04.06.2018
publity AG DE0006972508
DGAP-News: publity AG: BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
DGAP-News: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalmaßnahme
publity AG: BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
04.06.2018 / 17:15
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publity AG
Leipzig
Bundesrepublik Deutschland
Wandelanleihe der publity AG 2015/2020
ISIN: DE000A169GM5 / WKN: A169GM
BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES
DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG IM ZEITRAUM
VON MITTWOCH, 30. MAI 2018, 0:00 UHR (MESZ)
BIS FREITAG, 1. JUNI 2018, 24:00 UHR (MESZ)
durch die publity AG mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRB 24006, und der Geschäftsanschrift
Landsteinerstraße 6, 04103 Leipzig, Bundesrepublik Deutschland, (nachfolgend
auch die "Emittentin" oder die "Gesellschaft")
betreffend die
bis zu EUR 50.000.000,00 3,5 % Wandelschuldverschreibungen
der publity AG
fällig am 17. November 2020
ISIN: DE000A169GM5 / WKN: A169GM
(insgesamt die "publity-Anleihe"),
eingeteilt in bis zu 50.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag
von je EUR 1.000,00 mit Wandlungsrecht in auf den Namen lautende Stammaktien
(Stückaktien) der Emittentin (jeweils einzeln eine "Schuldverschreibung" und
zusammen die "Schuldverschreibungen").
Hinweis: Auf der Internetseite der Emittentin (http://www.publity.de/en)
unter der Rubrik "Investor Relations" unter dem Abschnitt "Convertible
Bonds" ist eine unverbindliche Übersetzung dieser Bekanntmachung des
Beschlusses in die englische Sprache abrufbar.
Please note: A non-binding convenience translation of this Announcement of
the Resolution into the English language is available on the issuer's
website (http://www.publity.de/en) under section "Investor Relations" under
the heading "Convertible Bonds".
Die Inhaber der Schuldverschreibungen der publity-Anleihe haben im Rahmen
der Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am
Mittwoch, den 30. Mai 2018, um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Freitag, den 1.
Juni 2018, um 24:00 Uhr (MESZ), zu dem Beschlussgegenstand der am 8. Mai
2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe, gemäß
dem geänderten Beschlussvorschlag der Emittentin in der am 29. Mai 2018 im
Bundesanzeiger veröffentlichten Form, den folgenden Beschluss gefasst:
Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger
Die One Square Advisory Services GmbH (mit Sitz in München, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 207387) wird zum
gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger ("Gemeinsamer Vertreter")
bestellt.
Der Gemeinsame Vertreter hat die Aufgaben und Befugnisse, welche ihm durch
Gesetz oder von den Anleihegläubigern durch Mehrheitsbeschluss eingeräumt
werden. Er hat die ihm durch Mehrheitsbeschluss erteilten Weisungen der
Anleihegläubiger zu befolgen. Der Gemeinsame Vertreter hat das Recht,
formlos mit allen oder bestimmten Anleihegläubigern in Kontakt zu treten und
mit ihnen zu kommunizieren. Soweit er zur Geltendmachung von Rechten der
Anleihegläubiger ermächtigt wird, sind die einzelnen Gläubiger zur
selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt, es sei denn, der
Ermächtigungsbeschluss sieht dies ausdrücklich vor. Über seine Tätigkeit hat
der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten.
Dem Gemeinsamen Vertreter wird die Aufgabe übertragen, mit der Emittentin
ein Konzept zur nachhaltigen Befriedung der Gesamtsituation in Bezug auf die
publity-Anleihe zu verhandeln, das die erforderliche Zustimmung der
Anleihegläubiger findet und ggf. in einer möglichen weiteren
Gläubigerabstimmung zu einem späteren Zeitpunkt gesondert zur Abstimmung
gestellt werden kann. Eine über die dem Gemeinsamen Vertreter durch Gesetz
eingeräumten Befugnisse hinausgehende Ermächtigung zur Geltendmachung von
oder zum Verzicht auf Rechte(n) der Anleihegläubiger ist damit nicht
verbunden.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die durch die
Bestellung des Gemeinsamen Vertreters entstehenden Kosten und Aufwendungen,
einschließlich der angemessenen Vergütung des Gemeinsamen Vertreters, trägt
die Emittentin.
Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist
summenmäßig auf einen Betrag von insgesamt EUR 1.000.000,00 (in Worten: Euro
eine Million) begrenzt.
Leipzig, im Mai 2018
publity AG
Der Vorstand
Thomas Olek und Frederik Mehlitz
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: publity AG
Landsteinerstr. 6
04103 Leipzig
Deutschland
Telefon: 0341 26178710
Fax: 0341 2617832
E-Mail: [email protected]
Internet: www.publity.de
ISIN: DE0006972508, DE000A169GM5
WKN: 697250, A169GM
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Frankfurt (Scale),
Stuttgart, Tradegate Exchange
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