06.03.2018
Vonovia SE DE000A1ML7J1
DGAP-News: Vonovia setzt BUWOG Angebot wie geplant fort - Kriterium des FTSE EPRA/NAREIT Germany Index erfüllt
DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Immobilien/Fusionen & Übernahmen
Vonovia setzt BUWOG Angebot wie geplant fort - Kriterium des FTSE
EPRA/NAREIT Germany Index erfüllt
06.03.2018 / 13:13
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ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE
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DIESE VERÖFFENTLICHUNG IST WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF ODER VERKAUF NOCH EINE
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER VERKAUF VON AKTIEN ODER
WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN.
Vonovia setzt BUWOG Angebot wie geplant fort - Kriterium des FTSE
EPRA/NAREIT Germany Index erfüllt
Bochum, 6. März 2018 - Das Angebot der Vonovia SE ("Vonovia") zum Erwerb
aller Beteiligungspapiere der BUWOG AG ("BUWOG") enthält eine aufschiebende
Vollzugsbedingung, wonach zwischen der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage und dem Ablauf der ursprünglichen Annahmefrist der
Schlusskurs des FTSE EPRA/NAREIT Germany Index an sechs aufeinanderfolgenden
Börsentagen nicht unter 999,74 liegen darf. Der Schlusskurs des FTSE
EPRA/NAREIT Germany Index lag am 5. März bei 1.094,35 und damit über dem
relevanten Schwellenwert und bis zum Ende der ursprünglichen Annahmefrist am
12. März 2018 verbleiben nunmehr nur noch fünf Börsentage. Die aufschiebende
Vollzugsbedingung ist daher am 5. März 2018 eingetreten und kann somit nicht
mehr ausfallen.
Die Angebotsunterlage steht im Internet unter http://de.vonovia-tob.de zur
Verfügung. Der Transaktionsprozess läuft daher wie geplant weiter. Die
Annahmefrist endet am 12. März 2018. Das Angebot muss für mehr als 50% aller
ausgegebenen BUWOG Aktien angenommen werden, um erfolgreich zu sein. Sollte
das Angebot erfolgreich sein, würde der Vollzug des Angebots aller
Voraussicht nach am 26. März 2018 stattfinden.
Unter den Bedingungen der Angebotsunterlage bietet Vonovia den
BUWOG-Aktionären eine Barzahlung in Höhe von 29,05 EUR je BUWOG-Aktie.
Den Inhabern von BUWOG-Wandelschuldverschreibungen wird in der ersten
Annahmefrist 115.753,65 EUR in bar je Wandelschuldverschreibung mit einem
Nominalbetrag von 100.000 EUR geboten. In der Nachfrist wird die Vonovia
einen entsprechend der Marktpraxis reduzierten Preis von 93.049,33 EUR je
Wandelschuldverschreibung anbieten.
Über Vonovia
Die Vonovia SE ist Deutschlands führendes bundesweit aufgestelltes
Wohnungsunternehmen. Heute besitzt und verwaltet Vonovia rund 347.000
Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen in Deutschland. Der
Portfoliowert liegt bei zirka 33,4 Mrd. EUR. Vonovia stellt dabei als
modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit
seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und
lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine
erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in
Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der
Gebäude. Zudem wird das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch
Nachverdichtung und Aufstockung bauen.
Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert, seit
September 2015 im DAX 30 gelistet. Zudem wird die Vonovia SE in den
internationalen Indizes STOXX Europe 600, MSCI Germany, GPR 250 sowie
EPRA/NAREIT Europe geführt. Vonovia beschäftigt rund 8.400 Mitarbeiter.
Zusatzinformationen:
Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Common Code: 094567408
Sitz und Geschäftsanschrift der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803
Bochum, Deutschland
Amtsgericht Bochum, HRB 16879
Diese Pressemitteilung wurde von der Vonovia SE (Vonovia) ausschließlich zu
Informationszwecken erstellt. Sie ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der BUWOG AG (BUWOG). Die
endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten. Die Vonovia als
Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen
des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Inhabern von BUWOG-Aktien und
BUWOG-Wandelschuldverschreibungen wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten
oder enthalten werden. In Übereinstimmung mit österreichischem und
europäischem Recht wird das Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung
ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen
Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmegesetzes
(Übernahmegesetz), durchgeführt. Die Durchführung des Übernahmeangebots als
Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als Österreich erfolgt
nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Vonovia und mit ihr gemeinsam
handelnde Personen im Sinne des § 1 Ziffer 6 Übernahmegesetz übernehmen
daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die
Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften. Bekanntmachungen
und Veröffentlichungen von sonstigen Informationen zu dem beabsichtigten
Übernahmeangebot sind ausschließlich in Österreich beabsichtigt, soweit
diese nicht nach den jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben
erforderlich bzw. zulässig sind.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Vonovia oder für
sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während
oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar BUWOG-Aktien
erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wand-lungs-
oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf BUWOG-Aktien, wie etwa
Wandel-schuldverschreibungen, gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse
zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht,
soweit dies nach österreichischem Recht erforderlich ist.
Diese Pressemitteilung kann Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen
in Bezug auf die erwartete zukünftige Entwicklung von Vonovia oder BUWOG
(zukunftsgerichtete Aussagen) enthalten, die verschiedene Annahmen
wiedergeben betreffend z.B. Ergebnisse, die aus dem aktuellen Geschäft von
Vonovia oder BUWOG oder von öffentlichen Quellen abgeleitet wurden, die
keiner unabhängigen Prüfung oder eingehenden Beurteilung durch Vonovia
unterzogen worden sind und sich später als nicht zutreffend herausstellen
könnten. Alle zukunftsgerichteten Aussagen geben aktuelle Erwartungen
gestützt auf den aktuellen Businessplan und verschiedene weitere Annahmen
wieder und beinhalten somit nicht unerhebliche Risiken und Unsicherheiten.
Alle zukunftsgerichteten Aussagen sollten daher nicht als Garantie für
zukünftige Performance oder Ergebnisse verstanden werden und stellen ferner
keine zwangsläufig zutreffenden Indikatoren dafür dar, dass die erwarteten
Ergebnisse auch erreicht werden. Alle zukunftsgerichteten Aussagen beziehen
sich nur auf den Tag der Ausgabe dieser Pressemitteilung an die Empfänger.
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Beurteilungen über die Aussagekraft zukunftsgerichteter Aussagen und diesen
zugrundeliegender Annahmen anzustellen. Vonovia schließt jedwede Haftung für
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Aussagen, oder im sonstigen Zusammenhang damit entstehen könnten, soweit
gesetzlich zulässig aus. Vonovia gibt keine Garantie oder Zusicherung (weder
ausdrücklich noch stillschweigend) in Bezug auf die Informationen in dieser
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Ereignisse oder Umstände aufzunehmen oder Ungenauigkeiten zu berichtigen,
die nach dem Datum dieser Pressemitteilung bekannt werden.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Vonovia SE
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Telefon: +49 234 314 1609
Fax: +49 234 314 2995
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vonovia.de
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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