04.06.2018
Lloyd Fonds Aktiengesellschaft DE000A12UP29
DGAP-Adhoc: Lloyd Fonds AG beschließt Kapitalerhöhung
DGAP-Ad-hoc: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Lloyd Fonds AG beschließt Kapitalerhöhung
04.06.2018 / 21:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Lloyd Fonds AG beschließt Kapitalerhöhung
- Ausgabe von bis zu 915.664 neuen Aktien (entspricht bis zu 10 % des
Grundkapitals)
- Nettoemissionserlös soll u.a. genutzt werden, um die Kapitalbasis zu
stärken und die weitere Entwicklung der Gesellschaft voranzutreiben
Hamburg, 04. Juni 2018. Der Vorstand der Lloyd Fonds AG ("Lloyd Fonds AG"
ISIN DE000A12UP29) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine
Kapitalerhöhung beschlossen. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten
Kapitals 2017 soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §
186 Abs. 3 Satz 4 AktG das Grundkapital der Lloyd Fonds AG um nominal bis zu
EUR 915.664,00 erhöht werden. Dies entspricht bis zu 10 % des bisherigen
Grundkapitals. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe
von bis zu 915.664 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne
Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je
Aktie (die "Neuen Aktien"). Damit wird sich das Grundkapital der
Gesellschaft nach erfolgreicher Durchführung der Kapitalerhöhung von derzeit
EUR 9.156.642,00 auf bis zu EUR 10.072.306,00 erhöhen.
Die Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten
Anlegern und bekannten Investoren im Sinne des § 2 Nr. 6 WpPG außerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika unter den Voraussetzungen von Rule 903 oder
Rule 904 der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung ("Securities Act") sowie in den Vereinigen Staaten von
Amerika qualifizierten institutionellen Käufern (Qualified Institutional
Buyers - QIBs), wie sie in Rule 144A des Securities Act definiert sind, ohne
Prospekt zu einem Ausgabepreis von EUR 4,20 je Aktie ab dem 05. Juni 2018
zur Zeichnung angeboten werden.
Der Nettoemissionserlös soll unter anderem genutzt werden, um die
Kapitalbasis der Gesellschaft zu stärken und die weitere Entwicklung der
Gesellschaft, die die bisher ausgeübte Tätigkeit um offene und liquide
Investments erweitert, voranzutreiben. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei
in den Börsenhandel in die bestehende Notierung im Open Market (Scale) an
der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden und sind ab dem 01. Januar
2017 dividendenberechtigt.
Über die Lloyd Fonds AG
Die Lloyd Fonds AG entwickelt und managt Investments für private und
institutionelle Investoren. Bisher wurden über 100 Sachwertinvestments in
den Bereichen Immobilien, Schifffahrt, Flugzeuge, Private Equity, britische
Kapitallebensversicherungen und Erneuerbare Energien umgesetzt. Das
Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund EUR 5 Milliarden. Die Lloyd
Fonds AG ist seit dem Jahr 2005 an der Börse notiert und ist seit März 2017
im Segment Scale der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet.
Disclaimer
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren
noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren
der Lloyd Fonds AG in den Vereinigten Staaten von Amerika oder sonstigen
Jurisdiktionen dar. Die hierin genannten Wertpapiere der Lloyd Fonds AG
wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten von Amerika nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft
oder zum Kauf angeboten werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika
werden die Wertpapiere ausschließlich an "Qualified Institutional Buyers" im
Sinne von Rule 144A des Securities Act angeboten und verkauft. Weder die
Lloyd Fonds AG noch ein anderer hierin beschriebener an der Transaktion
Beteiligter plant hierin beschriebene Wertpapiere nach dem Securities Act
oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer
anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung
mit dieser Ankündigung zu registrieren. Die Wertpapiere dürfen in keiner
Jurisdiktion unter Umständen angeboten werden, die das Erstellen oder die
Registrierung eines Prospekts oder von Angebotsunterlagen im Zusammenhang
mit den Wertpapieren in dieser Jurisdiktion voraussetzen.
Weder die Lloyd Fonds AG, noch die betreuende Bank oder eines der mit diesen
verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches
Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser
Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im
Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben
würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des
Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), die die Richtlinie 2003/71/EG
(einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU,
die "Prospektrichtlinie") umgesetzt haben (die "Relevanten
Mitgliedstaaten"), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches
im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um
'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. e der
Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger") handelt. Bei jeder Person in
den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere
erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon
ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter
Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er
zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots
erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter
Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten
(mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger
nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere
nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu
führen würde, dass die Lloyd Fonds AG, die betreuende Bank oder ein mit
diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur
Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und
Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von
den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel
Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation,
Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder
Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die Lloyd
Fonds AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung
enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.
Kontakt:
Hendrik Duncker
IR/PR
Lloyd Fonds AG
Amelungstraße 8-10
20354 Hamburg
Tel: +49-40-325678-145
Fax: +49-40-325678-99
Mail: [email protected]
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Lloyd Fonds Aktiengesellschaft
Amelungstr. 8-10
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Deutschland
Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0
Fax: +49 (0)40 32 56 78-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.lloydfonds.de
ISIN: DE000A12UP29
WKN: A12UP2
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