09.05.2018
NFON AG DE000A0N4N52
DGAP-Adhoc: NFON AG: NFON AG legt Emissionspreis auf EUR 12,00 je Aktie fest
DGAP-Ad-hoc: NFON AG / Schlagwort(e): Börsengang/Börsengang
NFON AG: NFON AG legt Emissionspreis auf EUR 12,00 je Aktie fest
09.05.2018 / 18:13 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 (1) MAR
NFON AG legt Emissionspreis auf EUR 12,00 je Aktie fest
München, 09. Mai 2018 - Die NFON AG ("die Gesellschaft", und zusammen mit
den Tochtergesellschaften "NFON" oder das "Unternehmen"), der einzige
paneuropäische Cloud PBX Anbieter, hat den Angebotspreis für seine Aktien
auf EUR 12,00 je Aktie festgelegt. Insgesamt wurden 6.708.331 Aktien
inklusive einer Mehrzuteilungsoption von 874.999 Aktien platziert.
Das Unternehmen wird den Nettoemissionserlös aus der Ausgabe von 4.166.666
neuen Aktien zur Finanzierung der weiteren Wachstumsstrategie verwenden.
NFON beabsichtigt, in die fortgesetzte Expansion in Europa zu investieren,
wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Frankreich und Italien sowie auf der
Ausweitung der Geschäfte in den Niederlanden liegt. Zusätzlich soll in
Forschung und Entwicklung im Hinblick auf Produktentwicklungen investiert
werden, mit dem Ziel der Einführung von zusätzlichen Dienstleistungen und
Lösungen. Darüber hinaus soll in intensivierte Marketingaktivitäten
investiert werden, um eine erhöhte Durchdringung existierender Kunden, sowie
die Erschließung neuer Kunden auch in den Märkten, in denen NFON bereits
aktiv ist, sicherzustellen.
Neben den neuen Aktien wurden 2.541.665 Stammaktien der bestehenden
Anteilseigner, inklusive einer Mehrzuteilungsoption von 874.999 Aktien,
platziert. Unter der Annahme der vollen Ausübung der Greenshoe Option
beträgt das gesamte Platzierungsvolumen des Börsengangs ca. EUR 80,5
Millionen.
Basierend auf dem finalen Angebotspreis beträgt die Marktkapitalisierung der
NFON AG ca. EUR 166 Millionen. Unter der Annahme der vollen Ausübung der
Greenshoe Option beträgt der Streubesitz ca. 43,5 %.
Der Ankeraktionär Milestone Venture Capital GmbH hat sein Recht auf eine
bevorrechtigte Zuteilung ausgeübt und im Rahmen des Börsengangs 707.212
Aktien gezeichnet, um sich so eine Beteiligung von 30,1 % post-IPO zu
sichern.
Die Aktien der NFON AG werden voraussichtlich ab dem 11. Mai 2018 am
regulierten Markt (Prime Standard) der Börse Frankfurt unter der
Wertpapierkennnummer (WKN) A0N4N5, der International Securities
Identification Number (ISIN) DE000A0N4N52 sowie dem Börsenkürzel "NFN"
gehandelt.
Berenberg agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner. Baader
Bank und ODDO BHF wurden als zusätzliche Joint Bookrunners mandatiert.
Mitteilende Person
NFON AG
Sabina Prüser
+49 89 45300 134
[email protected]
Ansprechpartner
CNC Communications & Network Consulting AG
Knut Engelmann
+49 174 234 2808
[email protected]
NFON AG
Thorsten Wehner
+49 89 45300 121
[email protected]
Über die NFON AG
Die NFON AG mit Headquarter in München ist der einzige paneuropäische Cloud
PBX Anbieter und zählt über 15.000 Unternehmen in 13 europäischen Ländern zu
seinen Kunden. NFON, die Telefonanlage aus der Cloud, bietet über 150
Funktionen sowie eine nahtlose Integration von Premium Solutions. Mit
unseren intuitiven Kommunikationslösungen ermöglichen wir Europas
Unternehmen, jeden Tag ein wenig besser zu werden. NFON ist die neue
Freiheit der Business-Kommunikation. http://www.nfon.com/
Disclaimer
Diese Mitteilung ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Die in dieser Mitteilung besprochenen
Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von
1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "U.S. Securities Act")
registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit
vorheriger Registrierung oder auf Grund einer Ausnahmeregelung unter dem
U.S. Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein
öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung besprochenen Wertpapiere in
den Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht durchgeführt und die in
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen kein Angebot zum Kauf
von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien,
Japan oder in anderen Ländern, in denen ein solches Angebot rechtswidrig
wäre, dar. Diese Mitteilung ist weder zur direkten noch indirekten
Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in die bzw. innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder anderen
Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, oder
an U.S. Personen bestimmt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Verfügung"),
oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verfügung fallen (jede dieser Personen
nachfolgend eine "Relevante Person"). Die Wertpapiere sind ausschließlich
für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum
Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot
hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen
eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht
aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung
oder ihren Inhalt verlassen.
Diese Mitteilung erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung
von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die Wertpapiere sind bereits verkauft
worden.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Angebotsaktien wird die Joh.
Berenberg, Gossler & Co. KG als Stabilisierungsmanager (der
"Stabilisierungsmanager")
fungieren und kann als Stabilisierungsmanager und im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben (Art. 5 Abs. 4 und 5 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr.
596/2014 in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission), Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktpreis der Aktien der
Gesellschaft zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck
entgegenzuwirken.
Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen
zu ergreifen. Daher tritt möglicherweise keine Stabilisierung ein und sie
könnte jederzeit beendet werden. Derartige Maßnahmen können an der
Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels mit Aktien
der Gesellschaft im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
unternommen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem Tag (die
"Stabilisierungsperiode") zu beenden. Stabilisierungstransaktionen zielen
darauf ab, den Kurs der Aktie der Gesellschaft während der
Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass
der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft höher ist, als dies sonst der
Fall gewesen wäre. Darüber hinaus kann der Marktpreis vorübergehend auf
einem nicht nachhaltigen Niveau liegen.
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09.05.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: NFON AG
Machtlfinger Straße 7
81379 München
Deutschland
Telefon: +49 89 453 00 0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nfon.com
ISIN: DE000A0N4N52, Notierung vorgesehen / intended to be
listed
WKN: A0N4N5
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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