07.05.2018
publity AG DE0006972508
DGAP-Adhoc: publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem Zinssatz
DGAP-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges
publity AG: 3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über
einen Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit
erhöhtem Zinssatz
07.05.2018 / 12:49 CET/CEST
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3,5 % Wandelanleihe 2015/2020 der publity AG - Abstimmung über einen
Umtausch der Anleihe in Erwerbsrechte auf eine neue Anleihe mit erhöhtem
Zinssatz
Leipzig, den 7. Mai 2018 - Der Vorstand der publity AG (ISIN DE0006972508)
(die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
den Gläubigern der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN DE000A169GM5)
vorzuschlagen, den Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in Erwerbsrechte auf
eine von der Gesellschaft zu begebende neue Anleihe mit erhöhter Verzinsung
bei ansonsten im Wesentlichen gleichbleibenden Konditionen zu beschließen.
Der Vorschlag der Gesellschaft erfolgt vor dem Hintergrund, dass einige
Anleihegläubiger im Hinblick auf die in 2017 durch die Gesellschaft erfolgte
Dividendenausschüttung die Auffassung vertreten, diese
Dividendenausschüttung sei unter Verstoß gegen eine in den
Anleihebedingungen der Wandelanleihe enthaltene Negativverpflichtung
erfolgt, wonach die Gesellschaft (nach genauerer Maßgabe des § 12 Abs. 3
(iii) der Anleihebedingungen) verpflichtet ist, an ihre Aktionäre keine
Dividenden auszuschütten, die über 50 % des im jeweiligen Jahresabschluss
ausgewiesenen Jahresüberschusses nach HGB hinausgehen. Einige
Anleihegläubiger haben daraufhin eine Kündigung der von ihnen gehaltenen
Schuldverschreibungen erklärt. Die Gesellschaft vertritt die Auffassung,
dass diese Kündigungen unberechtigt sind, möchte aber gleichwohl rechtliche
Streitigkeiten vermeiden. Der Vorschlag der Gesellschaft zum Umtausch der
Anleihe verfolgt den Zweck, die gegenwärtige Situation im wohlverstandenen
Interesse aller Anleihegläubiger sowie der Gesellschaft nachhaltig zu
befrieden, um für alle Beteiligten insbesondere Rechts- und
Planungssicherheit zu schaffen.
Im Rahmen des Umtauschs sollen die Anleihegläubiger das Recht erhalten, neue
Anleihen mit einem Nominalbetrag von 100 % des Nominalbetrags der heutigen
Anleihen, unverändertem Wandlungspreis (in gemäß § 11 (Verwässerungsschutz)
und/oder § 14 Abs. 1 lit. d) der Anleihebedingungen angepasster Höhe), einer
unveränderten Laufzeit bis zum 17. November 2020 und einer jährlichen
Verzinsung von 7 % (sowie einem Zinsaufschlag von zusätzlichen 3,5 % p.a.
(also zeitanteilig) für die ersten sechs Monate der Laufzeit der neuen
Anleihe) ohne weitere Gegenleistungen zu beziehen. Die
Negativverpflichtungen der Gesellschaft gemäß § 12 der Anleihebedingungen
sollen im Rahmen der neuen Anleihe unverändert fortbestehen.
Die Durchführung des Umtauschs der Anleihe soll unverzüglich im Anschluss an
den Zinszahlungstag 2018 (17. November 2018) der Wandelanleihe erfolgen,
also unverzüglich nach Auszahlung der Zinsen für die Zinsperiode vom 17.
November 2017 (einschließlich) bis zum 17. November 2018 (ausschließlich).
Der Zinslauf der neuen Anleihe soll am 17. November 2018 beginnen.
Die weiteren Einzelheiten des Inhalts des Beschussvorschlags und der
Hintergründe sowie des Abstimmungsverfahrens werden sich aus der
Aufforderung zur Stimmabgabe ergeben, deren Veröffentlichung kurzfristig
erfolgen soll.
Der Vorstand
Pressekontakt:
Finanzpresse und Investor Relations:
edicto GmbH
Axel Mühlhaus/Peggy Kropmanns
Telefon: +49 69 905505-52
E-Mail: [email protected]
Disclaimer
Inhaber der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN
DE000A169GM5) sollten die nachfolgenden Hinweise beachten.
Weder diese Veröffentlichung noch die Aufforderung zur Stimmabgabe stellen
ein Angebot dar. Insbesondere stellen sie weder ein öffentliches Angebot zum
Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur
Zeichnung von Schuldverschreibungen oder sonstigen Wertpapieren dar. Ein
solches Angebot wird bei Zustandekommen und Wirksamwerden der in der
Aufforderung zur Stimmabgabe vorzuschlagenden Beschlüsse erst später, bei
Vorliegen bestimmter, in der Aufforderung zur Stimmabgabe im Einzelnen zu
beschreibender Vollzugsbedingungen und ausschließlich durch und auf Basis
eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu
billigenden und zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen. Allein
der gebilligte Wertpapierprospekt wird die nach den gesetzlichen
Bestimmungen erforderlichen Informationen für Anleger enthalten.
Den Inhabern der Schuldverschreibungen der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN
DE000A169GM5) wird dringend empfohlen, die Aufforderung zur Stimmabgabe
sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Dokumente zu lesen, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.
Diese Veröffentlichung und die Aufforderung zur Stimmabgabe können in die
Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen
sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse
beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten,
Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf
ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten,
Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft
gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen
vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die
Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten,
da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren,
die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft
ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die
Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder
abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum
dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine
veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt.
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