Die Wirtschaftsprüfer der Open Market-Unternehmen

Wenn sich Aktionäre den Geschäftsbericht einen börsennotierten Unternehmens anschauen, gehört ein Blick auf den Vermerk des Wirtschaftsprüfers (WP) zu den Standardabfragen. Ist der Abschluss mit einem uneingeschränkten Testat versehen, oder haben die Buchprüfer irgendwelche Anmerkungen oder Einschränkungen gemacht? In der Regel wird  das Zahlenwerk über viele Jahre von dem selben WP untersucht. Ein Wechsel der Gesellschaft ist eher ungewöhnlich. Im Normalfall ist es zudem so, dass die großen Konzerne aus dem Open Market & Co eher von den bekannten Wirtschaftsprüfern analysiert werden. Boersengefluester.de gibt eine Übersicht mit den wichtigsten Infos.

Sie befinden sich hier > Wirtschaftsprüfungsgesellschaften –  Prime Standard   ·  Entry Standard  ·   General Standard    ·   Freiverkehr    ·   Open Market


[auditors_openmarket]


Sie interessieren sich für die Wirtschaftsprüfer der im DAX, MDAX, SDAX oder TecDAX gelisteten Aktiengesellschaften?

Diese Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

 DataSelect-Heatmaps – Visualisierung von Finanzinformationen
     
Dividendenrendite 52-Wochen-Performance Marktkapitalisierung
 Wichtiger Hinweis:

Die hier angebotenen Informationen dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Sie sind weder explizit noch implizit als Zusicherung einer bestimmten Kursentwicklung der genannten Finanzinstrumente oder als Handlungsaufforderung zu verstehen. Der Erwerb von Wertpapieren birgt Risiken, die zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die Informationen ersetzen keine auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete fachkundige Anlageberatung. Die Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengetragen. Allerdings können sich Termine und Dividenden im Einzelfall ändern. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen sowie für Vermögensschäden wird weder ausdrücklich noch stillschweigend übernommen. 


Eingeschränktes Nutzungsrecht: Wir gewähren allen registrierten Privatnutzern ein Zweitveröffentlichungsrecht. Sofern Sie DataSelect-Vergleichsanalysen auf Webseiten Dritter publizieren möchten, bitten wir darum, einen Link auf die Quellseite (www.boersengefluester.de) zu setzen. Finanzdienstleister und Journalisten bitten wir, zuvor eine Freigabeanfrage an [email protected] zu senden.