03.05.2018
Vonovia SE DE000A1ML7J1
DGAP-Adhoc: Vonovia SE beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding
DGAP-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Vonovia SE beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines
Accelerated Bookbuilding
03.05.2018 / 17:48 CET/CEST
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AD-HOC MITTEILUNG GEMÄß ARTIKEL 17 DER MARKTMISSBRAUCHSVERORDNUNG
***Kapitalerhöhung***
Vonovia SE beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines
Accelerated Bookbuilding
Bochum, 3. Mai 2018 - Der Vorstand der Vonovia SE ("Vonovia") hat heute mit
Zustimmung des Finanzausschusses des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung
gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016
beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird dabei unter Ausschluss
der Bezugsrechte der Altaktionäre durch Ausgabe von neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht, wobei Bruttoerlöse in Höhe
von bis zu EUR 1.000.000.000,00 angestrebt werden. Die neuen Aktien sind ab
dem 1. Januar 2018 gewinnanteilsberechtigt. Die der am 9. Mai 2018
stattfindenden Hauptversammlung vorgeschlagene Dividende von EUR 1,32 pro
Aktie für das Geschäftsjahr 2017 wird nur den bestehenden 485.100.826 Aktien
(ISIN DE000A1ML7J1) gewährt.
Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar
nach dieser Mitteilung eingeleitet. Die Anzahl der auszugebenden Aktien, der
Platzierungspreis und der endgültige Emissionserlös werden vom Vorstand mit
Zustimmung des Finanzausschusses des Aufsichtsrats nach Abschluss des
Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich noch
heute Abend bekannt gegeben.
Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 8. Mai 2018 prospektfrei zum
Handel zugelassen und am 10. Mai 2018 in die bestehende Notierung im
Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Luxemburg
einbezogen werden.
Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll unter anderem im
Zusammenhang mit dem heute Morgen angekündigten Übernahmeangebot an die
Aktionäre der Victoria Park AB verwendet werden. Vonovia unterliegt einer
Lock-up Verpflichtung von 90 Tagen, wobei verschiedene Ausnahmen bestehen,
etwa im Rahmen der möglichen Begebung neuer Aktien im Zusammenhang mit der
von der Gesellschaft angekündigten Aktiendividende für das Geschäftsjahr
2017.
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Wichtige Hinweise:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren an, noch
die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren durch,
Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan
oder sonstigen Jurisdiktionen dar, in denen ein solches Angebot bzw. eine
solche Aufforderung unrechtmäßig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika dar. Die hierin erwähnten dürfen in den Vereinigten Staaten von
Amerika nur nach vorheriger Registrierung unter dem U.S. Securities Act von
1933 in der geltenden Fassung registriert und oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem
Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf
angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten von Amerika würde nur auf Grundlage eines zu diesem
Zwecke gebilligten und bei Vonovia erhältlichen Wertpapierprospekts
erfolgen, der detaillierte Informationen über Vonovia und deren Management
sowie deren Finanzinformationen enthalten würde. Es findet kein öffentliches
Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer
anderen Jurisdiktion statt.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird dieses Dokument
nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die
"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 (1)(e) der Richtlinie
2003/71/EG der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die
"Prospektrichtlinie") sind. In dem Vereinigten Königreich wird dieses
Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i)
professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der geltenden
Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies",
"unincorporated associations" etc.).
Die Ausgabe dieses Dokuments und das Angebot von Wertpapieren der Vonovia
unterliegt in verschiedenen Jurisdiktionen rechtlichen Beschränkungen.
Insbesondere dürfen die hierin erwähnten Wertpapiere weder in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan angeboten
werden, noch an Personen, die Staatsangehörige, Bürger oder wohnhaft in den
Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan sind.
Personen, die in Besitz dieses Dokuments gelangen, werden aufgefordert, sich
über solche Beschränkungen zu informieren.
Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen ober die zukünftige Entwicklung von
Vonovia ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage
der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der Vonovia nach
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verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder
externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Vononia
nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend
herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der
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Internet: www.vonovia.de
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
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682307 03.05.2018 CET/CEST
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