06.03.2017
Elmos Semiconductor AG DE0005677108
DGAP-News: Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Aktienrückkaufprogramm über die Börse
DGAP-News: Elmos Semiconductor AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation /
Aktienrückkaufprogramm über die Börse
06.03.2017 / 16:18
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und Art. 2
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016 / Aktienrückkaufprogramm
Dortmund, 6. März 2017: Der Vorstand der Elmos Semiconductor AG (FSE: ELG),
Dortmund, hat am 2. März 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
von der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 beschlossenen
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien in einem Umfang
bis zu 10% des Grundkapitals Gebrauch zu machen. Danach ist die Elmos
Semiconductor AG ermächtigt, bis zum 7. Mai 2020 eigene Aktien in Höhe von
bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der
Aktien über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert
je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Eröffnungskurs am Erwerbstag im
XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) in Frankfurt am
Main um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20%
unterschreiten.
Der Kaufpreis für den Erwerb der eigenen Aktien darf auf Grundlage der
Beschlüsse insgesamt 10.000.000 Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht
übersteigen. Insgesamt sollen höchstens 450.000 eigene Aktien (ISIN
DE0005677108) (entspricht rund 2,24 % des derzeitigen Grundkapitals der
Elmos Semiconductor AG) zurück erworben werden. Der Rückkauf erfolgt über
den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Rückkauf soll am 7.
März 2017 beginnen und bis zum 31. Dezember 2017 beendet sein. Die zu
erwerbenden Aktien können zu allen in der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015
beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Dies beinhaltet auch die Bedienung
der ausstehenden Aktienoptionsprogramme, um so u.a. eine weitere
Verwässerung bestehender Aktionäre zu vermeiden.
Der Aktienrückkauf wird unter Einschaltung eines Kreditinstituts
durchgeführt. Das für den Rückkauf eingeschaltete Kreditinstitut wird seine
Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Art. 4
Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Elmos Semiconductor
AG treffen. Die Elmos Semiconductor AG wird insoweit keinen Einfluss auf
die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.
Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit Artikel 5 Abs. 1 lit. a) bis c)
sowie Abs. 3 bis Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie auf Grundlage der
Ermächtigung der Hauptversammlung der Elmos Semiconductor AG vom 8. Mai
2015 durchgeführt. Entsprechend wird die Gesellschaft das Kreditinstitut
verpflichten.
Die Aktien der Elmos Semiconductor AG werden zu Marktpreisen im Einklang
mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die
Aktien der Elmos Semiconductor AG nicht zu einem Kurs erworben, der über
dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem
Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die
Elmos Semiconductor AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem
der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz
wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens
während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann - unter Beachtung geltenden Rechts -
jederzeit ausgesetzt und im oben genannten Zeitraum wieder aufgenommen
werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden
Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag
der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in
aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Elmos
Semiconductor AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter
www.elmos.com/investor-relations/aktie/rueckkaufprogramm veröffentlichen
und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Die Elmos Semiconductor AG ist Entwickler und Hersteller von Systemlösungen
auf Halbleiterbasis. Seit über 30 Jahren machen unsere Chips Fahrzeuge und
Industrie- sowie Konsumgüterprodukte energiesparender und effizienter.
Kontakt: Elmos Semiconductor AG, Thalea Willms, Heinrich-Hertz-Str. 1,
44227 Dortmund, Telefon: 0231-7549-0, Direkt: -273, Fax: 0231-7549-111,
[email protected], www.elmos.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Elmos Semiconductor AG
Heinrich-Hertz-Str. 1
44227 Dortmund
Deutschland
Telefon: +49 (0)231 7549-575
Fax: +49 (0)231 7549-111
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.elmos.com
ISIN: DE0005677108
WKN: 567710
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