissen, der Finanzlage, der
Leistung oder den Errungenschaften abweichen, die in solchen
zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind.
Diese Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren sind in dem bei der SEC
eingereichten Registration Statement auf Form F-1, einschließlich des
Abschnitts "Risk Factors", und in zukünftigen Berichten an die SEC
dargelegt. Angesichts dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren
werden potenzielle Investoren davor gewarnt, sich auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu
revidieren.
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Internet: www.biofrontera.com
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