24.11.2016
Project Diamant Bidco AG DE0006208408
DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot;
Zielgesellschaft: KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; Bieter: Project Diamant Bidco AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß
§ 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 29 Abs. 1, § 34 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Project Diamant Bidco AG
c/o SFM Structured Finance Management (Deutschland) GmbH
Grüneburgweg 58-62
60322 Frankfurt am Main
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
106400
Zielgesellschaft:
KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Edelzeller Straße 44
36043 Fulda
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 5859
Inhaberaktien: ISIN: DE 0006208408 (WKN: 620840)
Angaben der Bieterin:
Die Project Diamant Bidco AG (die Bieterin) hat heute entschieden, den
Aktionären der KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Fulda im
Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf
den Inhaber lautenden Stückaktien der KAP-Beteiligungs-Aktiengesellschaft
(die KAP-Aktien) gegen Zahlung einer Geldleistung in bar zu erwerben (das
Übernahmeangebot).
Die Bieterin hat am 17. November 2016 mit der DAUN & Cie.
Aktiengesellschaft und der SvR Capital GmbH einen Aktienkaufvertrag über
den Erwerb von insgesamt ca. 53 % der derzeit ausgegebenen KAP-Aktien
abgeschlossen, dessen Vollzug insbesondere unter der Erteilung der
kartellrechtlichen Freigabe steht.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gegenüber allen Aktionären gemäß § 14 Abs. 2 WpÜG ein Übernahmeangebot auf
den Erwerb sämtlicher KAP-Aktien abgeben. Diese Angebotsunterlage wird im
Internet unter www.diamant-bidco.de veröffentlicht.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von KAP-Aktien. Ein Angebot zum
Erwerb von KAP-Aktien erfolgt ausschließlich durch die Bekanntmachung der
Angebotsunterlage, die von der Bieterin nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht werden wird, und die
endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen
enthält. Inhabern von KAP-Aktien wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot
stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da
sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Übernahmeangebot wird sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft
beziehen und ausschließlich den nach den gesetzlichen Vorschriften der
Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen
Übernahmeangebots, insbesondere dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)
sowie nach bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der Vereinigten
Staaten von Amerika (die Vereinigten Staaten) durchgeführt. Die
gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die
Durchführung eines solchen Übernahmeangebots unterscheiden sich maßgeblich
von den vergleichbaren US-amerikanischen Vorschriften.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten gemäß den anwendbaren
Vorschriften der Section 14(e) und Regulation 14E des US Securities
Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung, einschließlich der
Vorschriften über die Ausnahme des Verbots von Erwerben außerhalb des
Übernahmeangebot, durchgeführt und im Übrigen in Übereinstimmung mit den
Vorschriften des WpÜG. Für Aktionäre der KAP-Beteiligungs-
Aktiengesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten (die US-Aktionäre) können sich Schwierigkeiten ergeben,
Rechte und Ansprüche nach US-amerikanischem Wertpapierrecht durchzusetzen,
da sowohl die KAP-Beteiligung-Aktiengesellschaft als auch die Bieterin
ihren Sitz sowie einen Großteil ihrer Vermögensgegenstände außerhalb der
Vereinigten Staaten haben. US-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der
Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten oder
deren außerhalb der Vereinigten Staaten ansässige Organmitglieder vor einem
Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verletzung US-
amerikanischer Wertpapiervorschriften zu verklagen. Des Weiteren können
sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines US-amerikanischen
Gerichts außerhalb der Vereinigten Staaten zu vollstrecken.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können die Bieterin und
die mit ihr verbundenen Unternehmen oder für sie tätige Broker (als
Vertreter für die Bieterin oder die mit ihr verbundenen Unternehmen)
außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist, und in anderer Weise als nach dem Übernahmeangebot,
unmittelbar oder mittelbar KAP-Aktien, die Gegenstand des Übernahmeangebots
sind, erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in
gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs-
oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf KAP-Aktien gewähren. Diese
Erwerbe bzw. entsprechende Vereinbarungen werden allen anwendbaren
deutschen Rechtsvorschriften und der Rule 14e-5 des US Securities Exchange
Act of 1934, soweit anwendbar, entsprechen. Informationen über solche
Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist. Soweit Informationen über
solche Erwerbe bzw. entsprechende Vereinbarungen in der Bundesrepublik
Deutschland veröffentlicht wurden, gelten diese Informationen auch als in
den Vereinigten Staaten als öffentlich bekanntgegeben. Darüber hinaus
können die Finanzberater der Bieterin im Rahmen ihres laufenden
Handelsgeschäfts KAP-Aktien handeln, was auch Erwerbe bzw. entsprechende
Vereinbarungen einschließt.
Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer
Rechtsordnungen wird nicht erfolgen und ist auch nicht beabsichtigt.
Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen,
Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von der Bieterin und
den mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Sätze 1
und 3 WpÜG weder beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Bieterin
und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine
Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher und US-
amerikanischer Vorschriften. Die Aktionäre der KAP-Beteiligungs-
Aktiengesellschaft können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum
Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der
Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten berufen zu können.
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
kommen wird, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten Staaten nicht gestattet. Weder die Bieterin
noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen sind in irgendeiner
Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer
mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland. Jede Haftung der
Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
Bekanntmachung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den
Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen
der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung,
Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen
unterliegen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik
Deutschland haben oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer
Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen
informieren und diese befolgen.
Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen keine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von KAP-Aktien dar. Mit Ausnahme der
Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf dieser Internetseite auch
kein Angebot zum Kauf von KAP-Aktien dar.
Bekanntmachungen und Unterlagen auf dieser Internetseite können in die
Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. Solche Aussagen sind insbesondere
durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'der Auffassung sein', 'versuchen',
'schätzen', 'beabsichtigen', 'davon ausgehen', 'anstreben' und ähnliche
Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen gegenwärtige Absichten,
Ansichten, Erwartungen, Einschätzungen und Vorhersagen bezüglich möglicher
zukünftiger Ergebnisse zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten
Aussagen beruhen unter anderem auf bestimmten Annahmen, Bewertungen und
Prognosen und unterliegen Risiken und Ungewissheiten. Es sollte daher
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen
erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder
enthaltenen abweichen können.
Es ist möglich, dass die Bieterin ihre in Unterlagen oder Mitteilungen auf
dieser Internetseite oder in der Angebotsunterlage wiedergegebenen
Absichten und Einschätzungen, insbesondere im Hinblick auf die KAP-
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, nach Veröffentlichung der Unterlagen,
Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.
Frankfurt am Main, den 24. November 2016
Project Diamant Bidco AG
Der Vorstand
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
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