HFG
HELLOFRESH INH
Anteil der Short-Position: 8,77%
SDF
K+S
Anteil der Short-Position: 8,04%
NA9
NAGARRO
Anteil der Short-Position: 6,09%
VAR1
Varta
Anteil der Short-Position: 5,98%
NDA
Aurubis
Anteil der Short-Position: 5,21%
NDX1
Nordex
Anteil der Short-Position: 4,84%
ZAL
ZALANDO
Anteil der Short-Position: 4,41%
AIXA
Aixtron
Anteil der Short-Position: 4,34%
PSM
PROSIEBENSAT.1
Anteil der Short-Position: 4,01%
EVT
Evotec OAI
Anteil der Short-Position: 3,91%
DHER
DELIVERY HERO
Anteil der Short-Position: 3,80%
S92
SMA Solar Techn.
Anteil der Short-Position: 3,51%
LXS
Lanxess
Anteil der Short-Position: 3,47%
BOSS
HUGO BOSS
Anteil der Short-Position: 2,93%
TEG
TAG Immobilien
Anteil der Short-Position: 1,95%
EVK
EVONIK INDUSTRIES
Anteil der Short-Position: 1,61%
GXI
Gerresheimer
Anteil der Short-Position: 1,59%
RHM
Rheinmetall
Anteil der Short-Position: 1,45%
G24
SCOUT24
Anteil der Short-Position: 1,40%
AG1
AUTO1 GR. INH
Anteil der Short-Position: 1,22%
MTX
MTU Aero Engines
Anteil der Short-Position: 1,20%
NB2
NORTHERN DATA INH
Anteil der Short-Position: 0,78%
HABA
HAMBORNER REIT
Anteil der Short-Position: 0,62%

Scherzer & Co.: Offener Brief an R. Stahl

Seit Wochen tobt ein erbitterter Übernahmekampf zwischen Weidmüller und der R. Stahl AG. Boersengefluester.de hatte regelmäßig über die aktuelle Entwicklung berichtet – stets aus neutraler Perspektive. Normalerweise finden Sie auf boersengefluester.de ausschließlich “normale” redaktionalle Inhalte. Bei dem offenen Brief der Beteiligungsgesellschaft Scherzer an den Vorstand von R. Stahl machen wir eine Ausnahme – so interessant finden wir den Inhalt. Wir halten ihn für eine wichtige Informationsquelle für Privatanleger, die vor der Entscheidung stehen: Angebot annehmen oder nicht. Daher hier nun der offene Brief der Scherzer-Vorstände Dr. Georg Issels und Hans Peter Neuroth in voller Länge.

 

 

Die Scherzer & Co. AG ist Aktionärin der R. Stahl AG. Sie hat heute den folgenden Text als offenen Brief an den Vorstand und den Aufsichtsrat der R. Stahl AG gerichtet:

R. Stahl AG
Vorstand und Aufsichtsrat
Am Bahnhof 30

74 638 Waldenburg

Köln, 16. Juni 2014

Übernahmeangebot durch die Weidmüller-Gruppe, 32758 Detmold:
Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der R. Stahl AG sowie an die “Familienaktionäre”.

Sehr geehrter Herr Schomaker, sehr geehrter Herr Marx, sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats, geschätzte “Familienaktionäre” der R. Stahl AG

Die Scherzer & Co. AG (www.scherzer-ag.de) ist eine Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Köln und hält selbst und im Umfeld insgesamt mehr als 2% der R. Stahl-Aktien. Die Scherzer & Co. ist – und dies ist im vorliegenden Kontext besonders erwähnenswert – vollkommen unabhängig und weder mit den Familienaktionären rund um die R. Stahl AG noch mit der Weidmüller-Gruppe in irgendeiner Weise direkt oder indirekt verbunden. Die Scherzer & Co. AG ist ein in jeder Hinsicht “freier Aktionär” der R. Stahl AG – vor allem frei von Interessenkonflikten und damit auch frei im Wahlverhalten hinsichtlich des Übernahmeangebots. Grundsätzlich lassen wir uns in der Entscheidungsfindung gerne von sachlichen Argumenten sowie belastbaren Daten und Fakten pro oder contra einer Sache leiten.

Mit wachsender Irritation und einer zunehmenden Skepsis beobachten wir die aktuellen Entwicklungen rund um die R. Stahl AG. Insbesondere der letzte Erhöhungsschritt der Weidmüller-Gruppe auf 50 Euro einerseits und die Kommunikation seitens der R. Stahl AG an verschiedenen Orten andererseits lassen aus heutiger Sicht befürchten, dass Vorstand und Aufsichtsrat weiterhin – und mit zunehmender Vehemenz – nicht die Interessen aller Aktionäre der börsennotierten R. Stahl AG vertreten, sondern lediglich unklaren Partikularinteressen verpflichtet scheinen. Ein Indiz in diese Richtung war bereits der aus unserer Sicht unnötige, riskante und nicht im Interesse der unabhängigen Aktionäre stehende Aktienrückkauf von 2% des Aktienkapitals zu durchschnittlich 43,95 Euro gemäss Information von der Hauptversammlung, der lediglich die Machtposition der “Familienaktionäre” (oder zumindest Teilen davon) gestärkt hat, auch wenn die offizielle Begründung des Vorstands für diesen Schritt eine andere war.

Ein Stück weit entlarvend sind aus Sicht von “freien Aktionären” in diesem Zusammenhang Aussagen in der aktuellen Ausgabe des HANDELSBLATT vom 16. Juni 2014, die R. Stahl-Finanzvorstand Bernd Marx zugeschrieben werden. Wörtlich antwortet Herr Marx auf eine entsprechende Journalisten-Frage zu den Motiven des Aktienrückkaufs in ungeahnter Offenheit:

“Uns war wichtig, alle Vorkehrungen zu treffen, dass die positive Entwicklung von R. Stahl nicht durch Minderheitsaktionäre behindert wird, die abweichende strategische Interessen verfolgen. Wir halten es für das Beste, wenn wir unseren klaren Fokus behalten und als Technologieführer im Explosionsschutz weiter profitabel wachsen können.”

Vorstand und Aufsichtsrat waren demnach offenbar zur Entscheidung gekommen, dass Minderheitsaktionäre, die nicht den Kurs der Familie vertreten, den Frieden stören und deshalb mit dem Firmengeld – also auch jenem Kapital dieser störenden Minderheitsaktionäre! – mittels Aktienrückkauf neutralisiert werden müssen. Das Firmenvermögen wird also in fragwürdiger Weise dazu verwendet, um sich gegen Teile des eigenen Aktionariats zu stellen – und zwar gegen die Minderheitsaktionäre. Der Vorstand hat damit klar gegen § 33 WpÜG verstoßen, der ihm alle Handlungen verbietet, die einen Erfolg des Übernahmeangebots verhindern könnten und gesteht dies auch noch öffentlich ein.

Ein kooperativer, offener Diskurs zwischen Weidmüller und R. Stahl ist nach außen nicht erkennbar und es müssen auch ernsthafte Zweifel bestehen, dass es hinter den Kulissen ungeachtet des vorliegenden Angebots und des Voranschreitens auf der Zeitachse konstruktive Gespräche zwischen den Beteiligten gibt. Eher ist das Gegenteil der Fall: wechselseitige Schuldzuweisungen, der Vorwurf fehlender Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit, “Unverschämtheit”, “Respektlosigkeit”, “Frechheit” usw. Es sind offenkundig viele Emotionen im Spiel.

Der äußere Eindruck ist zunehmend jener einer Blockade-Position, die sich in Vorstand und Aufsichtsrat der R. Stahl AG zum möglichen Schaden von Aktionären – und aus heutiger Sicht letztlich auch der R. Stahl AG selbst und ihrer Mitarbeiter! – gebildet hat. Vorstand und Aufsichtsrat greifen – mutmaßlich primär im Interesse einzelner “Familienaktionäre”, aber auch im eigenen Interesse – weitreichend in die Vermögenssphäre von Aktionären ein, ohne diesen – und das macht diesen Fall so pikant – inhaltlich eine Alternative zur Weidmüller-Gruppe aufzeigen zu können, obwohl gleich mehrere Alternativen auf der Hand lägen, wenn die Prognosen von Vorstand und Aufsichtsrat zum weiteren Kurs der R. Stahl AG stimmig wären und nicht nur ein Zünden von Nebelkerzen.

Es gibt zum heutigen Zeitpunkt – und auch das wurde auf der Hauptversammlung sehr deutlich – offenbar keinen “Plan B” für R. Stahl, außer einem wirtschaftlichen Alleingang mit einem “Weiter so”, dessen Erfolgsaussichten der Markt zumindest aktuell, da der Aktienkurs einer “isolierten R. Stahl AG” sehr deutlich unterhalb der Weidmüller-Offerte von 50 Euro notiert, als unsicher und zweifelhaft beurteilt werden muss. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass der Aktienkurs bei einem Scheitern der Offerte für lange Zeit ungeachtet der ambitionierten Prognosen des Vorstands von Anfang Mai 2014 deutlich unterhalb der Weidmüller-Offerte verharren würde und all Ihre optimistischen Prognosen schon sehr bald Makulatur wären.

Vorstand und Aufsichtsrat – aber auch die inhaltlich schwer zu fassenden “Familienaktionäre” der R. Stahl AG – stürzen “freie Aktionäre” wie die Scherzer & Co. AG mit ihrem jüngsten Verhalten und der Kommunikation darüber in ein Dilemma und auch in eine “Entscheidungsschlacht” auf äußerst dünner Datenbasis. Hinzu kommt erschwerend, dass sich mit wachsender Dauer des Übernahmekampfs aus einer unabhängigen (Aktionärs-)Außenperspektive auf Seiten der R. Stahl AG auch die Widersprüche und Ungereimtheiten mehren. Darunter leidet letztlich die Glaubwürdigkeit, sowohl die der Organe wie auch jene der komplex strukturierten “Familienaktionäre”. Diese sollen/wollen nach den letzten Meldungen nach außen zwar als untrennbare Einheit wahrgenommen werden, obwohl sich auch belastbare Hinweise finden lassen, dass es um die Einheit und Einigkeit der Familienstämme zumindest in der Vergangenheit nicht immer zum Besten bestellt war.

Kurzum: In der vorliegenden Übernahmesituation in einer börsennotierten Aktiengesellschaft mit Minderheitsaktionären, die nicht zur “Familie” gehören, helfen nur Offenheit und völlige Transparenz, um “freie Aktionäre” inhaltlich von der eigenen Position überzeugen zu können und sich nicht dem Verdacht aussetzen zu wollen, auf sehr fragwürdige Art und Weise lediglich Einzelinteressen zu bedienen und die Aktionäre im Kampf gegen einen “missliebigen Aggressor” – so zumindest der heute entstehende Eindruck – im Eigeninteresse instrumentalisieren zu wollen. Deshalb fordern wir Vorstand und Aufsichtsrat der R. Stahl AG mit diesem Schreiben auf:

1. Schaffen Sie im eigenen Interesse und im Interesse aller unabhängigen Aktionäre uneingeschränkt Klarheit über den angemessenen Wert der R. Stahl AG und veröffentlichen Sie die wichtigsten wirtschaftlichen Eckdaten der sog. “Inadequacy Opinion” von Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, vom 2. Juni 2014. Verschanzen Sie sich bitte nicht dahinter, dass die “Inadequacy Opinion” nur für Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erstellt wurde, wie dies auf der letzten Seite des Dokuments erwähnt wird. Die Aktionäre, von deren Geld dieses Gutachten bezahlt wurde, müssen ein Recht darauf haben, die so von den beauftragten Gutachtern ermittelten Werte auch in ihrer Zusammensetzung zu erfahren, um diese in ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können.

2. Zeigen Sie den Aktionären, die nicht zur Familie gehören und “frei” sind, gangbare Alternativen zum Weidmüller-Übernahmeangebot auf und suchen Sie im Interesse aller Minderheitsaktionäre nach wirtschaftlich sinnvollen Lösungen in der vorliegenden “Blockade-Konstellation”, die maßgeblich Sie selbst als Organe zu verantworten haben und die entgegen Ihrer Thesen nicht im Interesse des Unternehmens und aller Aktionäre sein muss, sondern je nach weiterer Entwicklung und Eskalation auch geeignet sein kann (kann!), Unternehmen wie Aktionäre gleichermaßen – und nachhaltig – zu schädigen.

Zu 1.)
In der Stellungnahme vom 2. Juni 2014 zum Übernahmeangebot haben Sie die “Inadequacy Opinion” der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, abgedruckt, die die R. Stahl AG in Auftrag gegeben hat. Insofern handelt es sich hier um eine Auftragsarbeit, wie es sich bei entsprechenden Bewertungsgutachten im Normalfall – das gilt insbesondere auch für Strukturmaßnahmen am Aktienmarkt – um Auftragsarbeiten handelt. Aus eigener Erfahrung mit der institutionellen Gutachterpraxis – einschließlich der Prüfer von Ebner Stolz – insbesondere im Umfeld von Strukturmaßnahmen (Squeeze outs, Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge etc.) wissen wir, wie flexibel solche Gutachten je nach den gewählten Parametern im Regelfall sind.

Insofern ist unser Vertrauen in Fairness Opinions (oder “Inadequacy Opinions”) von Prüfungsgesellschaften ex ante grundsätzlich begrenzt, da diese immer auch einen bestimmten Zweck verfolgen. Dies gilt natürlich umso mehr, wenn wir nicht wissen, wie diese Bewertungen zustande gekommen sind und welche Annahmen einer Bewertung zugrundelagen. Der vorliegende Fall der “Inadequacy Opinion” von Ebner Stolz GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der R. Stahl AG erscheint uns sogar besonders zweifelhaft, da die Begründungen für die “Nichtangemessenheit” zwar wortreich und wolkig aufgeführt worden sind. Eine detaillierte Herleitung der tatsächlichen Unternehmenswerte nach den verschiedenen Verfahren sowie die zur Entstehung dieser Werte beitragenden Parameter sucht man allerdings vergeblich. Auch findet sich keine einzige Kennzahl – weder vergangenheitsbezogen noch zukunftsorientiert – in diesem Bericht. Gerade diese in der konkreten Situation unnötige “Geheimhaltung” nährt letztlich inhaltliche Zweifel an dieser “Inadequacy Opinion” von Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, obwohl die Organe das genaue Gegenteil bezwecken.

Bitte veröffentlichen Sie im Interesse Ihrer “freien Aktionäre” deshalb zeitnah vor Ablauf der Übernahmefrist mindestens folgende Eckdaten aus der “Inadequacy Opinion”, wenn Sie es ernst meinen mit Ihrer bisherigen Politik der Ablehnung und gleichzeitig die Unterstützung der Aktionäre auf diesem Wege einfordern:

Ertragswertverfahren
Prognosedaten R. Stahl AG Umsätze / EBIT / Jahresüberschüsse ( 5 Jahre)
Kapitalisierungsparameter R. Stahl AG
Höhe sicherer Zins
Marktrisikoprämie vor und nach Steuern
Beta Faktor (Komponenten / Komposition)
Wachstumsraten
Sonstige Zu- oder Abschläge
Sonderwerte (nicht betriebsnotwendiges Vermögen etc.)
Bandbreite Eigenkapital-/Unternehmenswert R. Stahl AG absolut und in EUR je Aktie

Marktpreisorientierte Verfahren
Auflistung vergleichbarer Transaktionen und ihrer Transaction Multiples
Zugrundeliegende EBIT-Planung R. Stahl AG
Verwendete Daten von Finanzdienstleistern
Bandbreite Eigenkapital-/Unternehmenswert R. Stahl AG absolut und in EUR je Aktie

Zu 2.)
Ungeachtet unserer Kritik am bisherigen Vorgehen von Vorstand und Aufsichtsrat halten wir es noch nicht einmal für völlig ausgeschlossen, dass Weidmüller – in der Lesart der R. Stahl AG – tatsächlich “nicht der richtige Partner ist”, obwohl wir aus der Außensicht gleichzeitig industriell einige inhaltliche Ergänzungen erkennen können und deshalb nicht so negativ gegenüber der möglichen Liaison eingestellt sind wie die R. Stahl-Organe.
Wenn nun aber Weidmüller nicht der richtige Partner sein sollte oder “die Familie” einfach sonstige schwer qualifizierbare Bedenken gegenüber Weidmüller haben sollte, wäre es aus unserer Sicht in einer börsennotierten Aktiengesellschaft bei einem vorliegenden Übernahmeangebot in der gegebenen Konstellation nicht zuletzt im Interesse der aussenstehenden Aktionäre zwingend, dass Vorstand und Aufsichtsrat eine zumindest wirtschaftlich adäquate und “angemessene” Alternative für potentiell ausstiegsbereite Aktionäre ausloten und diese den Aktionären anbieten. Im vorliegenden Fall ist nichts dergleichen feststellbar. Vorstand und Aufsichtsrat verschanzen sich – ohne Alternativen aufzuzeigen! – hinter dem Mantra “wir sind unverkäuflich” und “auch der leicht verbesserte Angebotspreis wird dem wahren Wert der Aktie bei weitem nicht gerecht. Aktionäre sollten dieses Angebot daher nicht annehmen, sondern vom vollen Potential unseres Unternehmens profitieren.” Das ist – nicht nur von den Formulierungen – alles leider relativ wolkig und nicht sehr griffig, wenn man mit einer konkreten Entscheidungssituation und einem gut planbaren Abfindungsangebot konfrontiert ist.

Mit einer solchen, nicht sehr konsensorientierten und auf Geheimhaltung fokussierten Blockade-Strategie gefährden Vorstand und Aufsichtsrat, aber auch die “Familienaktionäre” das Vermögen von Aktionären (und damit auch ihr eigenes Vermögen!). Sie riskieren auch, dass die Firma als solche Schaden nimmt.

Sollte sich herausstellen, dass die Prognosen von Vorstand und Aufsichtsrat zu optimistisch waren, wird die R. Stahl AG und die Aktie darunter zu leiden haben. Die Tatsache, dass die Aktie aktuell ca. 10% unter dem Abfindungsangebot notiert, zeigt deutlich, dass die Märkte ihre Bedenken hinsichtlich der künftigen R. Stahl AG haben.

Deshalb bitten wir Sie heute nachdrücklich: Zeigen Sie den Aktionären, die nicht zur Familie gehören und “frei” sind, gangbare Alternativen zum Weidmüller-Übernahmeangebot auf und suchen Sie im Interesse aller Minderheitsaktionäre zeitnah – d.h. bis Ende Juni – nach Lösungen.

Eine Lösung aus der Situation könnte auch sein, dass die Familienaktionäre ausstiegswilligen Aktionären anbieten, deren Aktien mindestens zum gleichen Preis wie Weidmüller – also 50 Euro – zu übernehmen. Dies wäre eine faire und insbesondere auch glaubwürdige Lösung, da es auch die Familienaktionäre sind, die den R. Stahl-Aktionären aufgrund ihres eigenen Verhaltens einen möglichen Ausstieg zu 50,00 Euro, entsprechend der Annahme des Übernahmeangebots, verbauen.
Da Vorstand und Aufsichtsrat – und mit ihnen die “Familienaktionäre” (oder Teile davon) – gemäss “Inadequacy Opinion” von Ebner Stolz GmbH & Co. KG von deutlich höheren Unternehmenswerten ausgehen, wäre eine solche Übernahme von Aktionärsanteilen zu 50,00 Euro sogar weitgehend risikofrei für die Käufer – solange sie an ihre eigenen Prognosen überhaupt glauben! Der Verzicht auf ein solches “Herauskaufen” der Aktionäre und ein denkbares Going Private unter Federführung der R. Stahl-Erben könnte allerdings auch bedeuten, dass die Familienfront a.) doch nicht so fest in Stein gemeißelt ist und/oder b.) die Finanzierung eines solches Projekts nicht frei von Risiken ist.
Eine weitere Alternative zur Weidmüller-Offerte könnte sein, dass Vorstand und Aufsichtsrat einen genehmeren Aktionärspartner an Bord nehmen und dieser den Aktionären ein zu Weidmüller mindestens gleiches Abfindungsangebot zu 50 Euro unterbreitet. Doch auch an dieser Stelle sind Vorstand und Aufsichtsrat der R. Stahl AG jetzt in der Pflicht – und mit ihnen die Familienaktionäre, die die Aktionäre i.w.S. in die aktuelle Situation “hineingetrieben” haben.

Zum Abschluss unseres “Offenen Briefs” möchten wir noch auf zwei weitere Punkte eingehen, die uns aufgefallen sind und die u.E. nach ungewöhnlich und auch erklärungsbedürftig sind.

Die Insiderverkäufe des Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Volker Stahl werden sowohl von der Gesellschaft selbst wie von Hans Volker Stahl auf der Hauptversammlung 2014 stark heruntergespielt, passen sie doch offenkundig nicht ins Bild einer “unverkäuflichen Firma”, an dem auch medial sehr sorgsam über entsprechende Berichte gearbeitet wird. Hans Volker Stahl sagte auf der Hauptversammlung 2014 auf eine entsprechende Nachfrage aus dem Aktionärskreis, dass diese Verkäufe “lange zurückliegen” und deshalb nicht mehr relevant seien. Herr Marx als Finanzvorstand erwähnt gegenüber dem HANDELSBLATT vom 16. Juni 2014, dass “Herr Stahl (.) diese Aktien zur Finanzierung eines privaten Investments verkauft hat“. Zudem weist Herr Marx in diesem HANDELSBLATT-Gespräch darauf hin, dass “innerhalb des Konsortiums der Gründerfamilien (.) ein vertraglich geregeltes Vorkaufsrecht” gilt. Und weiter: “Auf diese Weise bleiben die Aktien auch beim Ausstieg einzelner Gesellschafter im Kreis des Konsortiums.”

Fakt ist:
Hier gibt es erhebliche Widersprüche zwischen den Organ-Aussagen und den
tatsächlichen Handlungen des Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Volker Stahl, die
sich für uns und andere Aktionäre nicht ohne Weiteres aufklären lassen. Es ist aber zu befürchten, dass es mit der Wahrheit nicht so genau genommen wurde. Gemäß Veröffentlichungen auf www.insiderdaten.de und Ihrer eigenen Homepage www.stahl.de hat der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Volker Stahl im Zeitraum von Oktober 2013 bis Februar 2014 in 22 (!!!) Tranchen – bevorzugt zu 200 Aktien je Transaktion – insgesamt 3.920 Aktien zwischen 34 Euro (10.10.2013) und 39,59 Euro (7.1.2014) der heute zu 50 Euro “unverkäuflichen” R. Stahl-Aktie verkauft. Insgesamt hat der AR-Vorsitzende Hans Volker Stahl gut 140.000 Euro oder durchschnittlich 35,51 Euro/Aktie mit seinen Verkäufen erlöst. Mitnichten lagen diese “lange zurück”, wie der Aufsichtsratsvorsitzende selbst den Aktionären quasi zur Entschuldigung suggerierte. Die letzten Verkäufe erfolgten nur wenige Wochen vor der kolportierten Kontaktaufnahme durch die Weidmüller-Gruppe. Auch steht die Frage im Raum, um was für eine “private Investition” eines zweifelsfrei nicht unvermögenden Aufsichtsratsvorsitzenden es sich wohl gehandelt haben mag, wenn die Verkäufe über einen Zeitraum von 5 Monaten gestaffelt und in für sich genommen eher kleinen Tranchen erfolgten. Dieses Argument der “privaten Investition”, die offenbar Aktienverkäufe der Monate später von der Familie für “unverkäuflich” erklärten R. Stahl-Aktie notwendig machte, wirkt in diesem Kontext der effektiven Handlungen – 22 Verkäufe in 5 Monaten – sehr bemüht und letztlich – leider – auch nicht sehr glaubwürdig.
Beinahe noch schwerer wiegt die Aussage des CFO Marx gegenüber dem HANDELSBLATT vom 16. Juni 2014 im Zusammenhang mit den Aktienverkäufen des AR-Vorsitzenden Hans Volker Stahl, wonach “innerhalb des Konsortiums der Gründerfamilien (.) ein vertraglich geregeltes Vorkaufsrecht” gilt und “auf diese Weise (.) die Aktien auch beim Ausstieg einzelner Gesellschafter im Kreis des Konsortiums” bleiben. Diese Aussage suggeriert eindeutig, dass Hans Volker Stahl seine eigenen Aktien nur innerhalb des Familienkonsortiums verkauft haben soll – über die angeblich vertraglich geregelten Vorkaufsrechte.

Tatsächlich hat Hans Volker Stahl aber seine 3.920 verkauften Aktien in 22 Transaktionen ausschließlich (!) über verschiedene Börsenhandelsplätze (Xetra / München) und nicht etwa außerbörslich verkauft (vgl. www.stahl.de). Es wäre Zufall, wenn auf der anderen Seite dieser börslichen Transaktionen über einen längeren Zeitraum bis in die jüngere Vergangenheit jeweils Familienmitglieder gestanden hätten. Aufsichtsratsmitglied Peter Leischner aus der Stahl-Familie hatte hingegen am 30. Oktober 2013 258 Aktien außerbörslich unter 30 Euro (!) erworben.
Eine Wirksamkeit bzw. Ausübung der Vorkaufsrechte im vorliegenden Fall Hans Volker Stahl unterstellt, hätte es definitiv einfachere Verfahren gegeben als 22 börsliche Transaktionen in 5 Monaten über gerade einmal 3.920 Aktien.

Der bei freien Aktionären entstehende Eindruck ist leider, dass rund um diese früheren Insiderverkäufe des AR-Vorsitzenden Hans Volker Stahl jetzt im Umfeld des Übernahmeangebots eine Legendenbildung entstehen soll – aus welchen Motiven auch immer.

Bei der Durchsicht der “Begründeten Stellungnahme” haben wir uns schließlich auch gefragt, warum dieses zentrale (Abwehr-)Dokument im Angebotsverfahren im Juni 2014 zwar vom kompletten Vorstand mit den Herren Schomaker und Marx unterzeichnet wurde, angesichts der Dimension aber nicht vom Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Volker Stahl (Seite 60, Stellungnahme Vorstand und Aufsichtsrat). In dieser Konstellation ist dies u.E. ungewöhnlich. Steht der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Volker Stahl, bereits als Verkäufer von 3.920 Aktien über die Börse in Erscheinung getreten, etwa nicht hinter diesem Dokument?
Stattdessen unterzeichnet für den Aufsichtsrat Frau Heike Dannenbauer, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, ebenfalls zur R. Stahl-Familie gehörend, innerhalb der weitverzweigten Familie größere R. Stahl-Aktionärin (43.000 R. Stahl-Aktien) und dem Gremium seit 2008 angehörend. Damals setzte sich Frau Dannenbauer – hauptberuflich als Managerin in der Theaterproduktion tätig – bekanntlich nach familieninternen, offen ausgetragenen Streitigkeiten gegen den Gegenkandidaten Gerold Schmidt, zuvor immerhin amtierender Aufsichtsrat, aus der Zaiser-Linie, auf der Hauptversammlung durch (http://www.stimme.de/hohenlohe/wirtschaft/sonstige-Zwist-erlaubt-seltene-Einblicke-in-den-R-Stahl-Clan;art17654,1282942).
Nota bene: Die Unterzeichnende Heike Dannenbauer als Vertreterin des Aufsichtsrats scheint dabei im “Familienkonsortium” eine tragende Rolle zu spielen (oder gespielt zu haben?), finden sich bei der HEILBRONNER STIMME vom 28. Juni 2008 doch folgende Aussagen von Dannenbauer:

“Ich habe viel im Konsortium mitgearbeitet” (.)
In dem inoffiziellen Familienaufsichtsrat habe sie “viel bewegt und viel erreicht“. Sie sprach sich für ein “stabiles Konsortium” aus – und für Wachstum “nicht um jeden Preis“.

Die die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat unterzeichnende Heike Dannenbauer wäre demnach vor allem ein Gewächs des Familienkonsortiums, von dem sich erklärtermaßen zumindest ein Teil gegen das Angebot stemmt.
Aber wo bleibt hier an dieser Stelle der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Volker Stahl mit seiner Unterschrift?

Die vorliegende Übernahmesituation stellt alle Beteiligten – Weidmüller, R. Stahl und auch die freien Aktionäre – vor große Herausforderungen.

Aus unserer Sicht als Aktionär der R. Stahl AG wären Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft zunehmend gut beraten, mit Weidmüller entweder konstruktive Gespräche im Interesse aller Aktionäre über eine Zusammenarbeit aufzunehmen – oder aber, wenn dies z.B. aus emotionalen Motiven nicht mehr möglich ist – auch gangbare Alternativen aufzuzeigen.

Die einfachen Aussagen “wir sind unverkäuflich” oder “2016 fahren wir die Ernte ein” können zumindest im Interesse von nicht zur Familie gehörenden Aktionären alleine kaum zielführend sein. Am Ende sind sie auch nicht im Interesse des Unternehmens. Im schlimmsten Falle gefährdet ein solches “Blockade-Denken” Arbeitsplätze.

Wir bitten Sie, auf unsere Anliegen einzugehen und insbesondere unser Begehren nach Veröffentlichung der wichtigsten Eckdaten aus der “Inadequacy Opinion” von Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart, vom 2. Juni 2014 – in Ihrem eigenen Interesse – auch zeitnah mit den entsprechenden Inhalten öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Georg Issels Hans Peter Neuroth
Vorstand Vorstand

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Über Gereon Kruse

Gereon Kruse
Gereon Kruse ist Gründer des in Frankfurt ansässigen Finanzportals boersengefluester.de und seit vielen Jahren ein profunder Kenner von Kapitalmarktthemen und Experte für Datenjournalismus. Sein Spezialgebiet sind deutsche Aktien – insbesondere Nebenwerte. Investmentprofis aus dem Small- und Midcap-Bereich stufen die Qualität der Berichterstattung von boersengefluester.de laut der IR.on-Medienstudie 2020/21 mit der Bestnote 1,67 ein. Im Gesamtranking der Onlinemedien liegt die Seite mit Abstand auf Platz 1. Beim finanzblog award der comdirect bank hat boersengefluester.de den Publikumspreis und zusätzlich noch den 3. Platz in der Jurywertung gewonnen. Zuvor war Gereon Kruse 19 Jahre beim Anlegermagazin BÖRSE ONLINE tätig – von 2000 bis Anfang 2013 in der Funktion des stellvertretenden Chefredakteurs.